Ausgabe 
13.2.1925
 
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AmtsverUMgungsblatl

Me provnnialdireMon Gberhesien und für dar Kreisamt Lietzen.

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1925

13. Februar

Nr. 12

anhnitA.ileberficbt Ohißfubrung der Landesfeuerlöschordnung. - Abhaltung von Kreißfeuerwehrtagen - Wiesenrundgange 'TOmii i,nh «lEnieuckc in Heuchelheim - Gewährung öffentlicher Baudarlehen - Fortbildungsschulunterricht. Feldbereinigungen Maul- und XI a) Stangenrod und Allendorf a. d. Lda. Gefunden, verloren. Dienstnachrichten

be*

wir

zum

kanntgemacht.

Wegen Behandlung etwaiger Einwendungen verweisen aus § 11. letzter Absatz. 21.03. zur L. F. O

Wir evtoarten Ihren Bericht über die Erledigung bis 1. April t>. Js.

Gießen. den 9. Februar 1925.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. He ß.

offenzulegen.

Bis zum 1. April jeden Jahres wird sodann die Einteilung der neu zugezogenen Pflichtigen durch den Bürgermeister vor- genommen, wobei § 7 der Kreisseuerlöfchordnung zu beachten ist

Don einer Einreihung in die Feuerwehr und der Einteilung in eine bestimmte Abteilung ist jedem neu herangezogenen Mit- glied schriftliche Eröffnung zu machen. Außerdem werden die Damen der neu herangezogenen Feuerwehrmitglieder und ihre Einteilung in die Abteilungen durch öffentlichen Anschlag be-

Betr.^ Ausführung der Landesfeuerlöschordnung.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Unter Hinweis aus § 11 der Ausführungsverordnung zur Landesfeucr^schordnung vom 29. März 1890 empfehlen wir Ihnen soweit noch nicht geschehen, alsbald die Grundliste der Feuerwehr und das Verzeichnis der für die Zeit vom 1. April 1925 bis 31 März 1926 als feuerwehrpflichtig in Anspruch zu ükx»rnl»bmenden Personen aufzustellen, beide Listen nach orts­üblicher Bekanntgabe 8 Tage lang zur öffentlichen Einsicht auszulegen und nach Artikel 11 21.03. zur L. F. O. weiter zu verfahren.

Die Grundliste empfehlen wir nach dem Ihnen von dem Herrn Kreisfeuerwehrinspeltor gegebenen Muster in ein festes Heft ein- Anträgen und am Schluß eines jeden Iahrgangs einige Zeilen sreizulaffen. um neu zuziehende Pflichtige nachtragen zu können. Bei den älteren Iahrgängen sind hierbei weniger, bei den lun­geren mehr Zeilen sreizulaffen. Die auf diese Weise angelegte Grundliste kann alljährlich durch Dachtragen eines neuen Iahr- gangs weitergeführt werden. Das 03erzeichnis der für das Iahr als Pflichtige zu übernehmende Mannschaften ist alljährlich an Hand der Grundliste neu aufzustellen und zwar ebenfalls nach dem von dem Herrn Kreisfeuerwehrinspektor Ihnen zurückgelasse- neu Muster. Grundliste und 03erzeichnis sind, wie oben angegeben.

B c t r.: Die Abhaltung von Kreisseuerwehrtagen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir beabsichtigen, demnächst wieder einen Kreisseuerwehrtag gemäß § 36 der Kreisfeuerlöschordnung abzuhalten, und empfeh­len Ihnen, nach Rücksprache mit dem Kommandanten Ihrer Feuerwehr etwaige Anträge oder Anregungen bis spätestens 1. März 1925 uns schriftlich mitzuteilen.

Gießen, den 11. Februar 1925.

Kreisamt Gießen. I. D.: Dr, Heß.

Detr.: Wiesenrundgänge.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Dach Art. 4 der Wiesenpolizeiverordnung für den Kreis Gießen ist im Laufe des Monats März der Frühjahrswiesen­rundgang durch den W i e s envorstand unter Zu­ziehung der Feldschühen und Wiesenwärter vor- zunehmen. Sie wollen demgemäß alsbald die erforderlichen Anordnungen treffen und dafür besorgt sein, daß ordnungs­mäßiges Protokoll übci den Wiesengang errichtet wird. Versuchs­weise wollen wir auch weiterhin zur Ersparung der Schreibarbeit von der seither vorgeschriebenen Einsendung der Abschrift dieses Protokolls absehen, es sei denn, daß unsere Mitwirkung zur Be­seitigung von Anständen nötig wird. Wir hegen das Vertrauen, daß die Gemeinden im eigenen Interesse auch ohne unsere Be­aufsichtigung die Wiesengänge sorgfältig vornehmen lassen und die Beseitigung von Anständen herbeiführen.

Zu der Art. wie das aufzunehmende Protokoll aufzustellen ist. verweisen wir aus Abs. II unserer Bekanntmachung vom 18 September 1922 - Amtsverkündigungsblatt Dr. 106 vom Iahre 1922. m t 4

Das Protokoll über den Wiesengang ist von allen Beteiligten zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvor- siandes oder ein Feldschühe oder ein Wiesen­

wärter an der Teilnahme verhindert, so ist der Hinderungsgrund am Schlüsse des Protokolls anzugeben. .

Zollte der Wiesenvorstand nicht mehr vollzählig sein, so wollen Sie uns nach Anhörung des Gemeinderats alsbald be- andere Vorlage machen.

In den nächst ehend verzeichneten Gemeinden wird ein Beamter der Kulturinspektion Gießen gemäß Artikel 4. Absatz 2. der Wiesenpolizeiordnung an dem Wiesengang t e i l n e h m e n. Der Tag und die Zeit des Be­ginnes des Wiesenganges sind bei jeder Gemeinde besonders bemerkt.

Bersrod am 12. März 1925. vormittags 91 t Uhr.

Burkhardsfelden am 16. März 1925. vormittags 9> l Uhr.

Rödgen am 19. März 1925. vormittags 8* > Uhr.

Steinbach am 23. März 1925. vormittags 9' Uhr.

TiHingen am 25. März 1925. vormittags 9> Uhr.

Weite rshain am 27. März 1925. vormittags 8 Uhr.

Zusammenkunft zu der angegebenen Zeit jeweils auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei.

Sie wollen ferner veranlassen, daß gleichzeitig mit dem Wiesengang der Vorstand etwa in Ihrer Gemeinde bestehender Wasser genossenschasten die vorgeschriebene Lokalschau vornimmt. Die Genoffen­schaftsvorstände haben hierbei insbesondere ihr Augenmerk daraus zu richten, ob sich die genossenschaftlichen Anlagen in gutem Zu­stande befinden und ob etwa Unterhaltungs- oder Derbesserungs- Vorschläge zu machen sind.

Gießen, den 10. Februar 1925.

Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Brau n.

Bekanntmachung.

03 c t r.: Maul- und Klauenseuche in Heuchelheim.

In Heuchelheim ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest­gestellt worden.

Es wird ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemar­kung Heuchelheim, gebildet.

Untere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Dr. 122 des Amtsvcrkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich be­gangen sind, sogar auf Grund des § 328 St G B, mit Gefängnis Gießen, den 11. Februar 1925.

Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Braun.

03 e t r.: Die Bautätigkeit im Iahre 1925; hier: die Gewährung öffentlicher Daudarlehen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 9. d. Mts. empfehlen wir. die Baulustigen aus die Möglichkeit der Antrag­stellung alsbald in geeigneter Weise aufmerksam zu machen.

Gießen, den 11. Februar 1925.

Kreisamt Gießen. I. 03.: Dr. Krüger.

03 e t r.: Durchführung des Landtagsbeschlusses vom 16. 7. 1924. den Fortbildungsschulunterrichl betreffend.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern an unsere Ihnen im Ueberdruck zugegangene Verfügung vom 10. 8. 1924. letzter Absatz (b).

Frist 3 Tage.

Gießen, den 10. Februar 1925.

Kreisschulamt Gießen. I. V.: Fischer.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Stangenrod; hier: die Arbeiten des 2. Abschnittes.

In der Zeit vom 18. Februar bis einschl. 4. März l. Is. liegen auf dem Amtszimmer Hess. Bürgermeisterei Stangenrod die Akten über die Arbeiten des 2. Abschnittes (insbe­sondere über die Bonitierung)

zur Einsicht der Beteiligten offen.