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2. für die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Giehen-Land: Amtsgerichtsrat Reuroth-Giehen und Amtsgerichtsrat Schmidt- Gießen in gegenseitiger Vertretung!
3. für den Amtsgerichtsbezirk Grünberg-Stadt: Oberamtsrichter Zimmermann-Laubach: Stellvertretern Amtsgerichtsrat Glenz-Grünberg;
4. für die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirts Grünberg- Land: Oberamtsrichter Dölp-Grünberg; Stellvertreter: Amtsgerichtsrat Glenz-Grünberg:
5 für die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Hungen: Oberamtsrichter Volk-Hungen: Stellvertreter: Oberamtsrichter Rausch- Lich:
6. für die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Laubach: Oberamtsrichter Zimmermann-Laubach: Stellvertreter: Oberamts- richler Dölp-Grünberg;
1 für die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Lich: Ober- ämtsrichter Rausch-Lich: Stellvertreter: Oberamtsrichter Volk- Hungen.
Gießen, den 7. Dezember 1925.
Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Krüger.
Vetr.: Wie oben.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises
Wir empfehlen, vorstehende Bekanntmachung alsbald ortsüblich zu veröffentlichen.
Gießen, den 7. Dezember 1925.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Krüger.
Bekanntmachung
Vetr.: Die Kreisfürsorgerinnen.
Untere Kreisfürsorgerinnen, die Schwestern Amalie Schmölze, Lotte Eichmeyer und Marg. Müller^ sämtlich in Gießen wohnhaft, sind in den Landgemeinden des Kreises besonders in folgenden Zweigen der sozialen Fürsorge tätig: Mutter- und Säuglingsschuh, Tuberkulose- und Däderfürsorge, Kriegsbeschadigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge, Fürsorge für Pflege- Klein- und Schulkinder sowie uneheliche Kinder, Fürsorge für Krüppel. Trinker und Geschlechtskranke sowie für Sozial- und Kleinrentner.
Es werden vorwiegend tätig sein:
1. SchwesterLotteEichmeyerimArbeitsbezirk Gießen-Land, umfassend die Gemeinden: Allendorf a. d. Lahn, Alten-Vuseck, Daubringen, Großen-Vuseck, Großen-Linden, Grüningen, Heuchelheim, Holzheim, Klein-Linden, Lang-Dons. Leihgestern, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Trohe.
2. Schwester Amalie Schmölze im Arbe it s- bezirk Lich-Hungen, umfassend die Gemeinden: Albach. Annerod, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gull Eberstadl, Garbenteich Hausen, Hungen, 3nheiden, Langd Langsdorf, Lich, Muschenheim, Obbornhofen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe. Villingen, Watzenborn-Steinberg, Wieseck.
3. Schwester Margarete Müller im Arbeitsbezirk Grünberg, umfassend die Gemeinden: Allendorf an der Lumda, Allertshausen, Beltershain, Bersrod, Beuern Burkhardsfelden, Climbach Ettingshausen, Geilshausen, Gobelnrod. Grünberg, Harbach, Hattenrod, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth. Londorf, Lumda, Münster, Rieder-Bessingen, Ronnenroth Ober- Bessingen, Odenhausen, Oppenrod, Queckborn, Reinhardshain. Reiskirchen, Röthges, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Treis an der Lumda, Weickartshain, Weitershain. Winnerod.
Gießen, den 5. Dezember 1925.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Schmidt.
Vetr.: Wie oben.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, ortsüblich betanntmachrn zu lassen, welche Kreis fürs orgenn vorwiegenv für Ihre Gememoe i.i Betracht kommt, in welchen Zweigen der sozialen Fürsorge sie tätig ist. daß die Schwester nur aus dem Kceisamt Rimmer 24 Dienstags vormittags und nur in dringenden Fällen Freitags vormittags zu sprechen ist.
Fragende wollen Sie eingehend vedeuten.
QÖte erwarten, daß Sie unsere Fürsorgerinnen in ihrer ^^^Äeses A^^chreiben ist in 3hrem Amtszimmer auszuhängen.
Gießen, den 5. Dezember 1925.
Kreisamt Gießen. 3. B.: Schmidt.
Betr.: Dienststunden des Kveisschulamts.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die Sprechstunde des Kreisschulrats Fischer fällt am 15. Dezember vormittags aus.
Gießen, den 9. Dezember 1925.
Kreisschulamt Gießen. 3 B.: Fischer.
Dicnstnachrlchtcn des zrrctsamlcs.
Der Gärtner Friedrich Weber LU ® ‘ zum Friedhofsaufseher für die Stadt Gießen ernannt und ver pflichtet.
Betr.: 3nvaliden- usw. -Rente.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vom 1 Januar 1926 an dürfen die Empfänger der Zn- validen-, Alters-, Witwen- und Waisenrenten nur noch Rentenquittungsformulare, die die Größe von 148:210 AriltiE^ haben, verwenden. Damit Schwierigkeiten bei dec Rentenzahlung für Januar 1926 tunlichst vermieden werden, empfehlen wir, den Bedarf an Quittungsvordrucken mit dem Ausvruct w. und O., ferner für Altersrenten (A.), Krankenrente (K.) und Witwenkrantenrenten (Wk.) sofort bei der Landesversicherungsanstalt-in Darmstadt anzufordern.
Gießen, den 8. Dezember 1925.
Kreisamt Gießen. 3.D.: Schmidt.
Vetr.: Tierschutzkalender für die Schuljugend.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Mit nächster Post gehen Ihnen die bestellten
Der Preis beträgt 10 Pfennig für dos Stuck. Die Dersand- kosten belaufen sich auf 10 Pfennig für jede Sendung.
Wir empfehlen Ihnen, den sich hiernach ergebenden Betrag alsbald an die Kreistage abzuführen.
Gießen, den 3. Dezember 1925.
Kreisschulamt Gießen. 3. D.: Fischer. __
Vetr.: Die Verteilung der Ferien an den Volks-- und höheren Schulen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die Bestimmung in dem Amtsblatt Rr. 3 vom 2. Mai 1922 — xu Rr L f i> B. 6746 — (abgedruckt in der Darmstadter Zeitung Rr. lio" vom 12. Mai 1922 und im Am^veÄündigungs- blatt Rr. 64 vom 19. Mai 1922) wird bezüglich der Wechnachts- fecien dahin geändert, daß diese Serien, auch wenn der ^Dezember auf einen Freitag fällt, an dem diesem —ag vorhergehenden Sonntag beginnen. .. - ™ < n
Für das laufende Schuljahr beginnen mithin die 2 Wochen dauernden Weihnachtsferien am Sonntag, dem 20. Dezember.
Gießen, den 5. Dezember 1925.
Kreisfchulamt Gießen. 3. V.: Fischer.
ra,.-K. ,.„x nhriirfor»i 'S PflllflS GietzeN.


