Ainkverlimdigungsblatt
für die prooinzialdirettion Gberhesien und für das Kreisamt Sietzen.
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08 12. Mai 1925
Znhalts.Ueberficht: Prüfung von Lichtspielvorlührern. - Der Dorstand der Landjudenschaft Oberhcsten ?)od)i>rudo<cinlcncnttP dkr ____________ Hauptverfa.nn.lung des Kreis-, Obst- und Gartenbauvereins. - Anbaustäch'nerhebung. - D.enstnachrich.en
Bekanntmachung.
betreffend die Grundsätze über die Prüfung von Lichttpiel- Vorführern. Dom 7. August 1923
Der § 11 der Grundsätze über die Prüfung von Lichtspiel- vorsuhrern von. 7. August 1923 erhält folgende Fassung
Mitglieder der Prüsungslommission erhallen vom 1 Mai 1925 ab für jeden Prüfling, den sie prüfen, eine Entschädigung von 1 Md aus den vereinnahmten Prusgebühren.
Für die Prüfung ist eine Gebühr von 10 Mk. zu entrichten Dei Wiederholungen der Prüfung ist die Prüfgebühr nochmals voll zu entrichten. Dei einer Zusatzprüfung gemäß § 5 kann Er- Mäßigung gewährt werden.
Sind Prüflinge von der Entrichtung einer Prüfgebühr befreit, so wird für diese nur eine Entschädigung in Höhe von ' i ^es in Absatz 1 genannten Betrags an die Mitglieder der Prüsungslommission gewährt.
Die erhöhten Prüsßcbühren treten am 15. Mai 1925 in Kraft. Öie gelten nicht für Llchtspielvorführer, die an diesem Lage bereits zur Prüfung angemeldet waren und die Prüfgebühr nach den bisherigen Sätzen schon entrichtet haben."
Darmstadt, den 29. April 1925.
Hessisches Ministerium des Innern. _____________________3. D.. Dr.' Reih.
Bekanntmachung.
Betr.: Den Dorstand der Landjudenschaft Oberhessen.
Herr Louis Marcus zu Gießen, zur Zeit erster Dorsteher der Israelitischen Religionsgemeinde Gießen, wurde von uns als Dorsteher der Landjudenschaft d-r Provinz Oberhessen bestellt und verpflichtet. Der bisherige Dorsteher, Herr Moritz Strauß, hat sein Amt niedergelegt.
Gießen, den 7. Mai 1925.
Provinzialdirektion Oberhessen. _____________________I. D.: Dr. Heß. Detr.: Hochdruclazetylenentwickler.
An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß nach einer Mitteilung der Technischen Aufsichlskominission für die Unter- suchungs- und Prüfstelle des Deutschen Azetylenvereins vom 24. März ds. Is. der erste Sah der Ziffer 1 der Ihnen mit unserer Derfügung vom 17. Rovember 1924, im Anttsverkündi- gungsblatt Rr 80 vom 21. Rovember 1924, veröffentlichten Anweisung für die regelmäßige Überwachung von Hochdruck- azetylenentwicklern auf Hochdruckentwickler mit mehr als 10 Kilo Karbidfüllung, die gemäß § 4 Absatz 2 der Azetylenverordnung zugelassen sind, keine Anwendung findet. Die Rotwendigkeit, die Sachverständigen von der Aufstellung solcher Apparate in Kenntnis zu setzen, ergibt sich in diesen Fällen bereits aus $ 21 Abs. I der Azetylenverordnung.
Gießen, den 8. Mai 1925.
Hess. Kreisamt Gießen. I. D.: Wolf.
D e t r Den Kreis-, Obst- und Garteirbauverein.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Am Sonntag, dem 2 4. M a i 1 92 5, nachmittags 3 U b r, hält der Kreis-, Obst- und Gartenbauverein Gießen im Saalbau Sauer in Gießen «Oswaldsgarten) feine diesjährige Hauptversammlung mit folgender 'Tagesordnung ab:
1. Bericht über die Dorstandssitzung am 29. April ds. Is.
2. Wahl des Dorsiyenden und dessen Stellvertreter.
3. Dortrag des Herrn Gartenbauinspektors R e n t s ch aus Friedberg .Der Einfluß der gegenwärtigen handelspoli- tischen Lage auf die künftige Gestaltung des Obstbaues".
4. Derfchiedenes.
Der Kreis-, Obst- unö Gartenbauverein lädt alle Mitglieder sowie Freunde des Obstbaues, insbesondere aber die Herren Bürgermeister, hierzu freundlichst ein.
Wir empfehlen Ihnen, im Interesse der Obstzüchter. Dor- stehendes in ortsüblicher Weise zur öffentlichen Kenntnis zu bringen und die Vertrauensmänner nochmals besonders aus die Dersammlung aufmerksam zu machen.
Gießen, den 9. Mai 1925.
____________Hess. Kreisamt Gießen. I. D.: Wolf.
Betr.: Die landwirtschaftliche Bodenbenuhung: hier: Anbauflächenerhebung.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Aus Anordnung des Ministeriums findet die diesjährige Anbauflächenerhebung in der gleichen Weise wie im Dorjahre statt.
Die Feststellung der Anbauflächen hat in der Zeit vom 28. Mai bis 4. Juni zu erfolgen. Die Erhebungsformulare gehen Ihnen unmittelbar durch die Zentralstelle für die Landesstatislik in Darmstadt zu: sie sind nach Ausfüllung auch unmittelbar wieder an die Zentralstelle für die Landes statt st ik in Darmstadt zurückzufenden.
Diejenigen Bürgermeistereien, die bis zum 20 Mai noch nicht in den Besitz der Crhebungssormulare gelangt sind, wollen dies telephonisch «Darmstadt Fernruf 2657) ober schriftlich der Zentralstelle mitteilcn.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit den Erhebungssormularen genau vertraut zu machen und für die richtige Ausfüllung und umgehende Einsendung Sorge zu tragen.
2luch bei der diesjährigen Anbauflächenerhebung handelt es sich nicht um die' Feststellung der Anbauflächen der einzelnen Landwirte, sondern nur um die Feststellung der Gesamtanbauflächen der ganzen Gemeinde.
Gießen, den 8. Mai 1925.
Kreisamt Gießen I. V.: Dr (Braun.
Dienst,»achrichten deo Hreisamtcs.
Die zu Vi^ekonsuln bei dem Generalkonsulat der Bereinigten Staaten von Amerika in Frankfurt a. M. ernannten Herren Charles C. L. B. W y l e s und Leo F. C o ch r a n sind anerkannt und zur Ausübung konsularischer Derrichtungen im Dolksslaat Hessen zugelassen worden.
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