AmtrverlüMgungrblatt
für die provinziaidirettion Gberheffen und für dar Kreisamt Gießen.
Erscheint Dienstag und Freitag. Hur durch die Post zu bezieh«».
Jir. 96 11. Dezember 1925
Znhalts-Ucbersicht: Aufruf und Einziehung von Rentenbanlicheinen. - Bildung einer Wassergenostenfchaft in Rüddingshausen. — U laub des Det.-Aates Dr. Martin in Grunderg. -- Herbstversammlung der Fleischbeschauer. — Maul- und Klauenseuche in.Lumda und Allertshausen. - Biehmarkt in Lutz. - Mieteintgungsämler im Landkreis (Sieben. — Kreis,ursorgerinnen. — Jnvaliden-Aente. — Tierschuytalender. — Schulferien. - Dienststunden des Kreisschulamts. - Dienstnachrichten.
Bekanntmachung über den Aufruf und die Einziehung der Rentenbantscheine zu 10 Aentenmark — ohne Kopfbildnis — mit dem Ausfertigungsdatum 1. Aovember 1923.
Mit Genehmigung der Reichsregierung rufen wir hierdurch gemäß § 21 der Durchführungsbestimmungen vom 31. Januar 1925 zum Gesetz über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbantscheinen (RGBl, l l S. 29) die
Rentenbankscheine zu 10 Renten mark — ohne KoPfbildnis —
mit dem Ausfertigungsdatum l.Rovember 1 923 zur Einziehung auf.
Die ausgerufenen Scheine können bei den öffentlichen Kassen noch bis 31. Dezember 1925 in Zahlung gegeben, bei den Kassen der Reichsbank aber bis 30. April 1926 gegen andere Rentenbankscheine oder gegen gesetzliche Zahlungsmittel umgetauscht werden.
Mit Ablauf des 30. April 1926 werden die ausgerufenen Rentenbankscheine kraftlos und es erlischt damit auch die Umtausch- und Einlösungspflicht der Deutichen Rentenbant.
An Stelle der durch diese Bekanntmachung ausgerusenen Rentenbanftcheine gelangen
neue Scheine zu 10 Renten mark vom 3. Juli 192 5 mit dem Kopfbildnis einer Landfrau,
wie solche sich bereits seit September 1925 im Verkehr befinden, zur Ausgabe.
Berlin, den 24. Rovember 1925.
Deutsche Rentenbank. Kitzler Lipp.
An sämtliche unterstellten Kassen.
Auf vorstehende Bekanntmachung weisen wir ausdrücklich hin. Gießen, den 4. Dezember 1925.
______________Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr, Hetz._____________
Bekanntmachung.
Betr.: Die Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft zur Entwässerung in den Fluren 1 bis 4, 6, 7, 11 bis 18, 22, 23 der Gemarkung Rüddingshausen.
Rachdem zur Ausführung von Entwässerungsanlagen in den Fluren 1 bis 4, 6, 7, 11 bis 18, 22. 23 der Gemarkung Rüddingshausen Antrag auf Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschast gestellt worden ist, und das Ministerium sür Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtichaft, die Einleitung des Verfahrens zur Bildung der öffentlichen Wasser- genofsenschaft angeordnet hat, wird hiermit belanntgegeben, daß die Vorarbeiten hierzu vom Dienstag, dem 22. Dezember 1925, bis Montag, dem 4. Januar 1926, einschließlich, auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Rüddingshausen zur Einsicht sämtlicher Grundeigentümer, deren Grundstücke in die zu verbessernde Fläche fallen, offen liegen.
Die Grundeigentümer werden zur Versammlung und Be- schluhsassung sowie zur Wahl ihrer Vertreter für das weitere Verfahren auf Montag, den 18. Januar 1926, vormittags lQ_ilhr, in das Gemeindehaus zu Rüddingshausen geladen, unüE Androhung des Rechtsnachteils, daß die Richterscheinenden sowie die Richtabstimmenden als dem beantragten Unternehmen beistimmend, mit der Wahl der Vertreter einverstanden angesehen und mit ihren Einwendungen gegen die Art der Ausführung später nicht mehr gehört werden.
Gleichzeitig werden die Grundeigentümer und Wasser- nutzungsberechtigung, welche an dem Unternehmen nicht unmittelbar beteiligt erscheinen, aufgefordert, etwaige Emwendungen gegen das Unternehmen in der vorerwähnten Tags ah rl geltend zu machen, widrigenfalls die Einwendungen nach Ablauf der ^nst nicht mehr berücksichtigt werden und nur noch privatrechtliche Entschädigungsansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden können.
Gießen, den 25. Rovember 1925.
Kreisamt Gießen. 3. D.:-Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Urlaub des Vet.-Rates Dr. Martin in Grünberg.
Veterinärarzt Dr. Marlin tritt den im Amtsverkündigungs- blatt Rr. 94 vom 4. Dezember 1925 bekanntgegebenen Urlaub
nicht an, da sein zur Vertretung bestimmter Amtstierarzt ertrankt ist. Wir empfehlen, dies alsbald zur allgemeinen Kenntnis zu bringen.
Gießen, den 7. Dezember 1925.
Kreisamt Gießen. 3.03.: Dr. Braun.
De 1 r.: Herbstversammlung des Vereins vereidigter Fleischbe- scyauer des Kreiie^ Gießen.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Am kommenden Somrtag, dem 13. Dezember, vormittags 10 Uhr, findet in Gießen im Hessischen Hof, Frankfurter Straße, die dienstliche Herbslversammlung der Fiei,chbeichauer des Kreises Gießen mit folgender Tagesordnung statt:
Tagesordnung:
1. Angelegenheiten des Vereins der verpflichteten Fleischbeschauer des Kreises Gießen. Bericht über das Sommer- halbjahr 1925.
2. Referat des Prof. Dr. Knell über die neueren Methoden zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.
3. Referat des Amtsveterinärarztes Dr. Stein: Betrachtungen zu den § 11 bis 17 der Fleischbeschauordnung.
4. Referat des Fleischbeschauers Römer-Wieseck: Heber das Schächten.
5. Verschiedenes.
Die an der Versammlung teilnehmenden Fleischbeschauer erhalten die Vergütung ihrer Reisekosten 3. Klasse und ein Tagegeld von drei Mark. Der Betrag ist bei der nächsten Abrechnung über die zuständigen Beschaugebühren zu verrechnen.
Wir empfehlen 3hnen, die Fleischbeschauer von Vorstehendem in Kenntnis zu sehen.
Gießen, den 8. Dezember 1925.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Lumda.
Da die Maul- und Klauenseuche in Lumda reine weitere Fortschritte gemacht hat, wird das Sperrgebiet Lumda aufgehoben.
Ort und Gemarkung Lumda werden vorsorglich noch zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Gießen, den 7. Dezember 1925.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Detr.: Maul- und Klauenseuche.
3n Allertshausen ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Allertshausen wird aus dem Sperrgebiet aus geschieden.
Gießen, den 10. Dezember 1925.
Kreisamt Giehen. 3. D.: Dr. Drau n.
Bekanntmachung.
B e t r.: Viehmarkt in Lich.
Mit Rücksicht auf den erneuten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Langsdorf wird die Abhaltung des Schweine- marktes am Montag, dem 14. Dezember 1925, verboten
Gießen, den 8. Dezember 1925.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
B e t r.: Den Vorsitz der Mieteinigungsämter im Landkreis Gießen.
3m Einvernehmen mit dem Ministerium der 3ustiz hat der Herr Minister für Arbeit und Wirtschaft mit Verfügung zu Rr. M. A. W. 25 782 vom 26. Rovember 1925 als Vorsitzende, der Mieteinigungsämter im Landkreis Gießen befteHt bzw. bestätigt:
1. für die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Butzbach: Oberamtsrichter Sellheim-Buhbach: Stellvertreter: Amtsgerichtsrat Leun-Butzbach;


