Ausgabe 
10.7.1925
 
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Berichtigung.

3n § 1 d der Polizeiverordnung zur Friedhofsordnung für den Friedhof der Gemeinde Kesselbach vom 23. Mai 1925 ist ein Druckfehler unterlaufen: In 8 1 mutz es statt 248 heißen 2428.

Gießen, den 9. Juli 1925.

Kreisamt Gießen. 3. 05.: l)r. Brau n.

In § Ick der Polizeiverordnung zur Friedhofsordnung für den Friedhof der Gemeinde Daubringen vom 27. OKat 1925 ist ein Druckfehler unterlaufen: In § 1 mutz es statt 24, 24 heißen 2024.

Gießen, den 9. Juli 1925.

Kreisamt Gießen. I. B.: vr. Braun.

Bekanntmachung.

B e t r: Versumpfung der Wiesen durch den Mühlgraben des Müllers Heinrich Schmitz in Mainzlar: hier, Anlage eines neuen Wehrs.

Der Mühlenbesitzer Heinrich Schmitz in Mainzlar hat Antrag auf Genehmigung zur Anlage eines neuen Wehrs gestellt. Er­läuterungen und Pläne liegen in der Zeit vom 11. bis,25. Juli auf der Bürgermeisterei Maiiizlar offen. Einwendungen gegen diese Anlage sind innerhalb dieser Frist bei Meidung des Aus­schlusses schriftlich bei der Bürgermeisterei Mainzlar einzulegen.

Gießen, den 9. Juli 1925.

Hess. Kreisamt Gießen. I. D.: Wolf.

Detr.: Reichsjugendwettkämpfe 1925.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen Sie auf das Ausschreiben des Landesamts für das Bildungswesen vom 28. Juni 1925 zu Ar. L. B. 22 097 in Ar. 152 der Darmstädter Zeitung vom 3. Juli 1925 aufmerksam.

Gießen, den 6. Juli 1925.

Kreisschulamt Gießen. 3.05.: Fischer.

Betr.: Reichsherbergsverzeichnis 1925/26.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen Sie auf das Ausschreiben des Landesamts für das Dildungswesen vom 1. 3uli 1925 5" Rr L. D. 21621 in Ar. 152 der Darmstädter Zeitung vom 3. ouli 1925 aufmerksam.

Gieß en, den 6. 3uli 1925.

Kreisschulamt Gießen. 3. 05.: Fischer.

Betr.: Die Aufnahme der taubstummen Kinder in die für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf das 3hnen seinerzeit übersandte Amtsblatt Rr. 1 des Hess. Landesamts für das Bildungswesen empfehlen wir 3hnen unter Benutzung des in angezogenem Amtsblatt angegebenen Vordrucks nach Muster A inner­halb einer Woche zu berichten, ob in dortiger Gemeinde taubstumme Kinder vorhanden sini), die für die Aufnahme in die für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten in <ji-age kommen.

Dem Verzeichnis sind für jedes Kind beizuschliehen:

a) ein Geburtsschein,

b) der 3mpfschein,

c) eine Aeußerung des Schulvorstandes, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Kindes in einer Taubstummenanstalt vorliegen, und ob insbesondere das Kind bildungsfähig erscheint.

d) eine Erklärung der Eltern oder deren Stellvertreter, daß sie mit der Aufnahme des Kindes in eine Taubstummen­anstalt einverstanden sind, bzw., wenn dies nicht der Fall sein sollte, welche Einwendungen sie hiergegen erheben. Die Einhaltung der gesetzlichen Frist wird bestimmt erwartet. Fehlbericht ist erforderlich.

Gießen, den 8. 3uli 1925.

Kreisschulamt Gießen. 3.05.: Fischer.

Dstr.: Die Aufnahme der blinden Kinder in die für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf das 3hnen seinerzeit übersandte Amtsblatt Rr. 1 des Hess. Landesamts für das Dildungswesen empfehlen wir 3hnen unter Benutzung des in angezogenem Amtsblatt angegebenen Vordrucks nach Muster B inner­halb einer Woche zu berichten, ob in dortiger Gemeinde blinde Kinder vorhanden sind, die für die Aufnahme in die für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten in Frage kommen.

Dem Verzeichnis sind für jedes Kind beizuschliehen:

a) ein Geburtsschein,

b) der Impfschein, - -

c) eine Aeußerung des Schulvorstandes, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Kindes in einer Blindenanstalt vorliegen, und ob insbesondere das Kind bildungsfähig erscheint.

d) eine Erklärung der Eltern oder deren Stellvertreter, daß sie mit der Aufnahme des Kindes in eine Blinden­anstalt einverstanden sind, bzw., wenn dies nicht der Fall sein sollte welche Einwendungen sie hiergegen erheben.

Die Einhaltung der gesetzlichen Frist wird bestimmt erwartet. Fehlbericht ist erforderlich.

Gießen, den 8. Juli 1925.

Kreisschulamt Gießen. I. 05.: Fischer.

Bekanntmachung.

Betr.: Verzeichnis der gefundenen und verlorenen Gegenstände.

Das Verzeichnis über die in der Zeit vom 1. bis 30. Juni 1925 auf dein Fundbureau als gefunden und verloren gemeldeten Gegenstände liegt vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekannt­machung auf die Dauer von einer Woche auf dem Polizeiamt, Weidengasse Rr. 5, Zimmer 3, zur Einsicht offen.

Gießen, den 4. Juli 1925.

Polizeiamt Gießen. Düchler.__

Dicustnachrichtcu des zrreisamtes.

InMichelnau (Kr. Dlid'mgen) ist die Maul- und Klauen­seuche erloschen.

I

Der Gärtner Karl Gottfried Fey und der Arbeiter Wilhelm Seim aus Lich wurden zu Hilfsnachtwächtern für die Ge­meinde Lich ernannt und verpflichtet.