10. Juli
1925
Nr. 55
Znhalts-Uebersicht: Die vorläufige Unterbringung Ausgewiesener. - Die Gewerbesteuer der Gemeinden, Kreise und Provinzen. - Besetzung der Stelle des Bezirksschornsteinfegermeisters in Lich. - Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Ettingshausen, Geilshausen, Albach, Langsdorf, Obbornhofen und Bellersheim. - Berichtigung. - Anlage eines neuen Wehrs in Mainzlar. — Reichsjugendwett. kämpfe'1925. - Reichsherbergsverzeichnis. — Aufnahme der.taubstummen und der blinden Kinder in die.dafür bestimmten,staatlichen Anstalten.,- Gefunden,.verloren.^—.Dienstnachrichlen. f
Amtrverliindigungsblatt
für die Provinzialdirektion Gberheffen und für dar Kreisamt Gießen
Erscheint Dienstag und Freitag. Rur durch die Post zu beziehen.
Verordnung
zur Ausführung der Verordnung des Reichspräsidenten über die vorläufige Unterbringung Ausgewiesener vom 14. Juni 1923 (RGBl. S. 381) Dpm 29. Juni 1923 (Darmstädler Zeitung Rr. 152 vom 3. Juli 1923).
Auf Grund der obengenannten Verordnung wird hiermit folgendes bestimmte Artikel 2 enthält folgende Fassung: Artikel 2
zu 8 8 der Verordnung:
Die Inanspruchnahme von Räumen und gegebenenfalls von Verpflegung hat weiter bis zum 3 0. Dezember 1925 zu erfolgen.
Eine etwaige Verlängerung der Frist erfolgt durch öie oberste Landesbehörde.
Darmstadt, den 30. Juni 1925.
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft (Zentralstelle für Ausgewiesenenfürsorge).
I. V.: G u t e r m u t h.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Gewerbesteuer der Gemeinden, Kreise und Provinzen im Rj. 1925.
Der Kreistag des Kreises Gießen hat mit ministerieller Genehmigung die Erhebung eines Teils der Gewerbesteuer für das Rj. 1925 in Gestalt eines Zuschlags zu den Einkommen- steuervorauszahlungen beschlossen, und zwar:
von 3 Proz. in der Stadt Gießen und
von 18 Proz. in den Landgemeinden.
Die Steuer wird mit den Einkommensteuervorauszahlungen und der staatlichen Gewerbesteuer fällig und ist von den Ge- werbesteuerpslichtigen gleichzeitig mit diesen Steuern an dem für deren Zahlung maßgebenden Termin bei der zuständigen Finanztasse bzw. der zuständigen Untererhebstelle zu entrichten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung erfolgt Mahnung und Beitreibung auf Kosten des Schuldners.
Gießen, den 6. Juli 1925.
Der Vorsitzende des Kreistags. Graef.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, vorstehende Bekanntmachung sofort auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen.
Gießen, den 6. Juli 1925.
Kreisamt Gießen. Graef.
Bekanntmachung.
Betr.: Stellenaustausch des Bezirksschornsteinfegermeisters Wilhelm Staubach in Geilenkirchen mit dem Bezirksschornsteinfegermeister Max Rebl in Lich.
Dem Bezirtsschornsteinfegermeister Wilhelm Staubach aus Geilenkirchen im Rheinland wurde mit Wirkung vom 1. Juli 1925 die Bezirtsschornsteinfegerstelle in Lich übertragen.
Gießen, den 6. Juki 1925.
Hess. Kreisamt Gießen. 3. V.: Wolf.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Ettingshausen.
In Ettingshausen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Es wird ein Sperrbezirk bestehend aus der Gemarkung Ettingshausen, gebildet.
Unsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Ri 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar ausf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 6. Juli 1925.
Kreisamt Gießen. 3. 03.: Dr. Draun.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Geilshausen.
Da die Maul- und Klauenseuche in Geilshausen weiter um sich gegriffen hat, erklären wir hiermit die ganze Gemarkung Geilshausen unter Bt^ugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 1. 3uli 1925 (Amtsverkundigungsvlatt Rr. 51 vom 3. 3uli 1925) zum Sperrbezirk.
Gießen, den 9. 3uli 1925.
Kreisamt Gießen. 3.03.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in A l b a ch.
Da die Maul- und Klauenseuche in Albach nicht weiter um sich gegriffen hat, wird unsere Bekanntmachung vom 26. Mai 1925 (Amtsvertündigungsblatt Rr. 43 vom 29. Mai 1925) wie folgt geändert: 1
1. Das Gehöft des Bürgermeisters bildet nur noch ein Sperrgebiet. I
2. Der übrige Teil der Gemeinde und der Gemarkung Albach bildet ein Beobachtungsgebiet.
3. Gemeinde Steinbach und Gemarkung Hof-Albach werden aus dem seitherigen Beobachtungsgebiet ausgeschieden.
Gießen, den 4. 3uli 1925. }
Kreisamt Gießen. 3.03.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Langsdorf.
In Langsdorf ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest- gestellt worden. '
Cs wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Langsdorf.
Unsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Olt. 122 des Amtsvertündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des 8 328 des StGB, mit Gefängnis. ।
Gießen, den 4. 3uli 1925.
Kreisamt Gießen. 3.03.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Obbornhofen.
3n Obbornhofen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. "
Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Obbornhofen.
Unsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Rr. 122 des Amtsvertündigungsblattes findet finngeinäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des 8 328 des StGB, mit Gefängnis. I
Gießen, den 4. 3uli 1925.
Kreisamt Gießen. 3.03.: Dr. Braun.
Bekanntmachung
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Bellersheim.
3n Bellersheim ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Bellersheim.
Unsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Rr. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des 8 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 4. 3uli 1925.
Kreisamt Gießen. 3. 03.: Dr. Draun.


