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Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Queckborn schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 25. Februar 1925.
Der Hessische Feldbereinigungskommisfar.
Dr. Andres, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Verzeichnis der gefundenen und verlorenen Gegenstände. Das Verzeichnis über die in der Zeit vom 15. Februar bis 1. März 1925 auf dem Fundbureau als gefunden und verloren
gemeldeten Gegenstände liegt vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf die Dauer von einer Woche auf dem Polizeiamt, Weidengasse Rr. 5, Zimmer 3, zur Einsicht offen.
Gießen, den 3. März 1925.
Polizeiamt Gießen. Büchler.
Dieuftnachrichten des Areisamtes.
Zn Rülfenrod ist die Mauk- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Zn Cichelsdorf und,Klein-Eichen ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
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