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für die provinziaidireMon Gberheßen und für dar Kreisamt Sietzen.
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Nr. 19___10. März 1925
Inhalts-Aebersicht: Maul- und Klauenseuche in Gießen. - Wahlen zum Kreistag. - Straßensperre. - Lehrmittel für den Gesang- unterricht. - Unterricht in Handarbeit und Hauswirtschaft. - Lastwagengebühren und Marktstandgeld in Grünberg. - Feldbe- reinigungen Sleinyeim und Queclborn. — Gefunden, verloren. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Detr.: Maul- und Klauenseuche in Gießen.
Bei einem in dem Stall des Gaststallbesihers Steck in Gießen, Hammstraße 7, eingestellten Ochsen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt worden.
Es wird ein Sperrbezirk, bestehend aus der Hofreite in Gießen, Hammstraße 7, gebildet.
Unsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Ar. 122 des Amts Verkündigungsblatt findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB mit Gefängnis.
Gießen, den 7. März 1925.
Kreisamt Gießen. 3.15.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Detr.: Wahlen zum Kreistag.
Die Kreiswahlkommission hat in ihrer Sitzung vom 6. ds. Mts. festgestellt, daß an Stelle des durch Tod ausgeschiedenen Kreistagsmitgliedes Bürgermeister Krenzien zu Gießen der Bürgermeister Völker zu L i ch in den Kreistag des Kreises Gießen berufen ist.
Das Protokoll über die Sitzung der Kreiswahllommission vom 6. ds. Mts. liegt vom 12. bis einschließlich 14. ds. Mts. auf der Registratur des Kreisamts Gießen während der Amts- stunden offen.
Gegen die Feststellung und gegen die hierdurch bestimmte Berufung können innerhalb der Offenlegungsfrist bei Meldung des Ausschlusses von den Stimmberechtigten Einwendungen bei dem Kreiswahlkommissar schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll erhoben werden.
Gießen, den 6. März 1925.
Der Kreiswahlkommissar.
Dr. Heß
Bckauntmachuttg.
Detr.: Wasserwerkserweiterung Göbelnrod.
Die Sperrung der Kreisstraße „G ö b e l n r o d — G i e tz e n" ist a u f g e h o b e n.
Gießen, den 7. März 1925.
Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
Detr.: Erweiterung der Wasserleitung und Kanalisation der Stadt L i ch.
Wegen Vornahme von Wasserleitungs - und Kanalisationsarbeiten in Lich wird die Kreisstrahe „L i ch — Garbenteich" von Mittwoch, dem 11. März, bis auf weiteres für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Gießen, den 7. März 1925.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß.
Detr.: Lehrmittel für den Gesangunterricht.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Das Hessische Landesamt für das Bildungswesen hat die Einführung und den Gebrauch von „Werkes Liederschatz" Band I/I1I an den hessischen Schulen genehmigt und empfohlen. Wir weisen Sie auf das Werk besonders hin.
Gießen, den 5. März 1925.
Kreisschulamt Gießen. 3. V.: Fischer.
Detr.: Den Unterricht in Handarbeit und Hauswirtschaft.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern an die Erledigung unseres Ausschreibens (Lieberdruck) vom 28. Februar 1925. Frist: Zwei Tage.
Gießen, den 9. März 1925.
Kreisschulamt Gießen. 3.15.: Fischer.
Detr.: Die Gebühren über die Benutzung der städtischen Lastwagen.
Gebührentarif.
Mit Genehmigung des Hessischen Ministeriums des 3nnern vom 30. Rovember 1924 zu Rr. M. d. 3. 36 085 wird laut Beschluß des Gemeinderats vom 21. Oktober 1924 die Ortssahung, betreffend die Gemeindesrachtwage der Stadt Grünberg, vom 7. 3uli 1890 wie folgt geändert:
I. 8 5 der Ortssahung über die Benutzung der städtischen Last- wage vom 7. 3uli 1890 wird aufgehoben. An seine Stelle tritt folgende Bestimmung:
Die Wiegegebühren werden auf Grund eines nach Artikel 187 der L. G. O. zu erlassenden Gebührentarifs festgesetzt.
II. § 6 der erwähnten Satzung wird geändert wie folgt:
Sogleich nach stattgefundener Wiegung sind die verfallenen Wiegegebühren an den Wiegemeister zu bezahlen.
III. Vorstehende Abänderungen treten mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Grünberg, den 18. Februar 1925.
Hess. Bürgermeisterei Grünberg.
3. D.: F u l d a t.
Bekanntmachung.
B e t r.: Festsetzung des Marktstandgeldes für die Stadt Grünberg.
Gemäß des Beschlusses des Gemeinderats vom 25. August 1924 und mit Genehmigung des Ministeriums des 3nnern toeröen für die Märkte der Stadt Grünberg folgende Marktstandgelder festgesetzt:
1. Für Ochsen, Kühe, Rinder und Schweine — 20 G.-Pf.
2. „ Kälber und Ferkel 10 „
3. „ einen nicht überbauten Stand pro Meter 10
4. „ einen überbauten Stand pro Meter 15 „
Für die Errichtung der Markstandgelder wird der am Tage der Zahlung geltende, vom Reichsminister der Finanzen auf Grund der Reichsauswertungsverordnung vom 11. Oktober 1923 bekanntgegebene Goldumrechnungssah für maßgebend erklärt.
Diese Ortssahung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
Grünberg, den 2. Februar 1925.
Hess. Bürgermeisterei Grünberg.
3. V.: Fuldat.
Bekauntmachnng.
Detr.: Feldbereinigung Steinheim: hier: den Kostenausschlag.
3n der Zeit vom 11. bis einschließlich 17. März 1925 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei zu Steinheim der Kostenausschlag nebst Abschrift des Kommissionsbe- schlusses Ziffer 4 vom 10. Februar 1925
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Hess. Bürgermeisterei Steinheim schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 27. Februar 1925.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
Dr. Andres, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Detr.: Feldbereinigung Queckborn: hier: den Kostenausschlag. 3n der Zeit vom 10. bis einschließlich 16. März l. 3s. liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Dürgermeisterei zu Queckborn der Kostenausschlag nebst Abschrift des Kommissionsbeschlusses vom 11. Dezember 1924, sowie Abschrift des Gemeinderatsbeschlusses vom 8. 3anuar 1925
zur Einsicht der ‘Beteiligten offen.


