Ausgabe 
7.7.1925
 
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Bekanntmachung

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Bellersheim.

Sn Bellersheim ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Bellersheim.

-Untere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Ar. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

-Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich be­gangen find, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Gießen, den 4. Juli 1925.

Kreisamt Gießen. S. D.: Dr. Drau n.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Langsdorf.

Sn Langsdorf ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Langsdorf.

Unsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Ar. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich be­gangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Gießen, den 4. Suli 1925.

Kreisamt Gießen. S. V.: Dr. Drau n.____________

Betr.: Verordnung über die Herstellung, Aufbewahrung und Verwendung von Azetylen, sowie über die Lagerung von Calcium-Karbid (Azetylen-Verordnung vom 21. Fe­bruar 1924).

An das Polizeiamt Gießen und

die OrtSpolzeibehörden des Landkreises Gießen.

Wir beauftragen Sie, die Hersteller und Verkäufer von Azetylenentwicklern nachdrücklich auf ihre Verpflichtung der An- Meldung verkaufter Apparate nach § 1 Abs. 1 der Azetylenver- «ordnung hinzuweisen und die Durchführung dieser Bestim­mung zu überwachen. Aach § 24 der Azetylenverordnung sollen die Ortspolizeibehörden von allen Explosionen Kenntnis er­halten. Diese Meldungen sind alsbald an die Dampfkessel­inspektion zu Darmstadt zur etwaigen Feststellung der Explo­sionsursache und auch zwecks weiterer statistischer Verarbeitung zu übersenden. Ebenso ist von Explosionen auch dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt und der Berufsgenossenschaft Kenntnis zu geben.

Gießen, den 4. Suli 1925.

Hess. Kreisamt Gießen. 3. V.: Wolf.

Bekanntmachung.

Betr.: Walzarbeiten LangsdorfLich.

Die Sperrung der Kreisstrahe LangsdorfLich, von der Dirklarer Abfahrt bis Lich, ist aufgehoben worden.

Gießen, den 30. Suni 1925.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. He ß.

Bekanntmachung.

Die Sperrung der Ortsdurchfahrt Steinberg und der Kreisstrahe Steinberg Grün ingen ist wieder a u f ge­hoben worden.

Gießen, den 1. Suli 1925.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Heß.

Betr.: Turnunterricht.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir sehen bis zum 1. August Shrem Bericht darüber ent­gegen, vb die Turnplätze in Ordnung, sowie ob die vorgeschrie-, denen Geräte vorhanden und in gutem Zustande sind.

Gießen, den 3. Suli 1925.

Kreisschulamt Gießen. 3. D.: Fischer.

Betr.: Statistik der körperlich Behinderten.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Mit nächster Post geht Shnen ein Formblatt zur Durch­führung einer Statistik der körperlich Behinderten (Krüppel) in Hessen zu. Sn die Zusammenstellung sollen nur schul pflich­tige Kinder (im Alter von 6 bis 14 Fahren) aufgenommen werden. Die Statistik soll die Unterlage für zu ergreifende Für- sorgemaßnahmen abgeben, weshalb sorgfältige, Durchführung er­forderlich ist.

Wir empfehlen Ihnen, die Formblätter auszufüll»u oder aussiillen zu lassen und uns bis späte st ens 1. Septem­ber zurückzusenden.

Gießen, den 3. Suli 1925.

Kreisschulamt Gießen. 3.03.: Fischer.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

Das Ministerium des Snnecn hat dem Hessischen Diakonie- ' verein in Darmstadt die Erlaubnis zur Beschaffung von Geld­mitteln durch Haus- und Stratzensammlungen für die Zeit vom 1. Suli bis 31. Dezember 1925, dem Bund der Auslanddeutschen in Berlin die Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden durch Werbeschreiben, Sammellisten, mündliche Werbung und Presse­aufrufe für die Zeit vom 15. August bis 15. Oktober 1925, und den katholischen Kirchenvorständen St. Martin und Fidelis in Darmstadt die Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden durch Haussammlungen bis 31. Dezember 1925 erteilt.

Das Ministerium des Sintern hat in Hessen gestattet: Baden- Badener Fürsorgelotterie, 3000 Lose zu je 1 R.-M., Ziehungs­termin: 31. August 1925; der Vertriebstermin der Losbriefs der dem katholischen Deutschen Frauenbund in Hessen genehmigten Geldlotterie wurde bis zum 15. Dezember 1925 erstreckt; zu der aus Anlaß des Pferde- und Zuchtviehmarktes in Groß-Umstadt genehmigten Ausspielung wurde die Ausgabe von 25 000 bzw. 20000 Losen genehmigt.

Druck der Brühl'fchen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.