Ausgabe 
4.12.1925
 
Einzelbild herunterladen

4

Bekanntmachung.

Betr.:Feldbereinigung in der Gemarkung Trohe, Kr. Gießen.

Don 13 beteiligten Grundeigentümern, welche zusammen 17,39.81 Hektar Fläche besitzen, ist unterschristlich die Einleitung des Feldbereinigungsverfahrens beantragt worden.

Da an dem Anternehmen im ganzen 35 Grundeigentümer mit 22,39.30 Hektar Fläche beteiligt sind, liegt die für das Zustande­kommen des Unternehmens gesetzlich erforderliche Mehrheit von mehr als ein Fünfteil der beteiligten Grundeigentümer, welche mehr als ein Fünfteil des Gesamtflächengehalts des Feldbereini­gungsbezirks besitzen, vor.

Die Landeskommission für Feldbereinigung hat gemäß Ar­tikel 11 Feldbereinigungsgesetzes die Durchführung des Ver­fahrens für zulässig erklärt.

Der Antrag mit den Zustimmungserklärungen nebst Ergebnis und Zusammenstellung liegt vom 3. bis einschließlich 9. Dezember 1925 auf der Hess. Bürgermeisterei Trohe zur Einsicht offen.

Einwendungen gegen die Zulässigkeit des Verfahrens und die Feststellung des Ergebnisses sind nach Artikel 16 des Feld- bereinigungsgesehes bei Meidung späterer Nichtberücksichtigung während der Offenlegung oder binnen 14 Tagen, vor der Ver­öffentlichung der Bekanntmachung im Amtsverkünd-gungsblatt an gerechnet, mittelst schriftlicher Beschwerde bei der Landeskom­mission für FeldbereiniLung (Ministerium für Arbeit und Wirt- schäft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, in Darm­stadt) geltend zu machen.

Friedberg, den 21. November 1925.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Regierungsrat.

Betr.: Feldbereinigung Trei s a.d. Lda.; hier: Geldbeschaffung.

Bekanntmachung.

3n der Zeit vom 9. bis einschließlich 15. Dezember 1925 liegen auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Treis <l d. Lda.

Abschrift des Kommissionsbeschlusses vom 24. November 1925 Ziffer 1 nebst Ausschlag

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der. Bürgermeisterei Treis a. d. Lda. schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 28. November 1925.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar:

Dr. Andres, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Die von uns unterm 18. September l. Is. ungeordnete Sperrung des Aul Wegs zrvischen Li^bigstraße und dem Leih- gesterner Weg wird hiermit wieder aufgehoben.

Gießen, den 26. November 1925.

Polizeiamt Gießen. Düchler.

Bekanntmachung.

Die von uns unterm 21. September l. 3s. angeordnets Sperrung der Frankfurter Straße oberhalb der Eisen­bahn, zwischen Liebig- und Friedrichstraße, wird hiermit wieder aufgehoben.

Gießen, den 26. November 1925.

Polizeiamt Gießen. Düchler.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 105 b Absatz 2 der Reichsgewerbeordnung wird hiermit für alle Geschäftszweige des HanholZgewerbes, der Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen, die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern an den drei letzten S. nn- tagen vor Weihnachten (am 6., 13. und 20. Dezember 1925) in der Zeit von 11 Ahr vormittags bis 6 Ahr nachmittags gestattet.

Gießen, den 2. Dezember 1925.

Polizeiamt Gießen. Büchler.

Dicnstuachrichten des HrciSamtes.

Bürgermeister Gieß von Reinhardshain wurde zum Feldgefchworenen für die Gemeinde Reinhardshain bestellt und vom Kreisamt Gießen verpflichtet.

Heinrich Sehrt II. von Steinbach wurde zum stell­vertretenden Fleischbeschauer für d.e Gemeinde Steinbach bestellt und verpflichtet.