Ausgabe 
5.5.1925
 
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für die provinzialdireMon Gberheffen und für bas Kreisamt Lietzen.

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Nr. 36 5. Mai 1925

Inhalts-Aebersicht: Die Höhe der Maimiete. - Bauveränderung am Schlachthaus des Ferdinand Gundrum zu Reiskirchen. Kreis­lehrerkonferenz. - Feldbereinigungen Beltershain und Allendorf a. d. L. Aenderung der Ortssahung über den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Kesselbach. - Schäfereisahung der Gemeinde Langd. - Dienstnachrichten.

Detr.: Das Reichsmietengesetz: hier: die Höhe der Maimiete.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen, nachstehende Bekanntmachung unverzüglich zur allgemeinen Kenntnis zu bringen.

Giessen, den 30. April 1925.

Kreisamt Giessen. 3. D.: Dr. Krüger.

Bekanntmachung.

Rach Anhörung von 3nteressentenvertretungen und Sach­verständigen wird auf Grund des Artikel 9 der hessischen Aus­führungsverordnung zum Reichsmietengesetz in der Fassung der Berordnung vom 20. August 1923 (Reg.°Dl. S. 276) und der 8 27, 28 der dritten Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924 (R.-G.-Bl. S. 74) für die Berechnung der Miete für den Monat Mai 1925 folgendes bestimmt:

Der für den Monat April 1925 festgesetzte Mietsah von 80 v. H. der Friedensmiete bleibt auch für den Monat Mai 1925 bestehen.

Darmstadt, den 25. April 1925.

Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Raab.

Bekanntmachung.

Detr.: Bauveränderung am Schlachthaus des Ferdinand Gundrum zu Reiskirchen.

Der Mehgermeister Ferdinand Gundrum zu Reiskirchen beabsichtigt seine in Reiskirchen an der Hauptstrasse Ar. 61 (Grundbuch für Reiskirchen Fl. 1 Rr. 9625/10) gelegene Schlacht­hausanlage umzubauen. Die Pläne und Beschreibungen hierzu liegen vom 6. bis 20. Mai auf der Bürgermeisterei Reiskirchen zu jedermanns Einsicht offen. Etwaige Einwendungen gegen das Llntcrnehmen sind dort mit Begründung schriftlich oder zu Protokoll binnen 14 Tagen vorzubringen. Rach Ablauf dieser Frist können Einwendungen nicht mehr angebracht werden.

Giessen, den 4. Mai 1925.

Hess. Kreisamt Giessen. 3. D.: Wolf.

Detr.: Kreislehrerkonferenz.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die diesjährige Kreiskonfcrenz der Lehrer findet statt Mittwoch, den 13. Mai, 3/49 11 ff r, auf derLiebigshöhe".

Wir empfehlen 3hnen, die Lehrkräfte alsbald zu verständigen.

An die Konferenz wird sich eine Versammlung des Kreis­lehrervereins anschliehen.

Giessen, den 4. Mai 1925.

Kreisschulamt Giessen. 3.93.: Fischer.

Bekanntmachung.

Detr.: Feldbcreinigung Beltershain und zugezogener Teil von Grünberg: hier: Wunschtermin.

Tagsahrt zur Entgegennahme der Wünsche, welche die Be­teiligten für die Bildung der neuen Grundstücke geltend machen wollen, findet

Montag, den 18. Mai 192 5, vormittags 11 bis 12 Uhr, auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Beltershain statt.

Die Wünsche sind schriftlich einzureichen und müssen an­geben, welche alten nach Flur und Rümmer zu bezeichnenden Grundstücke zusammengelegt werden sollen und bei welcher alten Parzelle die -Zusammenlegung erfolgen soll.

Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.

Zur nochmaligen Aufklärung der Beteiligten über die künf­tige Gewanneinteilung und Grundstücksrichtung liegen in der Zeit vom 15. bis 17. Mai 1925 die Pläne daselbst zur Einsicht offen. Ain 15. und 16. Mai 1925 findet durch das Feldbereinigungsamt, Abteilung Wagner, Aufklärung über vorzubringende Wünsche statt.

Friedberg, den 22. April 1925.

Der Hessische Feldbereinigungskommisfar.

Dr. Andres, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Allendorf a. d. Lahn: hier: Geld­beschaffung.

3n der Zeit vom 6. bis einschliesslich 13. Mai 1925 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei zu Allen­dorf a. d. Lahn

Abschrift des Kommissionsbeschlusses vom 17. April 1925, betreffend die Aufnahme' von Darlehen bei der Dezirks- sparkasse Giessen und Verzinsung der rückständigen Be­träge aus dem Kostenausschlag gemäss Beschluss vom 12. Mai 1924 Ziffer 6, zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Hess. Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lahn schriftlich und mit Gründen versehen ein­zureichen.

Friedberg, den 27. April 1925.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Dr. Andres, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Detr.: Aenderung der Ortssahung über den Dezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde K e s s e l b a ch

Auf Grund des Artikels 15 der Landgemeindeordnung wird durch Deschluh des Gemeinderats nach gutächtlicher Aeuherung des Dürgermeisters und des Kreisausschusses mit Genehmigung des Ministeriums des 3nnern die Ortssahung über den Dezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Kesselbach vom 28. Rovember 1910 wie folgt geändert:

I. Die in den § 12 und 17 der Ortssahung über den Dezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Kesselbach enthaltenen Gebühren und Strafsähe werden hiermit auf­gehoben.

II. An ihre Stelle tritt folgende Destimmung:

Die Gebühren und Strafsähe werden durch Deschluh des Gemeinderats mit Genehmigung des Kreisamts Giessen festgesetzt.

III. Vorstehende Satzungsänderungen treten mit dem Tage ihrer Verkündigung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.

Kes selb ach, den 1. Mai 1925.

Hessische Bürgermeisterei Kesselbach. Weber.

Bekanntmachung.

B e t r.: Schäfereisatzung der Gemeinde Langd.

Die im Amtsverkündigungsblatt Rr. 16. vom 27. Februar 1925 veröffentlichte Schäfereisahung der Gemeinde Langd, wird wie folgt berichtigt:

1. in § 9 Sah 2 wird anstatt auf § 12 auf § 19 verwiesen.

2. in § 18 Ziffer 3 wird an Stelle der Gebühr von 10 Papier­mark eine solche von 25 Reichspfennig festgesetzt.

3. § 19 Sah 3 erhält folgende Fassung:

Der Gemeinderat hat das Recht, zu den Verhand­lungen der Kommission noch zwei, nicht dem Gemeinderat angehörige, Schafbesitzer hiesiger Gemeinde zuzuziehen.

Langd, den 12. April 1925.

Hess. Bürgermeisterei Langd.

Meyer.

Dicnstnachrichten des Kreisamtes.

3n Rainrod (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauen­seuche erloschen. Der Kreis Schotten ist wieder seuchenfrei.

Auf dem Hofgute des Pächters Westernacher zu Lind­heim und in der Gemeinde Grundschwalheim (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Das Ministerium des 3nnern hat folgende Geldlotterien in Hessen gestattet: 11. Ileberlinger Münsterbaulotterie, 5000 Lose zu je 1 Reichsmmark, Ziehungstermin: 24. 3uli 1925; TouristenvereinDie Raturfreunde" e. V., Gau Baden, 5000 Lose zu je 2 Reichsmark: Albrecht-Dürer-Derein in Nürn­berg,, 5000 Losbriefe zu je 1 Reichsmark.