Ausgabe 
4.12.1925
 
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Ferner ist best'.mmt worden, daß in die Legitimationskarten ein Lichtbild des Inhabers ei.^ukleben ist. Es sind nur unauf- gezogene Lichtb.lder zu^ulassen, die eine Kopfgröhe von mindestens 1.5 Zentimeter haben, ähnlich un) gut erkennbar und in der Regel nicht älter als 5 Jahre s.nd. Aas der Ruckse.te des D ldes ist die Persönlichke.t sofort genau zu vermerken, damit Verwechselungen vermieden werden. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Staatsangchörigke.t und Geburtsort in den Berichten anzu- geben sind.

Gießen, den 17. November 1925.

Hess. Kreisamt Gießen. 3. D.: Wolf.

Betr.: Ausführung des Reichsv.ebseuchengesehes, hier: Er­nennung der Schätzer und Stellvertreter.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Amtsze t der nach Artikel 3 Absatz 2 des hessischen Gesetzes zur Ausführung des Reichsveehseuchengesetzes vom 13. Mai 1921 (Reg.-Blatt Ar. 12) bestellten Schätzer ist ab-- gelaufen. Wir sehen Ihrem Bericht binnen 14 Tagen nach An­hörung der Gemeindevertretung entgegen, welche zwei Schätzer und zwei Stellvertreter für 3hrr Gemeinde in Vorschlag ge­bracht werden, bzw. welche von den seitherigen Schätzern oder Stellvertretern weiterh.n im Amte bleiben sollen.

Gießen, den 33. November 1925.

Kreisamt Gießen. 3. V.: l)r. Braun.

Detr.: Geflügel-Märkte und -Ausstellungen.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nach § 296 der Ausführungsvorschri'ten zum Reichsvieh- seuchengeseh können bei größerer Seuchmgrfahr Geslügelaus- stellungen und Geflügelmärkte verboten werden. Um nachprüfen zu können, ob von dieser Befugnis Gebrauch gemacht werden soll, empfehlen wir Ihnen, uns von der beabsichtigten Abhaltung der genannten Veranstaltungen rechtzeitig Kenntnis zu geben.

Gießen, den 1. Dezember 1925.

Krcisamt Gießen. 3. V: Dr. Draun.

Bekanntmachung.

Detr.: Die Amtsveterinärarztstelle Grünberg.

Veterinärarzt Dr. Martin in Grünberg ist vom 4. De­zember bis 18. Dezember beurlaubt. D e Vertretung hat Amts- veterinärarzt Dr. Stein. Gießen übernommen.

Gießen, den 3. Dezember 1925.

Kreisamt Gießen. 3. D: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Detr.: Maul- und Klauenseuche in Langsdorf.

3n Langsdorf ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest- gestellt worden.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus dem Seuchengehöft des Moritz Oppenheimer und der Reichsgasse, von der Drauhausgasse bis einschließlich Dahnhof. D'r übrige Teil des Ortes und der Frldgemarkung Langsdorf bilden De- obachtungsgebiet.

Unfere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Iuwi^rhandlungen gegen di? erlassenen Anordnungen (Der­ben mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie cv'ssentlich be­gangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Gießen, den 2. Dezember 1925.

Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Allertshausen.

Ort und Gemarkung Climbach werden aus dem Deobach- tungsgebiet ausgeschieden.

Gießen, den 1. Dezember 1925.

Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Braun.

Betr.: Kriegergräberfürsorge 1925.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, die durch die Instandsetzung von Kriegergräbern im Rechnungsjahr 1925 der Gemeind? ent­standenen Kosten getrennt nach den Kosten für Instandsetzung bezw. Unterhaltung der Grabzeichen, Bepflanzung und sonstigen gärtnerischen Anlagen uns bus spätestens 1. Februar 1926 ein-

I zureichen. Bei der Nachweisung muß insbesondere auch noch angegeben werden, wiev.el Gräber bei dem Zentralnachwe:s° amt für Kriegerverluste und Kr egirgräbec in Berlin-Spandau gemeldet sind. Wenn b.s zu diesem Ze.tpunkt die Jahresnach­weisung nicht eingeht, kann aus Zuweisung von Reichsmitteln nicht gerechnet werden.

Gleichze.tig weifen to:r darauf hin. daß, falls die Grund­sätze für die praktische Durchführung der Kriegergräberfürsorge -- vergleiche unser Rundchre.ben vom 10. Qlpril 1923 be- aq>tct werden, da alle das vorgeschriebene Maß übersteigen­den baulichen Anlagen n.cht auf Reichsmittel üb rnommen wer­den können. Im allgemeinen darf der Satz von 2 Rm. pro Grab nicht überschritten werden.

Gießen, den 2. Dezember 1925.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Drau n.

Detr.: Die Dersicherungspflicht der Handarbeitslehrerinnen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Der Vorstand der Staatlichen Betri bskrankenkasfe für den Volksstaat Hessen teilt u.is mit. daß Pflichtmitglieder der Kasse einen Dauerausweis über ihre M tgliedschast nicht erhalten. In Crkrankungsfällen weisen sich diese M tglieder dem Arzt gegenüber durch eine Erkrankungsanzeige aus. de durch die Schulvr stänke ausgestellt wird. Entsprechende Formulare können bei der Staatlichen Betriebskrankenkasse in Darmstadt (Alexander- straße 22) angef -rdert werden.

Wir empfehlen Ihnen, für die Folge entsprechend zu ver­fahren und uns Anträge auf Aasstellung von Ausweisen nicht mehr vorzulegen. Cs wird noch bemerkt, daß es sich um techn sche nebenamtliche Han'arbeitslehrer nnen handelt, die versicherungs­pflichtig sind, die also vier oder mehr Wochenstunden Unterricht erteilen.

G i e ß e n. den 1. Dezember 1925.

Kreisschulamt Gießen. I. V: Fischer.

Detr.: Dienststunden des Kreisschulamts.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die Sprechstunde des Kreisschulrats Fischer fällt am 8. De­zember vormittags aus.

Gießen, den 3. Dezember 1925.

Kreisschulamt Gießen. 3. V: Fischer.

Detr.: Fortbildungsschulstatistit.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Mit nächster Post gehen 3hnen zw i Vordrucke zum Bericht über den Stand des Fortbildungsschulwesens mit dem Empfehlen zu, sie auszufüllen und uns (beide!) bis spätestens zum 10. De­zember zurückzugeben.

Gießen, den 3. Dezember 1925.

Kreisschulamt Gießen. 3. V: Fischer.

Bekanntmachung.

Detr.: Feldbereinigung Allendorf a. d. Lahn ;bier Regu­lierung der Kleebach

3n der Zeit vom 2. b.s einschließlich 15. Dezember 1925 liegen auf dem Amtszimmer der Hess. Dürgermeisterei Allen­dorf a. d. Lahn

1. das Projekt über die Regulierung des Kleebach in Flur VIII Nr. 293/94461,

2. Abschrift der Beschlüsse bei Dollzugskommiss'vn vom

29. 3uli 1925, Z.ffer 2 und vom 18. November 1925 Ziffer 1

zur Eins.cht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungsfrist bei der Bürgerin nsterei Allen­dorf a. d. Lahn schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 7. September 1925.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

______________Dr. Andres, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Münster bei Gießen: hier Kosten­ausschlag.

3n der Zeit vom 1. bis einschließlich 7. Dezember 1925 l?«gf auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei zu Münster bei Gießen

ein Ausschlag über ungedeckte F'ldber'-nng-ngskosten nebst Abschrift W Kommissionsbeschlusses Ziffer I vom 12. No­vember 1925

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen h er gegen sind b'i Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst schr.ftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 21. November 1925.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Regierungsrat.