Ausgabe 
4.9.1925
 
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Amtzverlimdiguilgsblatl

für die Provinzialdirektion Gberheflen und für dar ttreisamt Gießen.

8d<t>eint Dienstag uni) Freitag. *Xur durch die Post zu beziehen.

Jlr. 70 4. September 1925

Znhalts-Ueberstcht: DaS Weltbummlerwelen. Das Buch .Die Amtshaftung der Beamten'- Hauptversammlung der Obst, und Martenbauvereine. - Geiuch des Heinrich Xrauslopt zu Grotzen-Linden. Errichtung einer Zwangsinnung der Spengler- und 3n- stauateure. Maul» und Kiauenfeuche in Rodheim. Der Verkauf von Speiseeis. Poiizeiverordnung. - Derstcherungspsticht der Handarbeitsiehrerinnen. Die Bekämpfung des Kartoffelkäfers. Dienstnachrichten.

Detr.: Das Weltbummlerwelen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie die Gendarmerie-Stationen des Greises.

Aach hierher gelangten Mitteilungen |nu> in letzter Zeit häufig Personen beobachtet worden, die die (Sememöen durch­ziehen und angeben, fei es aus iportlichen Gründen, |ei es auf Grund einer lüettc oder aus Reklamegcunden im Auftrag einer <jirma um die Erde wandern zu wollen. Die betreuenden Peiionen find mei|t unbemittelt und ohne ordnungsgemäße Ausweispapiere. Die erforderlichen 'Mittel zur ibeiterretfe be* schaffen sie sich fall ausnahmslos durch den Vertäu) von Poit- lart en mit ihrem Bild oder durch Alul izieren auf der St iahe oder in Hofen, ohne tm Befttz der geweroepolizetlich vorgeichrie­benen Papiere zu lern. Es tann angenommen werden, sah bei der Mehrzahl dreier Xleule, deren oapl offensichtlich im Wachsen begriffen ist, gar nicht die Abi ichi befteht, eine Weltreise zu unternehmen, daß es sich vielmehr um eine neue Art von Landstreicherium handelt, dem im 3niete,|e der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gröbere Aufmertiamkeit zu fchenken i|i. Häufig sprechen diele .'Weltreisenden" bei den Behörden vor und wollen ihre Anwesenheit ui dem betreffenden Ort be- fcheinigt haben. Dieses oammeln von Unterschriften und amt­lichen Stempeln birgt die Gefahr in sich, daß diese, wie schon vorgekommen, zur Herstellung falicher Ausweispapiere verwendet werden. Schon aus diesen Gründen ist den betreffenden Per­sonen gegenüber größte Vorsicht geboten.

Wir empfehlen daher, die Ausstellung etwa beantragter Bescheinigungen abzulehnen und uns Bericht zu erstatten. Straf­rechtlich werden die fraglichen Reisenden wohl in vielen Fällen wegen Bettelns, Landstreicherei, wegen -Zuwiderhandlung gegen Destimmungen der Gewerbeordnung ober auch gegen Paßbestim- m ungen belangt werden können.

(Sieben, den 31. August 1925.

KreiSamt (Sieben. 3. 03.: Dr. Heß.

Detr. DaS Buch die Amtshaftung der Beamten sowie des Reichs, der Länder und Gemeinden auS Amtspflicht- Verletzungen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Auf Ersuchen der BerlagSgesellfchaft .Kriegerkameradschaft", Berlin W 35, Flottwellstrahe 3, wird auf daS in diesem Verlag erschienene Buch .Die 2lmtshaftung der Beamten sowie des Deichs, der Länder und Gemeinden auS Amtspflichtverleyungen' von deni Bayer. Ministerialrat Dr. von Schelhorn hingewiesen.

Gießen, den 28. August 1925.

KreiSamt (Sieben. 3.03.: Dr. Heb______________

Detr.: Hauptversammlung des Landesverbandes der Obst- und Gartenbauvereine Hessens.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Am Samstag, dem 12. September 1 92 5, nach­mittags 3 II b r, findet in der Gartenbauausstellung zu Darm­stadt die Hauptversammlung des Landesverbandes der Obst- und Gartenbauvereine Hessens statt. Alle Mitglieder des Kreis-, Obst- und Gartenbauvereins haben zu dieser Hauptversammlung Zutritt.

Wir empfehlen 3hnen, Vorstehendes in ortsüblicher Weise zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.

Gießen, den 1. September 1925.

Hess. KreiSamt Gießen. 3. D.: Wolf.

Bekanntmachung.

Detr.: Gesuch des Heinrich Krauskops zu Grohen-Linden um Erlaubnis zur Erbauung eines Schlacht- und Verkaufs­raumes.

Heinrich Krauskops zu Großen-Linden beabsichtigt, auf dem Grundstuck Flur I Är. 343 der Gemarkung Grohen-Lmden einen Schlacht- und Verkaufsraum zu errichten.

Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, auf dem Bureau der Bürgermeisterei Äroßen-Linden zur Einsicht der 3nter- essenten offen.

Etwaige Einwendungen sind binnen dieser Frist bei Mel­dung des Ausschlusses bei der Bürgermeisterei Großen-Linden vorzubringen.

Gießen, den 1. September 1925.

Hess. Kreis amt Gießen. 3. D.: Wolf.

Bekanntmachung.

Detr.: Errichtung einer Zwangsinnung der Spengler und 3n- stallateure für den Kreis Gießen.

Aachdem ein Antrag auf Errichtung einer Zwangsinnung für das Spengler- und Znstallateurhandwerk, deren 'Bezirk die Gemeinden des Kreises Metzen umfassen soll, geftellt worden ist, fordere ich alle selbständigen Handwerker, die in dem genannten Bezirke das Spengler- und 3nstallateurhandwerk betreiben, auf, nur schriftlich oder mündlich in der Zeit vom 15. bis 25. Sep­tember mitzuteilen, ob sie sich für oder gegen die Errichtung der Zwangsinnung aussprechen.

Die Angabe der mündlichen Erklärung kann während des angegebenen Zeitraums wochentags von 9 bis 12 Ahr in den Dienstraumen des KreiSamts (Sieben, Zimmer 11, erfolgen.

Die Abgabe ist auch für die Handwerker erforderlich die den Antrag aus Errichtung der Zwangsinnung gesteltt haben.

Rach Ablauf deS obigen Zeitpunktes eingehende Aeußerungen sowie solche Erklärungen, dix nicht erkennen lassen, ob der Er­richtung einer Zwangsinnung zugestinunt wird oder nicht, bleiben unberücksichtigt.

Gießen, den 1. September 1925.

Der Kommissar: Guthermut h.

Betr.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Sie wollen bis zum 15. September eine Liste sämtlicher selb­ständiger Spengler und 3nstallateure in 3hrer Gemeinde ein- senden und vorstehende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der 03eteiligten bringen.

Gießen, den 1. September 1925.

Hess. KreiSamt Gießen. 3. D.: Wolf.

Bckauntmachung.

Detr.: Wie oben.

Gemäß § 122 der Ausführungsverordnung zur Gewerbeord­nung bestellen wir Herrn Referendar Guthermuth als Kommissar.

Gießen, den 1. September 1925.

Hess. Kreis amt Gießen. 3. 03.: Wolf.

Bekanntmachung.

Detr.: Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Rodheim.

3n Rodheim ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend auS der Gemarkung Rodheim.

Untere Dekanntmachung vom 25. August 1920 in Rr. 122 des AmtsverkündigungsblatteS sindet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des St.G.D. mit Gefängnis.

Gießen, den 2. September 1925.

Kreisamt Gießen. 3. 03.: Schmidt.____________

Bekanntmachung,

Detr.: Verkauf von Speiseeis.

Durch chemische Untersuchung ist festgestellt worden, daß die von den Straßenhändlern in den Verkehr gebrachten Speiseeise (Fruchteise) nicht aus natürlichen Früchten, sondern aus aroma­tisierten und künstlich gefärbten Ersatzmitteln (Eispulver, Essen­zen) hergestellt worden sind. Wir weisen daraufhin, daß der­artig hergestellte Eise nicht unter "Bezeichnungen, die für aus reinen Produften hergestellten Waren (Fruchteis, Vanilleeis) üblich sind, zum Verkauf gebracht werden dürfen. Derarftge Erzeugnisse müssen älS .Kunsteise mit Himbeer-, Erdbeer- Va-