Ausgabe 
31.1.1922
 
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Bekatmtmachttttft.

B elf.: Gesuch des Vereins für das Deutschtum im Ausland Ortsgruppe Gieren, um Erlaubnis zur Abhaltung einer Haussammlung zum Besten der lvasserbeschädigten Deut- schen in Klausen, Südtirol.

Der Ortsgruppe Gießen des Vereins für das Deutschtum im Ausland (Schatzmeister Herr Mendelssohn-Bartholdy, Niesten) ist die Genehmigung zu Haussamiülungen im Kreis Gießen zu Gunsten der durch Aeberschwemmung geschädigten Bewohner deut­scher Abstammung von Klausen, Südtirol, erteilt worden.

Die Genehmigung gilt für die Zeit vom 1. Februar 1922 bis 10. Februar 1922. ' >

Gießen, den 24. Januar 1922.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

An die Bürgermeistereien der Gemeinden Beltershain, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Lauter, Lumda, Queck-- born, ^ReinhardShain, ^Stangenrod, Stockhausen und Weickartshain.

Am Sonntag, dem 5. Februar ds. Js., nachmittags 37» Ahr, hält der Kreis-Obst- und Gartenbauverein Gießen in Grün- berg imGasthof zum Hirsch" eine Hauptversammlung ab. In derselben wird' Herr Obstbaulehrer K i l P aus Wetzlar über das ThemaKleingartenbau" sprechen. Gleichzeitig findet eine Sä­mereiverlosung statt.

Der Kreis-Obst- und Gartenbauverein (piro jqpj uaCjaj© Obflbaufreunde, welche nicht Mitglied sind, hierzu freundlichst ein.

Wir empfehlen Ihnen, int Interesse der Obstzüchter, Vor­stehendes in ortsüblicher Weise zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.

Gießen, den 28. Januar 1922.

Kreisamt Gießen. I. D.: Welcker.

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Ackantttmachttug.

Betr.: Feldbereinigung A l l en d o r f ' a. d. L u in b a; hieru Aufforderung an die Beteiligten zur Mitteilung von Eigentumswechsel usw. wäh.end der Zuteilungsarbeiten.

Die beteiligten Grundbesitzer werden aufgefordert, von jedem Eigentumswechsel, der von jetzt ab bis zur Aeberweisung der Ersahgrundstücke bei den zum Verfahren zugezogenen Grund­stücken einlritt, dem Hessischen Feldbereinigungskommissär unver­züglich Mitteilung zu machen. 2m Falle der Unterlassung kann deshalb bei der im Gange befindlichen Zuteilung auf den Eigen­tumswechsel zunächst keine Aücksicht genommen werden, auch wer­den die hierdurch später erforderlichen Aenderungen der Zu- teilungsak.en auf Kosten der Erwerber vorgenommen.

Das Gleiche gilt für die Eintragung, Aenderung oder Löschun­gen von Hypotheken, Dienstbarkeiten oder sonstigen Belastungen. 2n diesen Fällen wird der Eigentümer des Grundstücks zum Kostenersah herangezogen, wenn nachträglich eine Aenderung' der Zuteilungsakten erforderlich wird.

Friedberg, den 21. Januar 1922. *

Der Hessische Feldbereinigungskommissär:

Dr. Jann, Degierungsrat.

Bckanntmachttlrg.

B e t r.: Zuschläge zur Gebührenordnung für die Dienstmänner in der Stadt Gießen.

2n Uebereinstimmung mit der Stadtvertretung der Stadt Gießen wird gemäß § 76 der Gewerbeordnung folgendes bestimmt: Die Dienst männer sind, vorbehältlich jederzeitigen Widerrufs, bis auf weiteres berechtigt, zu den Gebühren, die sich aus der Gebührenordnung für die Dienstmänner in der Stadt Gießen vom 24. September 1920 ergeben, einen Zuschlag von 100 Prozent zu erheben. '

Gießen, den 26. Januar 1922.

Polizeiamt Gießen. L a u t e s ch l ä g e r.

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i.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Sieindruckerei. R. Lange, Eießen.