Ausgabe 
31.1.1922
 
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AmtsverkundigungMatt

für die Provinzialdirettion Gberhesieii und für dar Kreisamt Gießen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 6 vierteljährlich.

15 31. Januar 771922

-^«"s.-Uebersicht: Das Gesetz über die Verpflichtung zur Auskunft über militärfiskalische Gelder und zu deren Herausgabe. - Pfleqesätze in 9nnMnatmaQ9i*" & ^^^"stalten - Erwerbslosenfursorge. - Merkblatt für die sich zum Eintritt ins Neichsheer meldenden Freiwilligen. - Landtagswahl 1321 Bedeckung der Stuten Viehseuchen - Erlaubnis zur Abhaltung einer Haussammlung. - Hauptversammlung des #rcis= Obst- und Gartenbauverems. - Feldbereimgung Allendorf a. d. Lumda. - Zuschläge zur Gebührenordnung^ die Dienstmänner. '

s Bekanntmachung.

Zufolge meiner Berufung als Provinzialdirektor der Provinz Rheinhessen scheide ich aus meinem derzeitigen Dienst­verhältnis als Kreisdirektor des Kreises Gießen nach nahezu zwölfjähriger Tätigkeit mit dem 31. Januar lsd Js aus Bei diesem Anlaß ist es mir Bedürfnis, allen örtlichen Behörden und Beamten, die zu dem Geschäftsbereich der von mir seither vertretenen Dienststellen gehören, sowie den Kreiseingesessenen für das mir entgegengebrachte Bertrauen und für die mir bei Ausübung meines Amtes stets gewährte verständnisvolle Unterstützung und Mitarbeit hiermit herzlichst zu danken.

Gießen, den 30. Januar 1922.

Der Kreisdirektor des Kreises Gießen.

Dr. A s i n g e r.

Hessisches Darmstadt, den 11. Januar 1922. Landesamt für das Dildungstoesen.

Zu Ar. l. B. 9141.

Betr.: Das Gesetz über die Verpflichtung zur Auskunft über militärfiskalische Gelder und zu deren Herausgabe' (Reichsgesetzblatt von 1921 Seite 1373).

Wir beauftragen Sie, diejenigen von Ihren Beamten usw., die ehemalige Angehörige des alten Heeres und der alten Marine sind, auf das obige Gesetz hinzuweisen. Ein Auszug aus dem Gesetz findet sich in der Darmstädter Zeitung Ar. 6 vom 7. Ja­nuar 1922 unterDarmstadt und Hessen".

I. D.: Or. D o r f e l d.

An sämtliche unterstellten Behörden.

Beknttntmachung

die Pflegesätze in den Landes-Heil- und Pslegeanstalten betreffend. Dom 10. Januar 1922.

In teilweiser Abänderung unserer Bekanntmachung vom 7. Oktober 1921 (Reg.-Bl. Ar. 24 von 1921) bestimmen wir hier­mit, daß die Hessischen Krankenkassen für Verpflegung Kranker III. Klasse vom 1. November 1921 an ein Pflegegeld von 15 Mk. täglich zu zahlen haben.

Darmstadt, den 10. Januar 1922.

Ministerium des Innern, von Brentano.

B e t r.: Erwerbslosenfürsorge. ,

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Das neue, in Ar. 8 des Aeichsgesetzblattes von 1922 ver­öffentlichte, nach § 9 Absatz 3 der Reichsverordnung über Er- werbslosenfürsvrge vom 1. November 1921 auch für die Bemessung der Erwerbslosenunterstützung maßgebende Ortsklassenverzeich­nis hat die Gemeinden unseres Kreises, wie folgt, eingestuft: in Ortsklasse B; Gießen;

in Ortsklasse C; Grvßen-Linden, Heuchelheim, Klein-Linden, Lol­lar, Wieseck;

in Ortsklasse D; Allendorf a. d. Lahn, Alten-Duseck, Daubringen, Garbentrich, Grvßrn-Duscck. G.ünberg, Hausen, Hungen, Lang-Göns, Leihgestern, Lich mit Mühlsachsen, Londorf, Rödgen, Steinbach, Trohe, Watzenborn mit Steinberg;

in Ortsklasse E; alle übrigen Orte.

Insoweit Gemeinden in eine höhere Ortsklasse verseht worden sind, kann von jetzt ab bei der Gewährung der Erwerbslosenunter- stühung bis zu den Höchstsätzen der neuen Klasse gegangen werden, wenn dies nach den örtlichen Verhältnissen für nötig gehalten wird. Wir machen aber auch hier darauf aufmerksam, daß die Höchst sähe einer Ortsklasse nicht unter allen Amständen zu bezahlen sind; die Gemeinden werden vielmehr genau zu prüfen haben, ob nicht auch mit niedrigeren Sähen auszukommen ist. /Siehe Amtsverküudigungsblatt Nr. 181 vom 16. Dezember 1921.)

Eine rückwirkende Kraft kommt dem neuen Ortsklassenver­zeichnis hinsichtlich der Erwerbslosenfürsorge nicht zu.

Alle Einstufungen von Orten in höhere als die zuständigen .Ortsklassen werden mit Wirkung vom 13. Februar 1922 ab

ausgehoben. Don diesem Tage ab dürfen Gemeinden, die seither auf Grund einer besonderen Anordnung berechtigt waren, höhere älnterstühuagssähe zu zahlen, Erwerbslosenunterstühung nur noch bis zu den Höchstsätzen derjenigen Ortsklasse gewähren, in die sie nach dem jetzt gültigen Ortsklassenverzeichnis (RGBl. Nr 8 von 1922) eingereiht sind.

Gießen, den 26. Januar 1922.

____________Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Heß.

B e t r.: Merkblatt für die sich zum Eintritt ins Reichsheer mel­denden Freiwilligen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie die Gendarmerie-Stationen des Kreises.

Die im vergangenen Jahre erschienenen Heeresergänzungs- bestimmungen sind in weiten Kreisen des Volkes, die sich für das Reichsheer interessieren, noch nicht bekannt geworden. Hier­durch sind gute Freiwillige bereits verloren gegangen.

Die Einstellung eines erstklassigen Erfahes in das Heer liegt in vaterländischem Interesse.

Die 11. Jäger-Kompagnie Infanterie-Regiment 15 in Kassel hat uns daher eine kleine Anzahl Merkblätter für die sich zum Eintritt ins Reichsheer meldenden Freiwilligen übersandt die bei uns eingesehen oder auf Verlangen an Interessenten abgegeben werden können, soweit der Vorrat reicht.

Wir empfehlen, etwaige Interessenten hierauf aufmerksam zu machen.

Gießen, den 23. Januar 1922.

Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Heß.

Betr.: Die Landtagsw,ahl 1921.

An die Dürgermiists/eien der Landgemeindem-ses Kreises.

Soweit Sie die/AMlmMläge von der letztet!Landtagswahl noch nicht hierher eingesandt haben, hat dies innerhalb 3 Tagen unfehlbar zu geschehen Jvergl. auch urü^re Verfügung vom 19. Dezember 1921). 6 Jr

Gießen, den 25. Januar 1922.

Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r.

B e t r.: Bedeckung der -Stuten durch die Landgestütsbeschäler in 1922,.a

An den OberbücherMeis^r zu GieM' und die Bürger- meistereieu/dFr K/ndgemeinMi des Kreises.

Wir sehen Ihre/ Be/chte damMr entgegen, wie viel Deck­scheine, Heblisten ufid Protokvll^Sie voraussichtlich für das Jahr 1922 nötig haben. Zuvle^y machen wir nochmals darauf aufmerksam, daß die alten D»^scheine nicht mehr verwendet wer­den dürfen. ~

Gießen, den 24. Januar 1922.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Bckamrtnrachttttg.

D e t r.: Ausbruch der Räude unter der Schafherde in Ettings­hausen.

In der Schafherde zu Ettingshausen ist die Räude feflge- slellt worden. Gemarkungssperre ist verhängt.

Gießen, den 23. Januar 1922.

Kreisamt Gießen. I. D.: Welcker.