/ Bekanntmachung.
Detr.: Landespolizeiliche Prüfung des Entwurfs zur Herstellung eines Ileberholungsgleises auf Bahnhof Großen-Lind-n
Dem Antrag der Gemeinde Grohen-Linden gemäß foll eine Wegunterfüßrung als Ersah für den zu beseitigenden Wegübergang in Kilometer 139,4-j-80 der. Strecke Gießen—Frankfurt gleichzeitig mit dem Dau des geplanten Heberholungs- .gleiscs Hergestellt werden,
Pläne und Dauwerksver-zeichnis liegen vom 1. bis 8. Juli einschließlich auf der Bürgermeisterei Großen-Linden zur Einsicht der Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind binnen dieser Frist bei Meldung des Ausschlusses dort vorzubringen.
Gießen, den 23, Juni 1922.
Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.
Bekanntmachung.
Detr.: Ansteckende Blutarmut der Pferde,
Die auf Grund der Beiordnung, betreffend die Abwehr und .Unterdrückung der ansteckenden Blutarmut der Pferde im Amts- verkündigungsblatt Ar, 56 vom 25. April 1922 bezüglich des Hof- guts Hungen (Gutspächter Ferdinand Kammer, Hungen) an- geordneten Maßnahmen (Sperre des Gehöfts usw.) sind aufgehoben.
Gießen, den 28. Juni 1922.
Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker.
Bekanntmachung,
Detr.: Ansteckender Scheidekatarrh.
Der ansteckende Scheidekatarrh in der Gemeinde Kessel- bach ist erloschen. Die im Amtsverkündigungsblatt Ar. 43 vom 30. März 1922 angeoröneten Maßnahmen werden hiermit aufgehoben.
Gießen, den 28. Juni 1922.
Kreisamt Gießen. 3. B.: Welcker.
Bekanntmachung.
Detr.: Walzarbeiten.
Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Kreisstraße Muschenheim — Bettenhausen bis auf weiteres für den Fuhrwerksverkehr gesperrt.
Der Verkehr geht über Birklar—Langsdorf/
Gießen, den 17. Juni 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker. t, -II,
Bekanntmachung.
Wegen DornahNre von Kanalisationsarbeiten wird der L e i h- gesterner Weg von der Ebelstraße bis zum Aulweg von heute an bis auf weiteres für jeden Fuhrwerks- und Fahrrad- verkehr gesperrt.
Gießen, den 26. Juni 1922.
Polizeiamt Gießen. Frhr. ix Gemmingen.
Detr.: Werkunterricht.
An die Schulvorstände des Kreises.
Vom 17.—29. Juli soll in ©icfjen durch Herrn Lehrer ©enger in Worms, Leiter der Hessischen Beratungsstelle für Werk- und Arbeitsunterricht, ein Werkunterrichtskurs abgehalten werden. Es handelt sich dabei um die Einführung in die Technik und Methode des Werkunterrichts in den 4 ersten Schuljahren. Die Teilnehmer an dem Kursus erhalten Reisevergütung und für die Tage, an denen vor- und nachmittags gearbeitet wird (1—2mal in der Woche) 30 Mk. Tagegelder. 'Wir empfahlen Ihnen, diejenigen Lehrer und Lehrerinnen, die an dem Kursus teilnehmen wollen, zu veranlassen, ihre Meldungen binnen 3 Tagen bei uns einzureichen. Wenn keine besondere Aachricht ergeht, haben sich die Bewerber und Bewerberinnen als zugelassen zu betrachten.
Gießen, den 23. Juni 1922.
Kreisschulamt Gießen. 3. V.: Dr. Alles.
Detr.: Fortbildungsschule im Sommerhalbjahre.
An die Schulvorstände der Landgemeinden dos Kreises.
Das Landesamt für das Bildungswesen gibt zu Artikel 17 des Volksschulgesehes folgende Auslegung:
„Es ist der Wille des Gesetzgebers, daß der Unterricht in der Fortbildungsschule möglichst ununterbrochen während des ganzen Jahres stattfindet. Wenn es in dem angezogenen Artikel heißt: „wo die Verhältnisse" es gestatten", so ist hier nicht etwa gemeint, daß die regulären besonderen Verhältnisse in den ländlichen Gemeinden die Nichteinführung der Sommersortbildungsschule gestatten. Das Gesetz will nur die Möglichkeit geben, Bei außergewöhnlichen Verhältnissen die in seltenen Ausnahmefällen in der einen oder anderen Gemeinde immerhin vorliegen können (Lehrermangel, allzu geringe Schülerzahl usw.), eine Ausnahme zu machen."
3ndem wir Sie auf diese Auslegung Hinweisen, werden diejenigen von 3hnen, die auf Grund anderer Auffassung der fraglichen Stelle des Artikels 17 geglaubt haben, von dem Fortbildungsschulunterricht im Sommerhalbjahre absehen zu sollen ersucht^ umgehend die Fortbildungsschule zu eröffnen.
lieber das Veranlaßte sehen wir 3hrem Bericht binnen 8 Tagen entgegen.
Gießen, den 22. Juni 1922.
Kreisschulamt Gießen. 3. V.: Dr. Alles.
Dicnstnachrichte» ves Kreisamtcs.
Die Maul- und Klauenseuche in Ruppertenrod (Kreis Alsfeld) ist erloschen.
3n der Gemeinde Altenkirchen (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Sperrmaßnahmen sind angeordnet.
Nachweisung über den
Stand
der Maul- und
Klauenseuche in
Hessen am 31. Mai 1922.
Geme
i n d en
Gehöfte
(Gutsbezirke) ins- davon
ins
davon
Kreis
gesamt
(SP. 1)
gesamt
(Sp. 3)
Spalte 1
neu neu
Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4
Darmstadt ....
2
1
4
2
Bensheim ....
4
1
6
1
Dieburg . .
2
—
3
Je«
Erbach.....
2
2
2
2
Groß-Gerau . .
3
2
3
2
Heppenheim . . .
1
—
1
Osseubach ....
2
—
5
—
Gießen ...
4
1
6
2
Alsfeld.....
10
—
72
14
Büdingen ....
8
3
20
12
Friedberg ....
Lauterbach ....
2
—
3
—
1
—
2
1
Schotten ....
2
—
2
—
Mainz.....
2
—
4
—
Dingen
1
—
2
—
Oppenheim ....
—
—
—
—
Worms ...
3
—
3
1
Bekanntmachung.
Detr.: Feldbereinigung Klein-Linden: hier: den II.Abschnitt.
3n der Zeit vom 1. bis einschließlich 15. Juli 1.922 liegen im Saale der Gastwirtschaft Rinn zu Klein-Linden die Arbeiten des II. Abschnitts zur Einsicht der Beteiligten offen.
Cs sind dies:
1, Die Donitierungsblätter.
2. Das Besitzstandsverzeichnis.
3. Die Gütergeschosse.
4 Die Zusammenstellung der Gütergeschosse.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst statt
Montag, den 17, Juli 1 922, vormittags 9 — 1 0 U h r, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Richterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.
Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. >
Friedberg, den 18, Juni 1922.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
41 e b e l, Regierungsassessor.
Bekanntmachung.
Detr.: Feldbereinigung Lumda; hier: die Arbeiten des II. Abschnitts.
3n der Zeit vom 22. Juni bis 5. Juli ds. Js. liegen auf dem Amtszimmer der hessischen Bürgermeisterei Lumda die Arbeiten des II. Abschnitts zur Einsicht der Beteiligten offen.
Es sind dies:
46 Donitierungskarten,
2 Bände Besitzstandsverzeichnis,
2 Bände Gütergeschosse,
1 Band Zusammenstellung der Gütergeschosse.
Tagsährt zur Entgegennahme von Einwendungen sowie eventuelle Wahl eines Mitgliedes des Schiedsgerichts nebst Stellvertreter findet daselbst
Donnerstag, den 6. Juli, vormittags 10 — 1 1 11 h r, statt, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, daß die Richterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.
Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen, einzureichen.
Friedberg, den 14. Juni 1922.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
Dr. Jan u, Regierungsrat.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch. und Steindruckerei N Lauge. Gietzen


