hafte Verpackung in der Fabrik zu schweren -Unfällen bei der Versendung durch Eisenbahn und Post geführt hat ebenso die Herstellung selbst, im übrigen aber es sich in der Hauptsache um ein endbehrliches Spielzeug handelt, so sind bereits Verhandlungen mit der Reichsregierung im Gange, wie diesen Gefahren tunlichst vorgebeugt werden kann.
Zunächst wollen Sie im Auftrag des Hessischen Arbeits- und Wirtschaftsministeriums die Verkäufer auf die erheblichen Gefahren beim Umgänge mit Knallkörpern gedachter Art eindringlich Hinweisen und sie ermahnen, recht vorsichtig bei der Aufbewahrung und beim Verkaufe zu verfahren, insbesondere eine vorzeitige Entnahme aus der Schuhverpackung und lose Ausbewährung in beliebigen Behältern zu vermeiden. Der Verkauf soll nur aus der Schutzverpackung heraus erfolgen. Läßt sich dabei ein Verstreuen von Sägespänen auf die Ladentafel usw. nicht ganz vermeiden, so ist das kein großes älebel.
Da nicht selten ein Verkauf dieser Knallkörper auch an Schulkinder stattfindet, bei denen die Gefahr unsachgemäßer Behandlung besonders groß ist, so empfiehlt es sich, auf die Verkäufer dahin einzuwirken, daß fie den Verkauf der Knallkörper wenigstens an schulpflichtige Kinder unterlassen.
Gießen, den 26. Mai 1922.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Betr.: Ausstellung der Gemeinde-, Mark- und Stiftungsvoranschläge für 1922.
An die^Bürgernreistereien der Landgemeinden und die Mark- und Stiftungsvorstände des Kreises.
Soweit noch nicht geschehen, empfehlen wir die Fertigstellung der obigen Voranschläge vorzunehmen und diese sodann u in g e h e n d an uns einzusenden.
Gießen, den 23. Mai 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: H e m in e r d e.
Bet r.: Die Vergütungen für die stundenweise beschäftigten Handarbeitslehrerinnen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, uns umgehend folgende Angaben nach dem Stand im laufenden Schuljahr zu machen:
1. Aamen der nebenamtlich tätigen Lehrerin,
2. Anzahl der Wochenstunden,
3. Zahl der Klassen bzw. Abteilungen,
4. Zahl der Schülerinnen jeder Klasse bzw. Abteilung,
5. Betrag der etwaigen Wegvergütung.
Gießen, den 23. Mai 1922.
Kreisschulamt Gießen. 3. V.: Hemmerde.
Bekanntmachung.
Betr.: Handelserlaubnis für Wein.
Es ist Zweifel darüber entstanden, ob nach Aufhebung der Vorschrift des besonderen Erlaubniszwanges für den Betrieb des .Handels mit Wein, Verordnung über Wein vom 13. April 1922, Aeichsgesetzblatt Teil I, S. 454, noch die Handelserlaubnis für Wein gemäß § 1 der für Lebensmittel allgemein noch bestehenden Verordnung über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln und .zur Bekämpfung des Kettenhandels vom 24. Juni 1916 lAeichsgesehblatt S. 581) und 16. Juli 1917 (Aeichsgesetzblatt S. 626) in der Fassung der Verordnung vom 24. Avvember 1921 (Aeichsgesetzblatt S. 1370) erforderlich ist, oder ob damit der Erlaubniszwang für den Großhandel mit Wein überhaupt fortgefallen sei. Um solchen Zweifeln zu begegnen, hatte der Herr Aeichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bereits im April 1922 in einer amtlichen Pressenotiz in der Fachpresse besonders darauf hingewiesen, daß die all
gemeinen Vorschriften der Verordnung vom 24. Juni 1916 über die Erlaubnis zum Betriebe des Handels mit Lebens- und Futtermitteln a u ch f ü r d e n H a n d e l m i t W e i n b e st e h e n b l e i - b e n. Danach bedarf es in jedem Falle zum Betriebe des Handels mit Wein einer Erlaubnis gemäß § 1 der erwähnten Verordnung vom 24. Juni 1916.
Gießen, den 26. Akai 1921.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Walzarbeiten.
Wegen Vornahme von W a l z a r b e i i e n wird die O r t s- durchfa h r t Gäbe bn rod vom 31. Mai ab für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Die Straßensperre „Londorf -Kesselbach" ist wieder aufgehoben worden.
G i e ß,e n, den 29. Mai 1922.
Kreisamt Gießen. 3. 03.: Weicker.
Bekanntmachung.
Betr.: Tanzbelustigungen und sonstige Lustbarkeiten an denPsingst- feiertagen.
Wir machen darauf aufmerksam, daß auch in diesem Jahre der Olrtikel 229, letzter Satz, des Polizeistrafgefetzbuches für den Pfingst- samstag und Psiiigslsonntag durch Aotverordnung außer Kraft gesetzt wird.
Gießen, den 29. Oltai 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.
Dienstnachrichten des Kreisamtcs.
In der Gemeinde Aockenberg (Kreis Friedberg) ist die ONaul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Die Gemeinden Griedel, Oppershofen und M ü n z e n b e r g wurden zum Beobachtungsgebiet erklärt.
In der Gemeinde Hain-Gründau (Kreis Büdingen) ist die Maul- und. Klauenseuche ausgebrochen. Die erforderlichen Sperrmaßnahmen sind angeordnet.
Karl A l b a ch aus Hattenrod wurde zum Kommandanten und Heinrich, Stumpf III. aus Hattenrod zum Stellvertreter des Kommandanten der Pflichtfeuerwehr zu Hattenrod ernannt und verpflichtet.
Karl G ä r t h aus A l l e n d o r f a. d. Lahn wurde zum Mitglied des Wiesenvorstanöes der Gemeinde Allendorf a. d. Lahn ernannt und verpflichtet.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Olllendorf an der Lahn: hier die Besitzstandsaufnahme.
3n der Zeit vom 26. Mai bis einschließlich 9. Juni 1922 liegen auf der Bürgermeisterei Allendorf die Arbeiten der Besitzstandsaufnahme zur Einsicht der Beteiligten offen.
Es sind dies:
51 Aufnahmeblätter
2 Bände Besitzstandsverzeichnisse
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst
Samstag, den 10. Juni 19 22, vormittags 9 — 10 Ahr statt, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, daß die Mchterscheinenben mit Einwendungen ausgeschlossen sind.
Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen vorzubringen.
Friedberg, den 16. Mai 1922.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Aegierungsrat.
Druck b?r BrAhl'schrn Unlv-rstM—B'nh- «nb Stein bnidierei R. Gange. Gießen


