Ausgabe 
29.12.1922
 
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AmWAnWWM

für die provmzialdirektion Gberheffen und für das Ureisamt Gießen.

Erscheint Dienstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk, 75. vierteljährlich.

Nr.^128' 29. Dezember " ^922

anstatt Fri^dberg^- Sütnna Wertes der Sachbezüge. - Ausnahme von.Blinden in'die Blinden-

StaatsanaeböA^er - u£9'1,eif4 ä!,b Besoldung der Beamten in den Landgemeinden. - Pässe ehemals polnischer

Aussperrunaen $ OieröÄ ^^buchauszuge.- Herausgabe.einer Hrimatzeitschrift. Statistik der Streiks und

Pnnbnrföon!5euertoei:töforpern. Deckung der Geländeerwerbskostenr-für den Bahnbau Grünbera cheidekatarrh in Ödheim. Beschränkung des Kleinhandelsverkaufs. Dienstnachrichten.- Schweinerotlauf in Gietzen- Feldbereimgungen Holzheim. Ober-Bessingen, Steinheim und Lumda. -1

Bekanntmachung

betreffend die Ausübung des Hufbeschlags

?er Bekanntmachung vom 8. Juni 1922 (Regierungsblatt &. 130), betreffend die Ausübung des Hufbeschlags, werden folgende Aenderungen vorgenommen:

1. Die zu Ziffer 1 genannte Prüfungsgebühr wird aus 100 Mk erhöht mit Wirkung vom 1. Januar 1923;

: 2. die zu Ziffer 4 genannte Gebühr für den Besuch der vom

Staats eingerichteten Ausbildungskurse wird auf 150 Mk erhöht mit Wirkung vom 1. Januar 1923.

Darmstadt, den 6. Dezember 1922.

Hessisches Ministerium des Innern, v. Brentano.

Bekanntmachung.

270,00 Mk.

108 000,00

erste Frühstück 10 vom Hundert,

400,00

800,00

2 050,00

6 050,00

500,00

1 000,00

2. Jahreskvst mit Wohnung, Brand und Licht für männliche und weibliche Personen . . Ferner auf das Jahr berechnet:

3. Einzelzimmer

4. Familienwohnung (2 Zimmer mit Zubehör)

5. Heizung für Einzelpersonen für eine Familie ......

6. Beleuchtung für Einzelpersonen für eine Familie

Oöetr.: Festsetzung des Wertes der Sachbezüge auf Grund der Reichsverficherungsordnung und des Angestelltenver- sicherungsgesetzes.

Llnter Aufhebung der Bekanntmachung vom 27. November 1922 Amtsverkündigungsblatt Nr. 120 wird hiermit auf Grund des § 360 RBO. und des § 1 vorletzter Absatz des An- gestelltenversicherungsgesehes der Wert der Sachbezüge für die Landgemeinden des Kreises mit Wirkung vom 1.1 a n u a r 1923 an wie folgt festgesetzt:

1. Dolle Tageskost für männliche und weib­liche Personen

Dom Gesamtwert der Sachbezüge entfallen: auf volle Derpflegung 90 vom Hundert, auf Wohnung 10 vom Hundert.

Dom Gesamtwert der Derpflegung treffen auf das

zweite Frühstück 10 vom Hundert, Mittagessen 40 vom Hundert, Desperbrot 10 vom Hundert,

Abendbrot 30 vom Hundert.

Der Wert anderer Sachbezüge wird von Fall zu Fall fest­gesetzt. Abweichungen von obigen Festsetzungen in besonderen! Fällen bleiben Vorbehalten.

Gießen, den 27. Dezember 1922.

Kreisamt Gießen (Dersicherungsamt). I.D.: vr. Heß.

Betr.: Die Aufnahme von Blinden in die Blindenanstalt Friedberg.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen, die Bürger­meistereien Her Landgemeinden und die Schulvorstände des Kreises.

Das Pflegegeld für die Zöglinge der Blindenanstalt zu Fried­berg ist erhöht worden:

a) für Zöglinge, die die hessische Staatsangehörigkeit besitzen, /und für die die.Kosten von den Angehörigen oder von einem hessischen Armenverband getragen werden vom 1. Dezember 1922 ab von 15 000 Mk. auf 36 000 Mk. jährlich;

d) für andere Zöglinge

vom 1. Dezember 1922 ab von 18 000 Mk. auf 43 200 Mk. jährlich.

Gießen, den 16. Dezember 1922.

Kreisamt Gießen. I. D.: Or. Heß.

Betr.: Die Vergütung der Bürgermeister und die Besoldung der Beamten in den Landgemeinden.

Au die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Soweit die Berichte auf unsere übergedruckten Ausschreiben vom 14. und 29. v. Mts. noch ausstehen, empfehlen.wir deren umgehende Einsendung.

Gießen, den 22.'Dezember 1922.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Hemmerde.

Betr.: Pässe ehemals polnischer Staatsangehöriger.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

. Insoweit Sie mit Erledigung unseres Ausschreibens vom 25. Oktober d. Js. (A. D. Bl. Nr. 111) noch im Rückstand sind erwarten wir Ihren umgehenden Bericht.

Gießen, den 20. Dezember 1922.

_________Kreisamt Gießen. 3. B.: Hemm erde._________ Betr..: Einsendung der Hand- und Tagebuchauszüge. /v..__

An die Gemeinde-, Mark-, Kirchen- und Stifts rechner sowie an die Rechner der israelitischen Reli^

gemeinden jdes Kreises.

Anter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom. M 1917 an die Gemeinderechner des Kreises machen wirkte' Einsendung der am 1. k. Mts. fälligen Tage- und Auszüge aufmerksam und erwarten bestimmt Dorlage bis 15. k. Mts. I..

Eine Befreiung von dieser Auflage kann nicht erfolgt~i~ Gießen, den 19. Dezember 1922.

_________Kreisamt Gießen. I. D.: He mm erde.

Betr.: Die Herausgabe einer Heimatzeitschrift.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern wiederholt an umgehende Erled-- gung unserer DerfiWng vom 27. Oktober d. Js. (Amtsverkin-m!. gungsblatt Nr. 112).

Gießen, den 20. Dezember 1922.

Kreisamt Gießen. I. D.: H e m m e r d e.

Betr.; Statistik der Streiks und Aussperrungen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises

Anter Hinweis auf unser Ausschreiben vom 6_. Juli /.oaL. (Amtsverkündigungsvlatl Ar. 95) empfehlen wir Ahnen, uns ge- "- gebenenfalls Bericht bis zum 5. Januar 1923 zu erstatten. .. Formulare können bei uns angefordert werden. Fehlberichte sind nicht erforderlich. . s ;

Gießen, den 20. Dezember 1922.

_________Kreisamt Gießen. 3. D.: Hemm erde. Betr.: Verbot der Abgabe von Feuerwerkskörpern.

An das Polizeiamt Gießen, die Bürgermeistereien der Land­gemeinden und die Gendarmeriestationen des Kreises.

Wir sehen uns veranlaßt, §26 der Verordnung den Derkehr! V mit Sprengslofsen betr. (front 21. September 1905) auszugsweise erneut bekanntzumachen und empfehlen Ihnen, die Händler mit Feuerwerkskörpcrn hiervon mit dem Anfügen in Kenntnis zu - setzen, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Dervrdnung unnach- sichtlich zur Anzeige gebracht werden.

Ihr Polizeipersonal wollen Sie anweisen, die Händler , mit : Sprengstoffen streng zu beaufsichtigen; aber auch auf die Durch­führung von Nr. 2 und 4 dieser Bekanntmachung besonders zu achten. v

Gießen, den 22. Dezember 1922. >' ' .

Kreisamt Gießen. 3. D.: -Welcker.

Bekanntmachung. 2

1. Wer Feuerwerksky.rper Frösche, Schwärmer, und dergleichen feil'halten will, muß hiervon uns Anzeige machen. Am Kaufladen dürfen nicht mehr als / 21/2 Kilogramm, im Hause außerdem nicht mehr als 10 Kilo­gramm vorrätig gehalten werden. ' V)v >

Auf Nachweis eines besonderen Bedürfnisses kann ausnahms- . weise eine Lagerung int Hause bis zu 15 Kilogramm zeitweilig . gestattet werden.

Die Aufbewahrung mutz in einem auf dem Dachboden (Speicher) belesenen, mit keinem" Schornsteinrvhr in Verbindung:-; I stehenden abgesonderten Räume erfolgen, welcher beständig unter Verschluß gehalten und mit L i ch t n i ch t b e - treten wird. Die Behälter müssen den Bestimmungen des §6 Absatz 1 und 2 der Verordnung, den Derkehr mit' Sprengstoffen - . betreffend, vom 21. September-1905 entsprechen und mit fest. / geschlossenen Deckeln versehen sein.

2. (Auszug aus § 26 der Verordnung, den Derkehr ixz Sprengstoffen betr., vom 21. September 1905.) Die Abg< v0n FeuerwerkSkörpern an Personen, von det . ein Mißbrauch derselben zu befürchten ist, iA l^e lvndere a ir P e r fio nen unter 16 Beten. . ..., - -