Ausgabe 
29.9.1922
 
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I. Aufzunehmen in das Verzeichnis sind:

!.s)alle gewerblichen Betriebe, in denen in der Regel min­destens 10 Arbeiter beschäftigt werden;

b)Ziegeleien und über Lag betriebene Brüche und Gruben wenn darin in der Regel mindestens fünf Arbeiter be­schäftigt werden (8154 Abs. 2 ®.O.);

c) Hüttenwerke, Zimmerplätze, andere Bauhöfe, Wersten und Werkstätten der Tabakindustrie, auch wenn in ihnen in der Regel weniger als 10 Arbeiter beschäftigt werden (§ 154 21b f. 2 G.O.);

ck) Bergwerke, Salinen, Aufbereitungsanstalten, unterirdisch betriebene Brüche und Gruben, soweit sie der Aufsicht der Bergbehörde nicht unterliegen, auch wenn in ihnen in der ^egel weniger als 10 Arbeiter beschäftigt werden (z 154a G.O.).

2 Alle Werkstätten, in denen durch elementare Kraft (Dampf Wind, Wasser, Gas, ßuft, Elektrizität usw,) bewegte Trieb­werke nicht bloß vorübergehend zur Anwendung kommen. (Verordnung vom 9. Juli 1900 und Bekanntmachung vom 13. Juli 1900 Reichs-Gesetzbl. ©. 565ft.)

3. Werkstätten, auf die gemäß § 154 Abs. 4 der Gewerbeordnung die Bestimmungen der §§ 135139b der G.O. ausgedehnt sind (Werkstätten der Kleider- und Wäschekonfektion siehe die Verordnung vom 17. Februar 1904 Reichs-Gesetzbl ©. 62); wegen der Werkstätten der Tabakindustrie vergl.

oben I, 1c.

4. Sonstige. Anlagen, für die der Bundesrat gemäß § 120 e a. a. O. besondere Vorschriften erlassen hat. Als solche kom­men nach Maßgabe der diesbezüglichen Bekanntmachungen insbesondere in Betracht:

Steinbrüche und Steinhauereien, Glashütten und Glas­schleifereien, Anlagen zur Herstellung elektrischer Akkumula­toren, Anlagen, in denen Thomasschlacke gemahlen oder Thomasschlackenmehl gelagert wird, Anlagen zur Bearbeitung von Faserstoffen usw. (Lumpensortierereien), Roßhaarspinne- reien, Haar- und Borstenzurichtereien, Bürsten- und Pinsel- machereien, Anlagen zur Vulkanisierung von Gummiwaren, Anlagen zur Herstellung von Präservativs, Sicherheitspessa- rien, Suspensorien usw., Anlagen zur Herstellung von Blei­farben und anderen Bleiprodukten, Bäckereien und Kondito­reien, Maler-, Lackierer- und Anstreicherwerkstätten, Duch- druckereien und Schriftgießereien, Gast- und Schankwirt­schaften.

II. Bei Betrieben, die im Jahre 1921 eingestellt worden sind, ist eine dahingehende Bemerkung im Verzeichnis zu machen.

Die von Ihnen bis zum 15. Oktober 1922 wieder einzusendenden Verzeichnisse (Formular II) nebst Fragebogen (Formular III) wollen Sie auf ihre Vollständigkeit prüfen und für pünktliche Einhaltung dieses Termins unter allen Umständen besorgt sein.

Jin Anschluß hieran verweisen wir auf die Vorschriften in den 88 241 bis 243 der Ausführungsverordnung zur Gewerbe­ordnung vom 20. März 1912 (Reg.Bl. S. 48). Wir erwarten, daß die Ortspolizeibehörden aus der Erhebung der Ärbeiterzahlen Anlaß nehmen werden, die vorgeschriebenen Revisionen der ge­werblichen Betriebe, die den Vorschriften der 88 135 bis 139 a. a. G. O. unterliegen oder für die auf Grund des 8 120 e. G. O. besondere Anordnungen erlassen sind, vorzunehmen.

Gießen, den 18. September 1922.

Kreisamt Gießen. I. D.: Welcker.

Bekanntmachung.

Betr.: Landespolizeiliche Prüfung des Entwurfs der Aende- rung und Erweiterung des Anschlußgleises der Firma Bänntnger, G. ni. b. H. in Gießen, bei Kilometer 1,730 der Strecke G ießenGeln'hausen.

Plan und Beschreibung liegen vom 2.-6. Oktober 1922 bei dem Herrn Oberbürgermeister zu Gießen. Etwaige Einwendungen sind bei Meidung des Ausschlusses mit denselben in genannter Zeit bei der Ofsenlegungsstelle vorzubringen.

Gießen, den 27. September 1922.

Kreisamt Gießen. I. D.: Welcker.

Bekanntmachung.

De t r.: Herbstversammlung des Vereins beeidigter Fleischbeschauer des Kreises Gießen.

Am Sonntag, dem 1. Oktober ö. Js., findet in Gießen im Hessischen Hof", vormittags 10 Ahr, die Herbstversammlung des Vereins beeidigter Fleischbeschauer des Kreises Gießen mit folgen­der Tagesordnung statt:

1. Bericht über den Verbandstag in Frankfurt.

2. Ehrung der Fleischbeschauer, die über 25 Jahre im Dienste sind.

3. Die Ausführungsbestimmungen des Bundesrats zum Reichsfleisch-beschaugeseh in ihrer neuen Form. (Referent: Prof. Kncll.)

4. Verschiedenes.

Den Fleischbeschauern, die an der Veranstaltung teilnehmen, werden die Kosten der Bahnfahrt 3. Klasse vergütet. Die Liqui­dation ist zusammen mit der Abrechnung über die Fleischbeschau­

gebühren beim Gemeinderechner vorzulegen, der angewiesen wird, den Betrag auszuzahlen und auf die Kreiskasse zu verrechnen.

Gießen, den 26. September 1922.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Betr.: Wre oben.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Obenstehende Bekanntmachung wollen Sie den Fleisch­beschauern bckanntgeben, dieselben darauf Hinweisen, daß ihnen die Kosten der Bahnfahrt zur Versammlung vergütet werden und daß eine rege Beteiligung in Rücksicht auf Punkt 3 der Tagesordnung erwünscht ist.

Gießen, den 26. September 1922.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Betr.: Erwerbslosenfürsorge; hier: Rachweisung für den Monat September 1922.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Anter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 25. Oktober 1920 Amtsverkündigungsblatt Rr. 156 vom 28. Oktober 1920 sehen wir der Einsendung der Rachweisung bis s p ä t e st e n s 3. Oktober 19 2 2 entgegen.

Gleichzeitig wollen Sie mit dieser Rach Wei­sung die Zahl der Erwerbslosen in Ihrer Ge - nreinde und zwar nach folgen dem Mu st er angeben.

Vollerwerbslose

Zuschlagsemp« fang. (Familien­angehörige der. in den Spalten 1 u. 2 aufgeführten Vollerwerbslof.)

Teilweise Er­werbslose (Kurzarbeiter)

Rotstands­arbeiter

männ­liche

weib­liche

männ­liche

weib­liche

männ­liche

weib­liche

Gießen, den 20. September 1922.

Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. H e ß.

Diettstnachrichten des Zlreisamtes.

Das Ministerium des Innern hat dem Bayerischen Landes­verband zur Bekämpfung der Tuberkulose e. V. in München die Erlaubnis erteilt, 8000 Losbriefe der 1. Reihe der ihm zur Ge­winnung von Mitteln für seine Fürsvrgezwecke genehmigten Geld­lotterie innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Rach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürsen 100 000 Losbriefe zu je 5 Mart (einschl. Lotteriesteuer) ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Losbriefe gelangen. Die Losbriefe dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe hessischer Bezugsquellen angeboten werden. Für den Losbriefevertrieb ist ein in Hessen ansässiger Beauftragter zu bestellen.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 1631. August 1922 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 300 Mark Staatsanleihe, 1 blauer Voile-Amhang, 1 Damenhalskettchen (Rosenkranz), 1 braunes Portemonnaie mit Jühalt, 1 Handbeutelchen und 1 Weißes Taschentuch, 1 schwarzes Portemonnaie mit Inhalt, 1 Markttasche, ein braunes Portemonnaie mit Inhalt, 1 Handbeutel mit Schlüsselbund und Taschentuch, 1 Fünfmarkschein, 3 Zehn­markscheine, ,1 Portemonnaie mit Inhalt;

verloren: 1 blauer Arbeitsanzug mit Handtuch, 1 Portemon­naie mit 400 Mark und Wafsenpah, 1 neuer Rucksack mit Milchkanne, 1 goldenes Armband mit Ahr, 1 wasserdichte Pferdedecke, 1 lederne Brieftasche mit 1500 Mark, 1 Brief­tasche mit Studentenkarte und Bild.

In der Zeit vom 1.15 Sept. 1922 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 Spazierstock, 1 Mütze, 1 Füllfederhalter, 1 Peitsche,

1 Haarspange, 1 Manschettenknopf, 1 Schürze, mehrere Geldbeträge in Papiergeld, 1 Rocknadel, 1 Ahr, 1 Porte­monnaie mit Inhalt, 1 Buch, 1 Gürtel;

verloren: 2 Droschen, 1 Brieftasche mit Radfahrkarte und Holzlesekarte, 1 schwarzes Portemonnaie mit Inhalt, eine Geldtasche mit Geld und Jagdschein, 1 Damenarmbandühr, 1 Wildlederhandschuh, 1 Weinzipfel, 2 Brieftaschen mit In­halt, 1 Touristenstock, 1 Krawattennadel, 1 Regenschirm, 1 Siegelring, 1 Spazierstock.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be­lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von II12 Ahr vormittags und 45 Ahr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Rr. 1, erfolgen.

Gießen, den 22. September 1922.

Polizeiamt Gießen. Frhr. v. G^e m m i n g e n.

Drmü bei Brühl'schrn Univtrsilätr-Vuch. unb Sttindnlckerri R Bangt. Diehrn