Ausgabe 
28.7.1922
 
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d. h. sie gelten als Unternehmer und haben neben Befolgung der Llnfallverhütungsvorschriften der genannten Derufsgenossenschaft allmonatlich auf vorgeschrtebenem Formular (von der Lektion Vi in Gießen zu beziehen) eine Nachweisung über die be­schäftigten Arbeiter sowie deren Tagewerk und verdienten Lohn bei der Bürgermeisterei einzureichen, die sie an uns weitergeben wird. Desgleichen ist eine Nachweisung einzureichen, wenn eine Dauarbeit durch eigene Söhne, Verwandte, Knechte usw aus­geführt wird. Als Bauarbeit wird auch die Anfuhr von Bau­material zu eigenen Bauzwecken angesehen. Ist der Unternehmer (Bauherr) einer Bauarbeit un Zweifel darüber, ob er einen Nach- weis einzureichen hat, so wird ihm empfohlen, die Einreichungs­frist nicht unbenüht verstreichen zu lassen, um nicht von den aus der Aichteinretchung eines vorzulegenden Nachweises sich ergeben­den Nachteilen betroffen zu werden. Hierbei bleibt es ihm un­benommen, in der SpalteBemerkungen" des Formulars die Gründe anzugeben, aus denen er seine Verpflichtuiig zur Ein­reichung eines Nachweises bezweifelt, äknternehmer, die ihren Pflichten zur Einreichung der Nachweise nicht rechtzeitig nachgekommen, können mit einer O r d n u n g s st r a f e bis zu 3 0 0 Mark belegt werden, auch kann gegen Unternehmer Ordnungsstrafe bis zu 5 0 0 Mark verhängt wer - den, wenn die eingereichten Nachweise unrichtige Angaben enthalten. (§§ 908 und 909 der Neichsversicherungsordnung.)

Gießen, den 27. Juli 1922.

Kreisamt (Bersicherungsamt) Giehen. 3. V.: Dr. Heh.

Betr.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die vorstehende Bekanntmachung teilen wir Ihnen zur Kennt­nisnahme mit. Damit die Baulustigen vor Strafen und Nach­teilen bewahrt bleiben, empfehlen wir Ihnen, sie jeweils ent­sprechend zu verständigen. Die bei Ihnen eingehenden Nachweise sind uns alsbald vorzulegen. Auf die Bekanntmachung im Kreis­blatt Nr. 8 von 1913 wirt) Bezug genommen.

G i e h e n, den 27. Juli 1922.

Kreisamt (Bersicherungsamt) Giehen. I. V.: Dr. H e h.

Bekanntmachung.

Betr.: Errichtung einer Z.vangsinnuag der Bauunternehmer des Landkreises Giehen.

Nachdem Antrag auf Errichtung einer Zwangsinnang der Bauunternehmer des Landkreises Giehen gestellt worden ist, fordere ich alle selbständigen Handwerker, die in dem genannten Bezirk das Bauunternehmerhandwerk betreiben, auf, mir in der Zeit vom 1.14. August ds. Js. mündlich oder schriftlich mit- zuteilen, ob sie sich für oder gegen die Errichtung aussprechen.

Die Abgabe der mündlichen Erklärung kann während des angegebenen Zeitraumes an Wochentagen von 912 Uhr vor­mittags in den Diensträumen des Kreisamts Giehen, Zimmer Nr 1. erfolgen. Die Abgabe einer Aeuherung ift auch für die Handwerker erforderlich, die den Antrag auf Errichtung eurer Zwangsinnung gestellt haben.

Nach Ablauf des obigen Zeitraumes eingehende Aeuhe- rungen sowre solche Erklärungen, die nicht erkennen tasten: ob der Errichtung einer Zwangsinnung zugestimmt wird oder nicht, bleiben unberücksichtigt.

Giehen, den 25. Juli 1922.

Der Kommissar: Schmidt, Negierungsassessvr.

Betr.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Beteiligten bringen, über die erfolgte Bekanntmachung hierher berichten und bis zum 7. Augusts ds. Js. eine Liste sämtlicher selbständiger Bauunternehmer, die in ihrer Gemeinde tätig sind, einsenden.

Giehen, den 25. Juli 1922.

Kreisamt Giehen. 3. D.: Schmid t.

Bekanntmachung.

Betr.: Errichtung einer Schneiderztvangsinnung für den Kreis Giehen.

Nachdem Antrag auf Errichtung einer Schneiderzwangsinnung im Kreise Giehen gestellt worden ist, fordere ich alle selbständigen

Gewerbetreibenden, die in dem Kreise Giehen das Schneiderhand- werk betreiben, auf, mir in der Zeit vom 1.14. August 1922 mündlich oder schriftlich mitzuteilen, ob sie sich für oder gegen die Zwangsinnung aussprechen.

Die Abgabe der mündlichen Erklärung kann während des angegebenen Zeitraumes an Wochentagen von 912 Uhr vor­mittags in den Diensträumen des Kreisamts Giehen, Zimmer Nr. 1, erfolgen. Die Abgabe einer Aeuherung ist auch für die Handwerker erforderlich, die den Antrag auf Errichtung einer Zwangsinnung gestellt haben.

Nach Ablauf bed- obigen Zeitraumes eingehende Aeuhe- rungen sowie solche Erklärungen, die nicht erkennen lassen, ob der Errichtung einer Zwangsinnung zugestimmt wird oder nicht, bleiben unberücksichtigt.

Giehen, den 25. Juli 1922.

Der Kommissar: Schmidt, Negierungsassessor.

Betr.: Wie oben.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

, Wir empfehlen Ihnen, vorstehende Bekanntmachung in orts­üblicher Weise zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen, über die erfolgte Bekanntmachung zu berichten und bis zum 7. August 1922 eine Liste sämtlicher selbständiger Schneider und Schneide­rinnen, die in Ihrer Gemeinde tätig find, einzusenden.

Giehen, den 25. Juli 1922.

Kreisamt Giehen. 3.. 35.: Schmidt.

Bekanntmachung.

Betr.: Landespolizeiliche Prüfung des Anschlußgleises für die Firma I. Wellhöfer, Holzhandlung in Giehen, aus dem Bahnhof Abendstern.

Für die landcspolizeitiche und technische Abnahme des von dem Ministerium der Finanzen unter Qlr. F. M. i 51521 vom 22. September 1921 genehmigten Anschlußgleises auf dem Bahn­hof Abendstern ist Termin auf

Mittwoch, den 9. August ds. Is., mittags 1,45 Elhr, an Ort und Stelle anberaumt.

Wir weisen hiermit auf die Fertigstellung der Bahnanlage hin und fordern alle Beteiligten gleichzeitig auf, etwaige Ein­sprüche wegen der planmäßigen Ausführung des Projektes im Termin vorzubringen.

Gießen, den 26. Juli 1922.

Kreisamt Giehen. 3. 35.: Schmidt.

Tienstnachrichten des Kreisamtcs.

Es wurden: 1. Polizeidiener Müller, 2. August Weisen­see, 3. Johannes Jakob, 4. Friedrich Grün, alle aus Rein- h a r d s h a i n, zu Ehrenfeldschützen für die Gemeinde Rein- hardshain verpflichtet.

Heinrich 3Mohr aus Ettingshausen wurde zum Poli­zeidiener für die Gemeinde Ettingshausen ernannt und verpflichtet.

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Die Kriegsgesangcnenstelle Frankfurt a. QMoiii, Kiesstrahe 2, . welche für den Bereich des früheren 18. Armeekorps zuständig war, wird am 31. Juli 1922 aufgelöst.

3Hre Akten toerben an bie Kriegsgesangenenstelle Magbe- burg abgegeben) welche vom 1. August 1922 ab bie Restarbeiten übernimmt. ' ; >

Etwaige Anfragen und Anträge, welche bisher an die Kriegs- gesangenenflelle Frankfurt a. Main zu richten waren, sind daher von Ende Juli dieses Jahres ab an die Kriegsgefangenenstelle Magdeburg, Augustastrahe 42, zu richten. Es empfiehlt sich, in den Schreiben anzugeben:Für den Bereich, der ehemaligen Kriegsgefangenenstelle Frankfurt a. Main".

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Das Ministerium des 3intern hat auf Grund der Bundesrats­verordnung vom 15. Februar 1917 (Reichsgesetzblatt S. 143) dem Vorstand des Hessischen Beamtenbundes, Landeskartell Hessen des Deutschen Beamtenbundes, Darmstadt, die Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden durch Aufrufe und Werbeschreiben, insbesondere durch die Veranstaltung eines Opfertages innerhalb der Deamtenkreise des Volksstaates Hessen bis zum 15. Oktober 1922 erteilt.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerci R. Lauge, Wießsn.