für die proviuzialdireltion Gberhessen und für das Kreisamt Eietzen.
Erscheint Dienstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 7.50 vierteljährlich.
28. Juki ” 1922
Jnhalts-Hebersicht: Voranschlag der Provinzialkasse. — Erhöhung der Zulagen in der Unfallversicherung. — Abänderung der Verordnung Dampfkessel betreffend. — Sitzung des Kreistags. — Erhebung von Deckgeld für Bedecken der Stuten. — Unterstützung von Rentenempfängern der Invaliden- und Angestelltenversicherung. — Eigenbau-Arbeiten; hier: Einreichung der Rachweisungen. — Errichtung von Zwangsinnungen. — Prüfung des Anschlußgleises. — Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Bekanntmachung.
Gemäß Artikel 79 in Verbindung mit Artikel 40, Absatz 1 der Kreis- und Provinzialordnung wird der vom Provinzialtag unterm 22. Juli l. Js. festgestellte Voranschlag der Provinzialtasse der Provinz Oberhessen für das Rj. 1922 hiermit veröffentlicht.
Gieße n, Len 24. Juli 1922.
Der Vorsitzende des Provinzialtags.
Wattchias.
Voranschlag
der Provinzialkasse der Provinz Oberhessen für das Rechnungsjahr 1922.
Einnahme Bezeichnung der Rubriken Ausgabe Jfc zS; alt, H
300114,20 1. Rechnungsrest — —
443 000,— 3. Allgemeine Verwaltung .... 1 341 630,—
15 878,57 4. Kreisstraßen 8 832 757,15
— 5. -Unterricht, Wissenschaft und Kunst 9 920,—
1 340 437,— 6. Gesundheitspflege 2 672 662,-
12 000,— 7. Landwirtschaft, Gewerbe und Verkehr 17 500,-
— — 7a. Ausbau von Wasserkräften in
Oberhessen zur Nutzbarmachung elektrischer Energie 30 000,—
— — 8. Soziale Fürsorge 73 207,--
11359,— 9. Kulturelle Aufgaben 11 359,—
24 000,— 10. Kapitalzinsen 24 000,—
— — 11. Kursgewinn, Kursverluste, Zins
vergütung und Reichsstempel- und
. Kapitalertragsteuern .... 8 000,—
— — 12. Kapitalrückempfang und Kapital-
ausleihung ~~
— — 13. Kapitalaufnähmen und Schuldentilgung ...... . . — ~
— ■ — 14. Uneinbringliche Posten und Nachk-
lässe 400 —
— — 15. Reservefonds 405 353,62
16. Betriebskapital:
a) bar 220 000,—
b) Belaflungsposten .... — —
13 646 788,77 Summe 13 646 788,77
Ausführuttgsbestimmilttge»
des Reichsversicherungsamts über das Verfahren nach dem Gesetz über Erhöhung der Zulagen in der Unfallversicherung vom ' 3. Juni 1922 (RGBl. 1, Seite 506). Dom 1. Juli 1922.
§ 1. 3n dem den Rentenbezug von mehreren Dersicherungs- trägern regelnden § 3 der Ausführungsbestimmungen, die das Reichsversicherungsamt am 16. Februar 1922 über das Verfahren zum Gesetz vom 28. Dezember 1921 über Neuregelung der Zulage in der Unfallversicherung (RGBl. 1922, Seite 7) erlassen hat (Amtliche Nachrichten des R.-V.-A. 1922, Seite 161), wird die Zahl 50 durch die Zahl 33*/2 ersetzt.
§ 2. Soweit die Zulagen zu erhöhen sind, welche die Vev- sicherungsträger bereits nach dem Gesetz über Neuregelung der Zulagen in der Unfallversicherung vom 28. Dezember 1921 (RGBl. 1922, S. 7) zu gewähren haben, können die Versicherungsträger die Rentenempfänger von der Berechnung der erhöhten Zulagen durch formloses Schreiben benachrichtigen.
Die Erteilung eines einspruchsfähigen Bescheids ist nach- zuhvlen, wenn der Berechtigte Widerspruch erhebt oder dies beantragt.
s 3 Die Vorsitzenden der Berufsgenossenschaftsvorstände sind befugt, die erhöhten Zulagen festzusehen und anzuweisen, auch wenn nach der Satzung die Entschädigungsfeststellung Sektionen zusteht.
Berlin, den 1. Juni 1922.
Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung. Dr. Bassenge.
Verordnung
die Abänderung der Verordnung vom 8. November 1909 über die Dampfkessel betreffend. Vom 17. Juli 1922.
Auf Grund des Artikels 3 Absatz 2 des Gesetzes v. 26. März 1902, die Dampfkessel betreffend, wird hiermit unter Aufhebung der Verordnung vom 2. August 1919 (Regierungsblatt S. 320) folgendes verordnet:
§ 1, Die in § 43 der Verordnung vom 8. November 1909, die Dampfkessel betreffend (Regierungsblatt S. 297), festgesetzte Gebühr für die Prüfung eines Kesselheizers und die Erteilung einer Bescheinigung über ihr Ergebnis wird auf 30 Mark festgesetzt.
§ 2. Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Darmstadt, den 17. Juli 1922.
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft: Raab.
Bekarmtmachurrg.
Betr.: Sitzung des Kreistags.
Mittwoch, den 2. August 1 922, vormittags 10 Vs 11 h r, findet im Sitzungssaal des Regierungsgebäades zu Gießen die diesjährige ordentliche Versammlung des Kreistags des Kreises Gießen mit folgender Tagesordnung statt:
1, Rechnung und Verwaltungsbericht der Kreiskasse für 1920,
2. Voranschlag der Kreiskasse für 1922,
3. Organisation der Kreissürsorgeslelle,
4. Fürsorge des Kreises im Wohnungsbauwesen; hier: Wohnungsbauabgabe,
5. Finanzierung Les KommunalverbanLs Lurch, den Kreis im Erntejahr 1922/23.
Gießen, den 24. Juli 1922.
Der Vorsitzende des Kreistags. 5>. D.: Hemmerde.
B e t r.: Erhebung von Deckgeld für Bedecken der Stuten in 1922. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Diirger- meistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir sehen der Einsendung der Heblisten in zweifacher Ausfertigung über die in diesem Jahre von Ihnen ausgestellten Deck- schcine entgegen. Ausgestellte und wieder zurückgegebene Scheine müssen unter Angabe der Grundes der Rückgabe den Heblisten angeschlossen werden. Wenn Deckscheine nicht ausgestellt worden sind, ist dies zu berichten.
In den beiden Heblisten sind die Spalten „Geldbetrag, Nr. des Tagebuchs und Bemerkungen" frei zu lassen.
Wir weisen erneut darauf hin, daß die Angaben in den Deck- regiflern, den Heblisten und auf den Deckscheinen genau übereinstimmen müssen, andernfalls doppelte Anforderungen nicht zu vermeiden sind. V
Gießen, den 27. Juli 1922.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Brau n.
B e t r.: Notstandsmaßnahmen zur Unterstützung von Rentenempfängern der Invaliden- und Angestelltenversicherung. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Das Hessische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft hat angeordnet, daß die Abrechnungen über die aufgewendeten Ilnter- flützungen allmonatlich einzureichen sind. Demzufolge müssen wir der sofortigen Einsendung der vorgeschriebenen Nachweisungen für die Monate April, Mai und Juni 1922, insoweit dies inzwischen nicht geschehen sein sollte, entgegensehen. Die Nachweisungen für die folgenden Monate sind uns alsbald nach Ablauf eines jeden Monats zuzusenden.
Gießen, den 27. Juli 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
Betr.: Eigenbau-Arbeiten: hier: Einreichung der Nachweisungen.
Eigenbau-Arbeiten sind Arbeiten, die Leuten übertragen werden, die sich bet der Hess.-Nass. Daugewerksberufsgenossenschaft nicht angemeldet haben oder von ihr nicht als gewerbsmäßige Unternehmer angesehen werden. In diesen Fällen haben die Bauherren (Auftraggeber) die Unfallversicherung zu regeln,


