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die nachbezeichneten Akten auf dem Rathaus zu Lich werktags zur Einsicht der Beteiligten offen:
1. Das topographische Güterverzeichnis;
2. das Geldausgleichsverzeichnis infolge Zuteilung des Geländes bei der Ziegelei (früherer Festungswall) und des Baugebiets an der Hungener Straße;
3. das Pachtentschädigungsverzeichnis für das Erntejahr 1921:
4. das Verzeichnis der Entschädigungen für Zaunversehungen im Daugebiet an der Hungener Straße;
5. ^ das Verzeichnis nachträglicher- Ergänzungen des Zutei-- lungsplans in bezug auf Grunddienstbarkeiten und Eigen- . tumsbeschränkungen (Kanal- und Wasserleitungsrechte), die auf Grund des Artikels 49 des Feldbereinigungsgesehes eingetragen worden sind.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen findet statt am
Donnerstag, 2 0. April 1922, vorm. 10—11 Uhr, auf dem Rathaus in Lich, wozu ich die Beteiligten mit dem Hinweis einlade, daß die Aichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.
Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 15. Mürz 1922.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Dr. Koch, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Lumda; hier: Erbauung von 4Drücken ' über die Lumda.
In der Zeit vom 28. März bis einschließlich 11. April 1922 liegen auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Lumda zur Einsicht der Beteiligten offen:
1. Abschrift des Beschlusses 4 vom 3. März 1922.
2. Kostenanschlag von im März 1922 des Kulturbauamts Gießen.
3. Plan einer Straßenbrücke aus Eisenbeton über die Lumda im Ort vom 15. März 1922.
4. Feldwegbrücke über die Lumda im Zuge des Weges Ar. 2 vom 15. März 1922.
5. Feldwegbrücke über die Lumda im Zuge des Weges Ar. 148 vom 15. März 1922.
6. Feldwegbrücke über die Lumda im Zuge des Weges nach Weitershain.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Lumda schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 21. März 1922.
1 ' Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
Dr. 3 a n n, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Da in letzter Zeit. Klagen über Belästigungen des Publikums durch Fußball-; ^Schlagball- und andere Spiele auf der Straße laut geworden sind, sehen wir uns veranlaßt, daraus hinzuweisen, daß nach Artikel 292 des Polizeistrafgesehes und § 366 Ziffer 7 des Reichsstrafgesehes derjenige mit G e l d - strafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen bestraft wird, der auf Straßen oder öffentlichen Plätzen mit Steinen oder anderen Gegen st änden wirft, wodurch Menschen beschädigt oder verunreinigt werden können.
Ist die mit Strafe bedrohte Handlung von Kindern begangen worden, so werden nach Artikel 44 des Polizeistrafgesetzes die Eltern oder andere aufsichtspflichtige Personen, die es an der erforderlichen Aufsicht haben fehlen lassen, beim ersten Fall polizeilich verwarnt, im Wiederholungsfälle mit Geldstrafe bis zu einem Drittel der auf die ^lebertretung selbst angedrohten Strafe belegt.
Bei eintretenöen Körperverletzungen können außerdem nach §§ 823 ff., 832 des Bürgerlichen Gesetzbuches für den Täter und aufsichtspflichtige dritte Personen (Eltern usw.) weitgehende zivilrechtliche Schadenersahverpflichtungen entstehen.
Gießen, den 22. März 1922.
Polizeiamt Gießen. Frhr. v. G,emmingen.
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Stratzenbauarbeiten wird der Riegelpfad zwischen Liebigstraße und Ludwigstraße von heute an bis auf weiteres für jeden Fuhrwerks- und Fahrradverkehr gesperrt.
Gießen, den 24. März 1922.
Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.
Druck der Briihl'schen Universitäts-Buch, und Steindruckerei R Lauge, Bietzen.


