AmtsveMMgungsblatt
für die Provinzialdirektion Gberheffen und für das Ureisaint Eiehen.
Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Bur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 6.— vierteljährlich.
Nr. 41 27. März 1922
Jnhalts-Aebersicht: Dirigentenkursus. — Abhaltung von Amtstagen in Grünberg und Hungen. — Ergänzungswahlen für den Gesellen- ausschuß der Handwerkskammer im Jahre 1921. — Verlosungen. — 2. Nachtrag zum Ortsbaustatut der Gemeinden Watzenborn-Steinberg. — Feldbereinigungen Lich und Lumda. — Belästigung des Publikums durch Fußballspiele usw. auf der Straße. — Straßensperre.
Bekanntmachung.
Betr.: Dirigentenkursus.
Die Zentralstelle zur Förderung der Volksbildung und Jugendpflege in Hessen veranstaltet in den Tagen vom 18. bis 23. April 1922 in Darmstadt einen Dirigentenkursus für Vereinsdirigenten und Lehrer. Vorgesehen sind u. a. Vorträge über Orchesterdirigieren, Chordirigieren, musikalische Ausdruckslehre, Stilkunde und Hygiene, sowie Hebungen in Chordirigieren und Orchesterdirigieren. Arbeitspläne können von der Zentralstelle in Darmstadt, Wilhelminenstraße 3, bezogen werden.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt und für die Provinz Oberhessen vorgesehen auf 15 Personen. Interessenten wollen Adresse und Aamen Derjenigen Herren, welche als Teilnehmer in Betracht kommen, der Zentralstelle in Darmstadt baldigst mitteilen.
An Zuschüssen werden gewährt: 50 Mk. Reisezuschuß und 20 Mk. Tagesgeld.
Gießen, den 23. März 1922.
Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen. Matthias.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Abhaltung von Amtstagen in Grünberg und Hungen. Freitag, den 3 1. März 19 2 2, vormittags 91/^ Ahr, findet im Rathaus zu Grünberg und
Freitag, den 7. April 1922, vormittags 9’/2 Ahr, int Rathaus zu Hungen Amtstag der unterzeichneten Behörde statt.
Anliegen der Kreiseingesessenen aus den Amtsgerichtsbezirken Grünberg, Homberg und Laubach können an dem Amtstage in Grünberg, Anliegen der Kreiseingesessenen aus den Amtsgerichtsbezirken Hungen, Lich und Ridda an dem Amis- tage in Hungen vorgebracht werden.
Die Bürgermeistereien der in den vorgenannten Amtsgerichtsbezirken gelegenen Gemeinden des Kreises werden beauftragt, das Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt ortsüblich bekanntmachen zu lassen.
Gießen, den 22. März 1922.
Kreisamt Gießen. Matthias.
Bekanntmachung, betreffend die Ergänzungswahlen für den Gesellenastsschuß der Handwerkskammer im Jahre 1921.
Zu Vertretern derjenigen Gesellen, die von den nach § 103a Abs. 3 Ziffer 2 der Gewerbeordnung wahlberechtigten Mitgliedern der Ortsgewerbevereine oder sonstigen gewerblichen Vereinigungen beschäftigt'werden, sind nach § 9 und §11 Abs. 6 der Wahlordnung für den Gesellenausschuh der Handwerkskammer (R.-Dl. von 1899, S. 1377 ff.) folgende Gesellen gewählt worden:
Mitglieder:
Ludwig Engel, Steindrucker, Griesheim: beschäftigt bei der Firma Otto Markus. Lith. Anstalt, Darmstadt.
Franz Kemmerer, Glaser, Offenbach a. M.; beschäftigt bei Samuel Hartwig. Glasermeister, Offenbach.
Nikolaus Manrpebach, Schreiner, Worms: beschäftigt bei der Firma Gebr. Müller, Dau- und Möbelschreinerei, Worms. Fritz Stein, Spengler, Worms: beschäftigt bei Wilhelm K.
Muth, Spenglermeister, Worms.
Ersatzmänner:
Wilhelm Fischer, Tapezierer, Darmstadt; beschäftigt bei L. Alter, Möbelfabrik, Darmstadt.
Konrad Müller, Maler. Offenbach: beschäftigt bei Ludwig Hahn, Malermeister, Offenbach.
Karl Heißer (geb. 25.r 4. 1869), Schreiner, Mainz; beschäftigt bei Heinrich Rauch, Möbelfabrikant, Mainz.
August Lösche, Bildhauer, Mainz; beschäftigt bei A. Bembe, Möbelfabrikant, Mainz.
Darmstadt, den 13 März 1922.
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft.
3. D.: Dr. Wagner.
Verlosungen. /
Das Ministerium des Innern hat folgenden Losevertrieb im Volksstaat Hessen genehmigt:
1. Geldlotterie des Katholischen Kirchenstiftungsrats „St. Elisabeth" in Alm, 5000 Lose zu je 3,33 Mk., Ziehungstermin: 29. März 1922;
2. Geldlotterie des Württembergischen Schwarzwaldvereins e. D. in Stuttgart, 8000 Lose zu je 2 Mk., Ziehungstermin: 12. April 1922;
3. Geldlotterie des Katholischen Fürsorgevereins für Mädchen, Frauen und Kinder, Zentrale Dortmund, Ortsgruppe Berlin, 4000 Lose zu je 5 Mk., Ziehungstermin: vom 24. bis 30. März 1922:
4. Gegenstandslvtterie des Landespferdezuchtvereins für Hessen, Darmstadt, 30 000 bzw. 25 000 Lose zu je 2,50 Mk., Ziehungstermin: 17. Mai und 25. Oktober 1922;
5. Gegenstandslvtterie. des Rinderzuchtvereins, des Ziegenzuchtvereins und des Schweinezuchtvereins in Hühnlein, 6000 Lose zu je 4,17 Mk., Ziehungstermin: 15. Juli 1922.
Zu den angegebenen Lospreisen tritt die entsprechende Reichsstempelabgabe.
Während der Zeit des Vertriebs der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Klassenlotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Geldlotterielose in Hessen nicht gestattet. Diese Lose dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen ttnb in anderer Weise nur unter Ängabe hessischer Bezugsquellen angebvten werden.
Der Ziehungstermin der in Hessen bereits srüher zugelassenen 15. Reihe der Geldlotterie zur Wiederherstellung der St. Lorenzkirche in Nürnberg ist auf den 9. und 10. Mai 1922 festgesetzt.
ä. Nachtrag zum Ortsbanstatnt der Gemeinden Watzenborn-Steinberg.
Auf Grund des Artikels 2 der „Allgemeinen Bauordnung Vom 30. April 1881" und der §§ 3—5, 7 und 9 dec zugehörigen Ausführungsverordnung vom 1. Februar 1882 wird auf Beschluß des Gemeinderats vom 22. April 1921 nach Anhörung des Bürgermeisters und Begutachtung durch den Kreisausschuh mit Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 12. Oktober 1921 zu Nr. M. d. I. 28 429 für die Bebauung des Gebietes am Notdausgang voit Watzenborn, Flur Nr. Il und X, folgender Nachtrag zum Ortsbaustatut vom 28. Januar 1899 erlassen:
Zu Art. 29, 37 und 59 der A. B. O.
§ 1. Die auf Grund der Vorschläge des Min. d. Innern (Skizzen vom 20. April 1921) und des Beschlusses des Gemeinderats vom 22. April 1921 aufgestellte Debauungsskizze vom April 1921 gilt als Bestandteil des Ortsbauplans und dieser Ortsbausatzung und ist für die Aufteilung und Art der Bebauung grundsätzlich maßgebend.
Abweichungen von dieser Bebauungsskizze können mit Zustimmung öeS. Gemeinderats von der Baupolizeibehörde gestattet werden.
§ 2. Die Gebäude sollen außer dem Kellergeschoß nicht mehr als zwei Stockwerke erhalten. Als Stockwerk gilt auch der Dach- stock eines Mansardendaches und ein Kniestock, ohne Rücksicht ob er ausgebäut ist oder nicht." -
§ 3. Die im Amtsblatt 2 des Ministeriums des Innern vom 30. Juli 1917 zu Nr. M. d. 3. Hl, 4600 aufgeführten Grundsätze, insbesondere die unter IV erwähnten Erleichterungen, sollen bei Errichtung von Gebäuden jeder Art Anwendung finden. Insoweit hierzu Befreiung von gesetzlichen oder örtlichen Bauvorschriften durch das Ministerium des Innern nötig wird, gilt für jeden Einzelfall die Zustimmung des Gemeinderats und des Kreisausschusses hiermit allgemein als erteilt. #
§ 4. Dieser Nachtrag'tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Watzenborn-Steinberg, den 6. März 1922.
Hessische Bürgermeisterei. Schäfer.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Lich; hier das topographische Güterverzeichnis. ,
3n der Zeit vom 1. bis einschließlich 19. April 1922 liegen


