Ausgabe 
26.9.1922
 
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Detr.: Die Kosten des nebenamtlichen Unterrichts an den Fort­bildungsschulen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises

Die Derzetchnisse über die Kosten des nebenamtlichen Unter­richts an den Fortbildungsschulen sollen künftig unter Benutzung des nachstehenden, von dem Landesamt für das Bildungswesen vorgeschriebenen Vordrucks aufgestellt werden. Unsere Verfügung vom 18. September 1922 (Amtsverkündigungsblatt Ar. 100) wird deshalb zurückgenommen.

Wir empfehlen Ihnen, das Kostenverzeichuis für das 2. Vierteljahr 1922 (vom 1. Juli bis 30. September) bis spätestens

1. Oktober an uns einzusenden. Wegen der mit Wirkung voni 1. August erfolgten Aenderung der Dergütungssähe ('l"?rf. d. L. f. d. V Ar. 26 240 vom 7. September 1922, den Schul, ständen im Ueberdruck zugegangen) ist getrennte Ausstellung für Juli und August/September ersorderlich.

Die Anweisung der Vergütungen wird künftig monatlich erfolgen. Die Kostenderzeichnisse sind daher für die Folge z u in Sch l u s s e eines jeden Monats an uns einzureichen. Da­mit verspätete Anweisung der Vergütungen vermieden wird, I müssen wir die Einsendung der Verzeichnisse bis spätestens zum Monatslehten bestimmt -ertvarten.

Orö.» Ar.

Zuname der Leh

Vorname rkraft

Haupt­beruf

Wohn- ort

Zahl der

Der- gütungs« sah für eine Stunde

Mk.

Reise, kosten

Mk.

Gesamtvergütung

Be- merkungen

wöchent­lichen Unter­richts­stunden an der Volks- schule

an der Fort, bildungs­schuleins-

gesamt erteilten

Unter, richts- stunden

zu ver­gütenden Fort- bildungs- schul- stunden

Knaben. Fort­bildungs­schule

Mk.

Mädchen- Fort- bildungs- schule

Mk.

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Giehen, den 23. September 1922, Kreisschulamt Gießen. Hemmerde.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Ausstellung von Pässen und von Ausweisen zum Verkehr mit dem besetzten Gebiet.

Wie wir bereits durch Bekanntmachung vom 15. August d. Js. (Amtsverkündigungsblatt Ar. 91) zur öfsentlichen Kenntnis gebracht haben, werden an Stelle der seitherigen gelben Personal­ausweise in Zukunft weiße Ausweise ausgestellt, deren Gültig­keitsdauer nicht mehr befristet ist. > -

Diejenigen gelben Personalausweise, deren Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist, werden von uns kostenlos in weihe Ausweise umgetauscht.

Anträge auf Ausstellung von Pässen oder Ausweisen sind im Aegierungsgebäude dahier, Zimmer Ar. 9, werktags vormittags in der Zeit zwischen 812 Ähr vorzubringen. Die Antragsteller müssen persönlich zum Vollzüge der Änterschrift erscheinen. Mit­zubringen ist entweder der noch gültige gelbe Personalausweis oder der von der Dürgernieisterei des Wohnorts auf vorgeschrie- benenr Formular ausgefertigte Pahbericht sowie in jedem Falle ein nicht aufgezogenes Lichtbild (Brüstbild in Visitformat, Auf­nahme aus neuester Zeit ohne Hut). Soweit die Änterlagen bis 10 Ähr vormittags vorgelegt sind, kann die Abholung am gleichen Tage um 12 Ähr mittags erfolgen, bei späteHr Vorlage erst am Vormittag des folgenden Tages.

Giehen, den 18. September 1922.

Kreisamt Giehen. I. V.: Hemmerde, '-d ______

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, vorstehende» Bekanntmachung orts­üblich zu veröfsentlichen und die bei Shüen wegen eines Pah-> berichts versprechenden Personen entsprechend zu bescheiden sowie darauf hinzu weisen, dah auf Ausstellung der Pässe nur dann gerechnet werden kann, wenn das Lichtbild den Anforderungen vorstehender Bekanntmachung entspricht.

Giehen, den 18. September 1922.

_________Kreisamt Giehen. S. D.: Hemm erde._________ Betr.: Einkommensteueranteile der Gemeinden für das Ast 1922. An den Herrn Oberbürgermeister zu Giehen und die Bürger­

meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Hauptstaatskasse ist angewiesen worden, den nachstehen­den Gemeinden alsbald die beigesetzten Beträge abschläglich auf die Liesen für Vj. 1922 zukommenden Einkommensteueranteile zu überweisen. Den Rechnern ist entsprechende Einnahme-Anweisung zu erteilen.

Giehen, den 18. September 1922.

Kreisamt Giehen. S. V.: Hemmerde.

Albach 300 Allendors a.d. Lahn 2500, Allendors a. d. Lumda 600, Allertshausen 500, Alten-Duseck 1400, Annerod 1100, Bel­lersheim 2400 Beltershain 1100, Bersrod 200, Bettenhausen 800, Beuern 500 Birklar 2000, Burkhardsfelden 1700, Elimbach 300, Daubringen 2200 Dorf-Güll 2100, Eberstadt 2900, Garbenteich 2900, Geilshausen 800 Giehen 601700, Göbelnrod 900, Grohen- Duseck 1800, Grohen-Linden 14100, Grünberg 9400, Grüningen 2500, Harbach 500, Hattenrod 300, Hausen 1600, Heuchelheim 21 400, Holzheim 4300, Hungen 11 300, Inheiden 1000, Kesselbach 900, KleinLinden 7400, Langd 1100, Lang-Göns 5200, Langsdorf 1300, Lauter 700, Leihgestern 4800, Lich 9400, Lindenstruth 700, Lollar 13 100, Londorf 2300, Lumda 800, Mainzlar 2500, Munster 1000 Muschenheim 1700, Aieder-Bessingen 700, Aonnenroth 300,

Obbornhofen 2400, Ober-Bessingen 600, Ober-Hörgern 2600, Oden- hausen 500, Oppenrod 400, Queckborn 1600, Rabertshausen 600, Reinhardshain 600, Reiskirchen 1100, Rodheim a. d. Horloff 600, Rödgen 1500, Röthges 300, Rüddingshausen 800, Ruttershausen 800, Saasen 1900, Stangenrod 700, Staufenberg 300, Steinbach 2100, Steinheim 1000, Stockhausen 1700, Trais-Horloff 1800, Treis a. d. Lumda 1600, Trohe 500, Ätphe 1700, Dillingen 500, Watzen­born-Steinberg 9100, Weickartshain 1400, Weitershain 1400, Wieseck 8900, Winnerod 300 Mark.

Bekanntmachung.

Detr.: Erweiterung des Gleisanschlusses der GewerkschaftFried­rich" in Hungen auf Haltepunkt Trais-Horloff der Strecke Hungen-Aidda.

Die GewerkschaftFriedrich" in Hungen beabsichtigt, die Rangiergleisanlage ihres Anschlusses auf Haltepunkt Trais-Hor­loff zu erweitern. Plan und, Erläuterungsbericht liegen während 5 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an, auf der Bürgermeisterei Trais-Horloff zur Einsicht offen.

Etwaige Einwendungen sind während dieser Frist bei der genannten Bürgermeisterei schriftlich oder zu Protokoll vorzu­bringen.

Giehen, den 21. September 1922.

Kreisamt Giehen. I. D.: Dr. Heh.

Betr.: Feldbereinigung Hausen: hier: Kostenausschlag.

Bckanutmachttttg.

Sn der Zeit vom 23. bis einschliehlich 30. September 1922 liegt aus dem Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Hausen

der Ausschlag über die ungedeckten Feldbereinigungskosten nebst Abschrift des Kommissionsbeschlusses Ziffer 1 vom 25. Januar 1922

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Ofsenlegungsfrist schriftlich und mit Gründen ver­sehen bei der Bürgermeisterei zu Hausen einzureichen.

Friedberg, den 13. September 1922.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär.

Schnittspahn, Regierungsrat.

Dicnstttachrichten des Kreisamtes.

Das Ministerium des Snnern hüt dem Hilfsbund der Clsah» Lothringer im Reich,. Landesgruppe Hessen, auf Grund der Dun- desratsverordnung vom 15. Februar 1917 (RGBl. S. 143) und der Hessischen Ausführungsbestimmungen hierzu die Erlaubnis erteilt, zum Besten der aus Elsah-Lothrmgen Verdrängten und Abgewan­derten für das Jähr 1922 eine einmalige Sammlung freiwilliger Gaben bei den Einwohnern. des Volksstaates Hessen vorzunehmen. Die Sammler haben einen gestempelten Ausweis und ein Sammel- buch mitzuführen. Die Blätter des Sammelbuches müssen mit sortlaufenden Seitenzahlen bezeichnet sein, auch müssen die Samm­ler die GenehMigungsverfügung in amtlich beglaubigter Form jederzeit bei sich sühren. Die Sammler sollen darum bitten, dah alle Eintragungen der Geber mit Tinte oder Tintenstift geschehen. Der Beginn der Sammlung, sowie die Aamen der Sammler sind den Ortsbehörden vorher mitzuteilen.

Das Ministerium des Snnern hat auf Grund der Bundesrats­verordnung vom 15. Februar 1917 (RGBl. S. 143) dem Hessischen Hauptverein des Evangelischen Bundes die Erlaubnis zur Samm­lung von Geldspenden durch Haussammlungen unter den evange­lischen Einwohnern des Vvlksstaates, Hessen durch Vermittlung der evangelischen Pfarrämter für. die Zeit vom 1. Aovember 1922 bis 31. Januar 1923 erteilt.

Druck bei Brühllch«» Universitätr-Buch. *nb Strmdruckerei. 5t Hangt, «ich««.