Ausgabe 
26.5.1922
 
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3. die mit der Dahn zurückgelegte Strecke und die benutzte Wagenklasse, und

4. die hierdurch entstandenen Reisekosten, getrennt nach Bahnkosten und Weggebühren.

Unvollständige Verzeichnisse werden wir kurzerhand zurück­geben.

Sodann ist uns die unregelmähige Einsendung der Tage- gelder-Derzeichnisse ausgefallen. Wir verweisen auf unser Amis- blatt Ar. 6 vom 25. April 1881, wonach die Verzeichnisse halb- lahrig und zwar in den Monaten April und Oktober an uns einzusenden sind. Zwecks Verminderung der Belege sind die Geschäfte aller Ortsvvrslandspersonen, foa>eit möglich immer auf einem Verzeichnis aufzuführen.

Gießen, Len 18. Mai 1922.

__________Kreisamt Giessen. I. V.: Hemm erde.

Betr.: Die Brandbekämpfung auf dem Lande.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern die Rückständigen an die alsbaldige Erledigung unserer Verfügung vom 4. März 1922 (QI. V. Dl. Ar. 33 chvm 10. Qltarg 1922).

Gießen, den 20. Mai 1922.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Betr.: Schulgüter.

An die Bürgermeistereien und die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern die Rückständigen an die Erledigung unserer Verfügung vom 25. April 1922 (01.93. Bl. Ar. 58 v. 28 4 22) mit Frist von 8 Tagen.

Giesten, den 17. Mai 1922.

Kreisschulamt Giesten. 3. V.: Hemmerde.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.'

.Unter dem Viehbestände in Mellnau und Cölbe (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen Die Maul- und Klauenseuche in Treisbach (Kreis Marburg) ist erloschen. Die angeordneten Schutzmaßregeln sind aufgehoben

Das Ministerium des Innern hat dem Vorstand des Badischen Landesvereins vom Roten Kreuz in Karlsruhe die Erlaubnis erteilt, 3000 Lose der 5. Reihe der 10.Badischen Rote-Kreuz- Lottene' innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben Zie­hungstermin: 21. Juli 1922. Aach dem von der zuständigen > Horde genehmigten Verlosungsplan dürfen 40 000 Lose zu je 3 Mk., ausschließlich Reichsstempelabgabe, ausgegeben werden Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zu­lassungsstempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet. Die Lose dürfen in Hessen durch An­kündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur- unter Qlngabe hessischer Bezugsquellen angeboten werden. Für den Losvertrieb ist ein in Hessen ansässiger Beauftragter zu bestellen.

Das Ministerium des Innern hat dem Vorstand des Oden- tvälder Reitervereins e. V. in Erbach i. O. die Erlaubnis erteilt anläßlich des am 24. Juli ds. Hs. staltfindenden landwirtschaft­lichen Pferderennens eine Verlosung von Gebrauchsgegenständen zu veranstalten) Ziehungstermin: 25. Juli 1922 Es dürfen bis zu 14 000 Lose zu 3 Mark das Stück (2,50 Mark reiner Losepreis und 0,50 Mark Reichsstempelabgabe) ausgegeben werden. Der Wert der Gewinngegenflände muß mindestens 50 Prozent der Einnahme aus dem Verkauf der Lose betragen. Der Vertrieb der Lose ist in Hessen gestattet.

Richard Reih von I n h e i d e n wurde zum Stellvertreter des Konimandanten der Pflichtfeuertvehr von Inheiden ernannt und verpflichtet.

Bekanntmachung.

I Betr.: Aenderung der Ortssahung über den Bezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Grohen-Linden.

Auf Beschluß der Gemeindevertretung der Gemeinde Grohen- Linden wird nach Anhörung des Bürgermeisters dortselbst und des Kreisausschusses des Kreises Gießen mit Genehmigung Hessi­schen Ministeriums des Innern verordnet, wie folgt:

l. Die Gebührensätze im § 12 der Ortssatzung vom 26. Fe­bruar 1913 werden aufgehoben.

II. Die Gebühren für den Wasserbezug werden durch Be­schluß der Gemeindevertretung mit Genehmigung des Kreisamts Gießen festgesetzt. .

III Vorstehende Satzungsänderungen treten mit Veröffent­lichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.

Grohen-Linden, den 19. Mai 1922.

Bürgermeisterei Grohen-Linden. Lang.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Allendorf an der Lahn: hier die Desitzslandsaufnahme.

3n der Zeit vom 26. Mai bis einschließlich 9. Juni 1922 liegen auf der Bürgermeisterei Allendorf die Arbeiten der Desitzstands- aufnahme zur Einsicht der Beteiligten offen.

Es sind dies:

51 Aufnahmeblätter

2 Bände Besitzstandsverzeichnisse

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst

Samstag, den 10. Juni 1922, vormittags 9 10 Ahr statt, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, daß die Aichterfcheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen vorzubringen.

Friedberg, den 16. Mai 1922.

Der Hessische Felöbereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat.

Bckauntmachuttg.

Betr.: Feldbereinigung Grüningen: hier den III. Abschnitt.

In der Zeit vom 27. Mai bis einschliehlich 10. Juni 1922 liegen auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Grüningen

die Gütergeschosse II, enthaltend die Ordnung der Rechts­verhältnisse

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Grüningen schriftlich einzureichen.

Die Einwendungen dürfen sich nur noch auf die Ordnung der Rechtsverhältnisse beziehen.

Friedberg, den 21. Mai 1922.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat.

Bckantttmachlln«;.

Betr.: Feldbereinigung Grüningen: hier Grenzregulierung mit Holzheim.

In der Zeit vom 27. Mai bis einschließlich 3. Juni lfd. Js. liegt auf der Bürgermeisterei Holzheim

das Verzeichnis der Pachtentschädigungen aus Anlaß obiger Grenzregulierung nebst Abschrift des Beschlusses vom 15. April lfd. Js.

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Holzheim schriftlich einzureichen.

Friedberg, den 21. Mai 1922.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär:

S ch n i t t s p a h n, Degierungsrat.

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