Nr. 92
25. August
1922
?iC 2rtscitc,v. ber Bermessungsämter. - Störungsmeldungen an den Hochspannungsanlagen. - __ Besteueruna des ArbeitsWbne^^^'iÄ 6cr- Dreh- und Fuhrwerkswagen. — Schneiderzwangsinnung. — Beurlaubt. — Viehseuchen. Besteuerung des Arbeitslohnes. — Gemeindeoiehwage zu Saasen. - Dienstnachrichten. — Gesetz rzun^ Schutze der Aepublik. - Gefunden; verloren. — Straßensperrungen.
AllltsverkimdigungMatt
für die provmzialdirektion Gberheßen und für das Kreisamt Gießen
______________ egi(^etnt Dienstag und Freitag. *2iur durch die Post zu beziehen gegen Ml. 7J5O vierteljährlich.
Bekauutmachuug,
öie Gebühren für die Arbeiten der Bermessungsämter betreffend Dom 9. August 1922.
Mit Wirkung vom 16. August lfd. Js. wird der in der Bekanntmachung, die Gebühren für die Arbeiten der Bermessungs- amter betreffend, vom 1. Juni lfd. Js. festgesehte Teuerungs- zuschlag bis auf weiteres von 135 v. 5j. auf 280 v. H erhöht
D a r m st a d t, den 9. August 1922.
Hessisches Ministerium der Finanzen. Henrich.______
Bekanntmachung.
Bc t r.: Storungsmeldungen an den Hochspannungsanlagen.
2. roh der wiederholten Deröffentlichungen in den Zeitungen und der Mitteilungen an die Bürgermeistereien wird seitens der Bevölkerung der Bleldung von Störungen an den Hochspannungsleitungen wenig Interesse entgegengebracht, obwohl die Elektrische ÄeberlanLanlage Oberhessen mitgeteilt hat, daß sie neben den Ausgaben für Ferngesprächs, auch noch! eine Belohnung von 10, Mk. für die erste Meldung vergütet. Wir bringen daher im Interesse der Aufrechterhaltung des Betriebes und der Strvm- belieferung an die angeschlvssenen Gemeinden noch einmal einen Hinweis, Latz der Betrieb dadurch wesentlich erleichtert wird, wenn beobachtete Störungen an den Hoch spaniiungs-Fernleitun- gen sofort auf raschestem Wege gemeldet werden, daß ferner die Ausgaben für diese Meldungen vergütet werden und autzerdem für die erste Meldung eine Belohnung von 10,— Mk für jeden Fall ausgezählt wird.
Gießen, den 22. August 1922.
_____________Kreisamt Gießen. I. B.: Welcker._____________
Bekanntmachung.
BLtr.: Schweinemarkt in Gießen.
Genehmigt wird für Mittwoch, den 30. August 1922 die Abhaltung eines Schweine- und Ferkelmarktes zu Gießen unter folgenden Bedingungen.
Der Auftrieb beginnt um 7 Ähr vormittags. Aach 10 Ähr werden keine Tiere mehr zugelässeu.
Es dürfen nur aufgetrieben werden:
a) Schweine von Züchtern aus dem Kreis Gießen, soweit er nicht Sperr- oder gefährdetes Gebiet ist, sowie aus unver- seuchten hessischen Kreisen. Die Herkunft der Schweine
. ist durch Ärspruugszeugnisse zu belegen, auf denen vermerkt . ist, daß die Tiere eigene Zuchtprodukte des Verkäufers . sind, oder daß sie seit mehr als 6 Wochen in dessen
. Besitz sind.
b) Schweine von Händlern, die entweder im Kreis Gießen, in nicht Sperr- oder gefährdetem Gebiet oder in seuchenfreien hessischen Kreisen aufgekauft, oder die nach Hessen eingeführt
• sind. Im ersten Fall ist der Aachweis durch Ärsprungs- zeugnisse zu erbringen und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen. Im zweiten Falle ist durch amtstierärztliche Bescheinigung der Nachweis zu erbringen, daß die Tiere in Hessen quarantäniert haben.
. Damit unterliegen die Tiere, die vom Markt abgetrieben werden, keinen weiteren Beschränkungen.
Gießen, den 22 August 1922.
___________Kreisamt Gießen. I. B: Weicker.___________
Bckanntmachnng.
Betr.: Viehmarkt in Hu ngen.
Wir genehmigen hiermit für Montag, den 28. August 1922 die Zlbhaltung eines Viehmarktes zu Hungen unter folgenden Bedingungen. Es dürfen nur aufgetrieben werden:
1. Vieh aus Zuchtbeständen des 5treife8 Gießen. Durch Är- sprungszeugnisse, auf denen die Ortspvlizeibehörden ausdrücklich bestätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen stammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen.
2. Vieh von Händlern, das nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht hat. Nachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes.
3. Das Vieh der Händler ist auf einem, von dem Teile des Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material austreiben, getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen.
4. Die Äntersuchnng des Antriebes hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, daß bei allenfallsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können, ohne den Marktplatz zu berühren.
5. Der Austrieb darf nur in der Zeit von Z—S‘/2 Ähr vormittags stattfinden. (§ 47 der Bundesrats-Ausführungsbestim- mungen zum AVG.)
Gießen, den 22. August 1922.
___________Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
Bekanntmachung.
Detr.: Schweinemarkt in Hungen.
Wir genehmigen hiermit für Montag, den 28. August 1922 die Abhaltung eines Schweinemarktes zu Hungen unter folgenden Bedingungen. Es dürfen nur aufgetrieben werden:
1. Schweine aus Zuchtbeständen Les Kreises Gießen. Durch Ursprungszeugnisse, auf Lenen die Ortspolizeibehörden ausdrücklich bestätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen flammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweifen.
2. Schweine von Händlern, die nach Einführung in Len Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht haben. Nachweis Lurch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes.
3. Die Schweine der Händler sind auf einem, von dem Teile Les Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material auftreiben, getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen.
4. Die Äntersuchnng des Antriebes hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, Laß bei allenfallsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können, ohne den Marktplatz zu berühren.
5. Der Auftrieb Lars nur in der Zeit von 7—s/->9 Ähr vormittags stattfinden. (§ 47 der Dundesrats-Ausführungsbestim- mungen zum AVG.)
Gießen, Len 21. August 1922.
Kreisamt Gießen. I. D.: Schmidt.
Bekanntmachung.
Betr.: Schweinemarkt in Langsdorf.
Wir genehmigen hiermit für Montag, den 28. August 1922 die Abhaltung eines Schweinemarktes zu Langsdorf unter folgenden Bedingungen. Es dürfen nur aufgetrieben werden:
1. Schweine aus Zuchtbeständen des Kreises Gießen. Durch Ärsprungszeugnisse, auf denen die Ortspolizeibehörden ausdrücklich bestätigen, dah^die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen stammen, der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen.
2. Schweine von Händlern, die nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht haben. Nachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes.
3. Die Schweine der Händler sind auf einem, von dem Teile Les Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material auftreiben, getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen.
4. Die Äntersuchnng Les Antriebes hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, Laß bei allenfallsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können, ohne den Marktplatz zu berühren.
5. Der Austrieb Lars nur in der Zeit von 9—10 Ähr vormittags stattfinden. (§ 47 der Bundesrats-Ausführungsbestimmungen zum AVG.)
Gießen, den 21. August 1922.
___________Kreisamt Gießen. I. D.: Schmidt.___________
Bekanntmachung.
Vermißt wird der Schüler H e i n r i ch S ch ä s e r, geboren am 20. November 1911 Zn Eichelsdorf in Oberhessen, welcher sich am 27. Juli 1922 aus seiner in Diskircheir gelegenen elterlichen Wohnung entfernte, ohne bisher zurückzukehren.
Es wird vermutet, daß er sich in der Gegend zwischen Wetzlar und Weilburg bettelnd umhertreibt, da er in Weilburg und auch in Albshausen gesehen worden ist.
Die Polizeiverwaltung zu Älm, Kreis Wetzlar, ersucht die Polizeibehörden, nach Schäfer zu fahnden, ihn im Betreffungs- falle in Schutzhaft zu nehmen und seinen Eltern, Eheleuten Fabrikarbeiter Christian Schäfer zu Diskirchen (Kreis Wetzlar, Bahnhof Stockhausen a. d. Lahn) zuführen zu lassen, die sich zur Tragung der Kosten bereit erklärt Haben.
Beschreibung: Gestalt: auffallend klein, schwächlich. Gesicht: oval, gelbe Farbe, schmal. Augen: grau. Haareblond, lang. Bekleidung: Notgestreifte Hausjacke mit weißen Knöpfen, feldgraue, kurze Hose, fleischfarbige Strümpfe, alte lederne Schnürschuhe, ohne Kopfbedeckung.
Gießen, den 23. August 1922.
Kreisamt Gießen. I. B.: Hemm er de.


