Q3etr.: Die QSie&ercu^ung der im Besitze der Gemeinden und Privaten befmdlichen Vieh--- und Fuhrwerkswagen in 1922.
QIn die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises mit Ausnahme von Allertshausen, Bellersheim, Dorf-Gull, Eberstadt, Großen-Linden, Grüningen, Holzheim, Klein- Linden, Lang-Göns, Langsdorf, Muschenheim, Obbornhofen, Ober-Hörgern, Oppenrod, Rabertshausen, Reiskirchen, Treis a. d. Lda., Trohe, Dillingen und Wieses.
Wir verweisen auf unser Ausschreiben vom 9. Januar l Js — Amtsverkündigungsblatt Ar. 9 — und machen Sie darauf 'aufmerksam, daß die Reinigung und Herrichtung der Wagen bis SZUN 15. f. Akts, beendigt sein muh, da die Eichungen voraussichtlich ab diesem Termin vorgenommen werden. Die Besitzer der Privatwagen sind hiernach zu bedeuten.
Gießen, den 21. August 1922.
' Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde.
Bekanntmachung.
Betr.: Errichtung einer Schneiderzwangsinnung für den Kreis * Gießen.
Die Liste der Handwerker, die an der Abstimmung über die Errichtung einer Schneiderzwangsinnung für den Kreis Gießen teilgenommen haben, liegt während zweier Wochen, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet, auf der Registratur des Kreisamts Gießen in den üblichen Dienststunden zur Einsicht und Erhebung etwaiger Einsprüche der Beteiligten ossen. Aach Ablauf der Frist eingebrachte Einsprüche bleiben unberücksichtigt.
Gießen, den 15. August 1922.
Der Kommissar: Schmidt, Regierungs-Assessor.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Dürger- meistereien der Landgemeinden des Kreises.
Betr.: Wie oben.
Wir empfehlen Ihnen, die vorstehende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen.
Gießen, den 15. August 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Schmidt.
Bekanntmachung.
Herr Medizinalrat Dr. Walg er ist bis zum 16. September beurlaubt. Die Vertretung wird durch Herrn Amtsarzt Dr. Schüppert ausgeübt (Ludwigstraße 45, Fernruf 1284).
Gießen, den 22. August 1922.
___________Kreisamt Gießen. 3. V.: Weicker.
Bekanntmachung.
Betr.: Schafräude in Lich.
Anter der städtischen Schafherde in Lich' wurde Räude amtlich festgestellt. Die verseuchte Herde hat östlich, der Linie Straße Langsdorf—Lich Hohler Weg, Ggelseeweg, Ziegelgasse, Straße nach Hattenrod, Schlagmühlsweg und Straße nach Steinbach zu weiden und zu pferchen. Die unverseuchte (fürstliche) Herde 'hat westlich der genannten Linie zu bleiben
Gießen, den 22. August 1922
____________Kreisamt Gießen. 3. D.: Weicker.
Bekanntmachung.
Betr.: Erlöschen der Schafräude in Ettingshausen.
Die Räude bei der Schafherde in Ettingshausen ist erloschen. Die angeordneten Maßnahmen werden hiermit wieder aufgehoben.
Gießen, den 22. August 1922.
Kreisamt Gießen. 3. B.: Weicker.
Betr.: Aenderung des Reichseinkommensteuergesetzes; hier: die vereinfachte Besteuerung des Arbeitslohnes.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Mit nächster Post geht 3hnen ein Abdruck der Verfügung des Gesamtministeriunis vom 8. August 1922 Ar. St. M. 14 874 zur Bekanntgabe an die Lehrer zu.
Gießen, den 22. August 1922.
Kreisschulamt Gießen. 3. D.: Hemmerde.
Bekanntmachung.
Betr.: Aenderung der Ortssatzung über die Benutzung der Ge- merndeviehwage zu S a a s e n. ■
Auf Grund Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Saasen wird nach Anhörung des Bürgermeisters dortselbst und des Kreisausschusfes des Kreises Gießen mit Genehmigung Hessischen Ministeriums des 3nnern verordnet, wie folgt:
I. § 5 der Ortssatzung vom 5. August 1890 wird aufgehoben.
An seine Stelle tritt folgende Bestimmung:
Die Gebühren für die Benutzung der Mehwage werden durch einen nach Artikel 187 der LGO. zu erlassenden Gebührentarif festgesetzt.
II. § 6 der Satzung wird geändert wie folgt:
Sogleich nach stattgefundener Wiegung sind die nach dem Gebührentarif verfallenen Wiegegebühren an den Wiegemeister zu entrichten.
III. Vorstehende Satzungsänderungen treten am 1. September 1922 in Kraft.
Saasen, den 22. August 1922.
Bürgermeisterei Saasen. Schmidt.
■ Gebührentarif.
Aus Grund des Artikels 187 der LGO. wird mit Genehmigung Hessischen Ministeriums des 3nnern folgender Gebühren» tarif erlassen:
A. 1. Für Großvieh, als Ochsen, Kühe, Rinder und für
Schweine, für das Stück.........10,— Mk.
2. Für Kleinvieh, als Schafe, Kälber und Ziegen, für das Stück.............5t— Mk.
3. Für andere Gegenstände bis zu 5 Zentner für
jeden Zentner............. 1 — Mk.
über 5 Zentner für jeden Zentner ' ' " . . 0^50 MH B. Ortsfremde zählen die doppelten Gebührensätze.
Saasen, den 22. August 1922.
Bürgermeisterei Saasen. Schmidt.
Dienstuachrichtcn des Kreisamtes.
Hans George von Großen-Linden wurde als Feld- schühe für die Gemeinde Großen-Linden ernannt und von dem Kreisamt verpflichtet.
Hermann Müller und Friedrich W ö r n e r auS Bellersheim wurden zu Ehrenfeldschützen für die Gemeinde Bellersheim verpflichtet.
Bekanntmachung.
Betr.: Ausführung des Gesetzes zum Schuhe der Republik.
Wir nehmen Veranlassung, auf das im Reichsgesetzblatt Teil I Seite 585—590 abgedruckte, inzwischen in Kraft getretene Gesetz zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 sowie auf die vom Kreisamt Gießen hierzu am 15. August 1922 erlassene, im Amtsverkündigungsblatt Ar. 91 vom 22. August 1922 abgedruckte Bekanntmachung (betreffend Versammlungen, Veranstaltungen von Angehörigen ehemaliger Truppenteile, Regimentsfeiern, Krieger- vereine) ganz besonders hinzuweisen.
Gießen, den 23. August 1922.
Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.
Bekanntmachung,
3n der Zeit vom 1—15. Aug. 1922 wurden in Hiesiger Stadt gefunden: 1 schwarzer Damengürtel, 1 Gürtel von einem Gummimantel, 1 silbernes Kinderringelchen mit rotem Stein, 1 silbernes Armband, 1 Damenregenschirm, 1 Thermometer, 1 Revolver, 1 blaues Kinderhalskettchen, 1 Damenhand- tasche aus Sammet, 1 kleines 'Portemonnaie, 1 Bratpfanne, 1 Schrotleiter, verschiedene Geldscheine:.
verloren: 1 Korallenkette, 1 schwarzes Geldmäppchen aus Wachstuch 1 alte silberne Tabakspfeife, 1 weißes Kittelchen, 1 braunlederne Damenhandtasche mit Inhalt, 1 Brieftasche mit Geschäftspapieren, 300 Mark in Geldscheinen.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Ahr vormittags und 4—5 Ahr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Ar. 1, erfolgen.
Gießen, den 18. August 1922.
Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.
Bekanntmachung.
Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Frankfurter Straße zwischen Klinikstrabe und Straße „Am Steg" von heute an bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerks- und Radfährverkehr gesperrt.
Gießen, den 19. August 1922.
Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.
Bekanntmachung.
Betr.: Wegsperre.
Anläßlich der am 27. August ds. Js. slattfindenden Ruderregatta wird der «Feldweg am Bahndamm vom Bootshaus des Vereins Rudersport bis zum Dootshause der Gießener Rudergesellschaft für die Zeit von 8 bis 12 Ahr vormittags und 2 bis 6 Ahr nachmittags für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Gießen, den 22. August 1922. ,"
Polizeiamt Gießen. Freih. v. Gemmingen.
Bekanntmachung. -
Die unterm 31. Juli ds. Js. angeordnete Sperre der Rod- Heimer Straße, Krofdorfer Straße und Wiesecker Weg wird hiermit aufgehoben.
Gießen, den 19. August 1922.
Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.
Druck der Brühl'schen Untversitätr-Buch» und Steindruckerei. % Beuge, Siehe«.


