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Be.tr.: Kreisabdeckerei, hier: Beschwerde wegen Nichtabholen von Lierkadavem.
An die Dürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Infolge mehrfacher Beschwerde über nicht rechtzeilige Abholung von Tierkadavern durch die Abdeckerei, ermächtigen wir Sie im Einverständnis mit dem Pächter der Abdeckerei hierdurch für den Fall, dah verendete Tiere nicht spätestens achtundvierzig Stunden, nachdem die Meldung an die Abdeckerei erfolgt ist, von dieser abgeholt worden sind, die Kadaver auf Kosten des Abüeckereipächters nach der Abdeckerei verbringen zu lassen. /
Selbstverständlich ist in einem solchen Falle darauf zu achten, daß der Transport so billig, wie nach den Verhältnissen möglich ist, erfolgt.
Gießen, den 17. März 1922.
Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Heß.
Betr.: Ausgleichsstock; hier: die Beschaffung der zur Beschluß fassung über die Gewährung von Zuschüssen erforderlichen Unterlagen.
An die Dürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Soweit Sie mit Erledigung der Verfügung vom 2. d. Mts. noch im Rückstand sind, werden Sie an Vorlage det Fragebogen erinnert. /
Fragebogen, die nach dem 27. d. Mts. bet uns einlaufen, können dem Ministerium des Innern nicht/ mehr fristzeitig eingereicht werden. /
Gießen, den 23. März 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemmerde.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
In der Gemeinde Riederkleen, Kreis Wehlar, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Qrt und Gemarkung Riederkleen bilden einen Sperrbezirk.
Karl Frank III. zu Grünberg wurde zum Feldgeschworenen der Gemeinde Grünberg ernannt und verpflichtet.
Das Ministerium des Innern hat dem Katholischen Für- sorgeverein für Mädchen, Frauen und Kinder, Zentrale Dortmund, Ortsgruppe B:rlin, die Erlaubnis erteilt, 4000 Lose einer zum Zwecke der Vollendung des Baues und zur Einrichtung einer Säuglingspflegeanstalt, verbunden mit einer Station für kranke Säuglinge und einer staatlich anerkannten Pflegerinnenschule in Dahlem zu veranstaltenden Geldlotterie innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Ziehungstermin: vom 24. bis 30. März 1922. Rach dem von der zuständigen, Behörde genehmigten Derlosungsplan dürfen 600 000 Lose zu je 5 Mk. ausschließlich Reichsstempelabgabe ausgegeben werden. Zum Ver
trieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet. Die Lose dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise mitunter Angabe hessischer Bezugsquellen angeboten werden. Für den Losevertrieb ist ein in Hessen ansässiger Beauftragter zu bestellen.
Das Ministerium des Innern hat dem Rmderzuchtverem, dem Ziegenzuchtverein und dem Schweinezuchtverein in Hühnlein die Erlaubnis erteilt, gelegentlich des am 15. Juli daselbst statt- findenden Marktes eine Verlosung von Vieh und landwirtschaftlichen Gebrauchsgegenständen zu veranstalten; Ziehungstermin: 15. Juli 1922. Es dürfen bis zu 6000 Lose zu 5 Mk. das Stück (4,17 Mk. reiner Losepreis und 0,83 Mk. Reichsstempelabgabe) ausgegeben werden. Der Wert der Gewinngegen- stände mips) mindestens 50 Proz. der Einnahme ans dem Verkauf der Lose betragen. Der Vertrieb der Lose ist in Hessen gestattet. ________________________________
Bekanntmachung.
Detr.: Feldbw einigrmg Lich; hier das topographische Güterverzeichnis.
In der Zeit vom 1. bis einschließlich 19. April 1922 liegen die nachbezeichneten Akten aus dem Rathaus zu Lich Werktags zur Einsicht der Beteiligten offen:
1. Das topographische Güterverzeichnis;
2. das Geldausgleichsverzeichnis infolge Zuteilung des Geländes bei der Ziegelei (früherer Festungswall) und des Daugebiets an der Hungener Straße;
3. das Pachtentschädigunqsverzcichnis für das Erntejahr 1921:
4 das Verzeichnis der Entschädigungen für Zaunversetzungen im Baugebiet an der Hungener Straße;
5. das Verzeichnis nachträglicher Ergänzungen des Zuteilungsplans in bezug auf Grunddienstbarkeiten und Eigentumsbeschränkungen (Kanal- und Wasserleitungsrechte), die auf Grund des Artikels 49 des Feldbereinigungsgesetzes eingetragen worden sind.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen findet statt am
Donnerstag, 2 0. April 1922, norm. 10—11 Ülhr, auf dem Rathaus in Lich, wozu ich die Beteiligten mit dem Hinweis einlade, dah die Richterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.
Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 15. März 1922.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Dr. Koch, Regierungsrat.
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Druck der LrühNchen Universitäti.Vuch. und Lleindruckerei R Lange. Liehen


