Ausgabe 
23.5.1922
 
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3. »ur das Reinigen eines Schornsteinaufsatzes bis Äu

1 Meter Hohe........ on m;

2 Meter Höhe........ G'

3 Meter Höhe und mehr....... ' ' 45 m!'

4- Für das einmalige Reinigen eines engen russi­

schen, in das Gebäude eingebauten .Zentralhei- zungs-, Wäscherei-, Schreinerei-, Mehgerei- Schimede-, Hotelküchen-, Gastwirtschaftsschorn- sielns, sowie eines russischen Bäckerei- oder ähn­lichen gewerblichen Zwecken dienenden Schorn­steins ohne Rücksicht auf die Stockhöhe . . 200 Pf

5. «zur die Reinigung von weiten, steigbaren, in das Gebäude eingebauten Zentralheizungs- oder Backereischornsteinen und Schornsteinen für größere Feuerungen zu gewerblichen und ähnlichen Zwecken, welche in ihrer Höhe ganz oder teiltveise freistehen, für jeden laufenden Meter.....50 Pf.

6. Für das Ausbrennen der sogenannten russischen Schorn­steine. einschließlich der nach § 32 der Schornsteinseger- vrdnung damit zu verbindenden Fegnng sind die doppel­ten Gebühren zu entrichten.

7. Bei v a »sp r u chna hm e ausserhalb der regelmäßigen Fege- perioden steht dem Schornsteinfegermeister eine Ganggebühr zu. Diese berechnet sich nach Stunden auf der Grundlage des abgeschlossenen Lohntarifs; auherdem sind die tarif­mäßigen Gebühren für die Schornsteinreinigung zu ent­richten.

8- Sür das Reinigen der Schornsteine zur Nachtzeit, während ateberflunden oder an Sonn- oder Feiertagen sind außer tarifmäßigen Stundenlöhnen die doppelten Gebühren für Schornsteinreinigung usw. zu entrichten. Ais Nacht­stunden und Überstunden gelten die im Lohntarif fest­gelegten Zeiten.

, , Aus üie vorstehenden Gebühren werden bis auf weiteres folgende Deuerungszu schlage bewilligt:

1. für die Kehrbezirke der Städte Darmstadt, Mainz, Offen­bach und Gießen von 260 vom Hundert

2. für die übrigen Kehrbezirke des Landes 'von 400 vom Hunder.

, ®£®eit Schornsteinfegermeister keine Gesellen oder Lehrlinge bcchaftigen, dürfen sie nur die Hälfte dieser Teuerungs- zuschlage erheben. Die hiernach von den Zahlungspflichtigen zu erhebenden Gesamtgebührenbeträge können auf volle fünf oder zehn Pfennige nach oben abgerundet werden.

Da Bei der Festsetzung der obigen Gebühren die gesetzlich- almsatzsteuer bereits berücksichtigt ist, dürfen die Schornsteinfeger "ie Umsatzsteuer den Zahlungspflichtigen neben den vorstehen­den Gebühren nicht besonders in Rechnung stellen.

, *i[-. Vorstehende Bestimmungen treten mit Wirkung vom

1. Mar 1 922 in Kraft. Mit Wirkung vom gleichen Tage ab werdeii die Bekanntmachung, betreffend die Gebühren der Schornsteinfeger, hier: Abänderung des Regulativs die Reini­gung der Schornsteine betreffend, vom 30. Januar 1920 (Reaw- ^u"gsblatt, Seite 29), und die Ziffer I unser-er Bekanntmachung E GAiihren der Schornsteinfeger betreffend, vom 13. Oktober 1921 (Regierungsblatt, Seite 217) aufgehoben.

Darmstadt, den 8. Mai 1922.'

Hessisches Ministerium des Innern, von Brentano.

Betr.: Einkommensteuer vom Arbeitslohn.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger- meistereien der Landgemeinden des Kreises.

, 0m C. Hehinannfchen Verlag, Berlin, ist eine Handausgabe Der Durcysuhrungsbestimmungen zum Gesetz über die Einkoinmen- ueuer vom Arbeitslohn erschienen. Der Bezugspreis Betrug jiur 1 Exemplar. Dieser kann aber inzwischen gestiegen L£lALrr m dvrto zu ersparen, beabsichtigen wir, eine Sammel» Verteilung zu veranlassen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, bis

. oe dieses Monats hierher zu berichten, wieviel Eremplare wir für Sie mitbestellen sollen.

Gießen, den 19. Mai 1922.

. __________Kreisamt Gießen. I. D.: vr. Heß.

Betr.: Personenstandsaufnahme der in Hessen ansässigen öster­reichischen Staatsangehörigen. / An die Ortspolizeibehörden des^ Kreises.

Soweit unserer Verfügung vom 5. ds. /Mts. (Amtsverkündi- gungsblatt Nr. 62) noch nicht entsprochen ist, erwarten wir Ohre Berichterstattung binnen 2 4,6-t u n ö e n.

Gießen, den 20. Mai 1922. V

_________Kreisamt Gießen. I. V.: Hemm erde.

Betr.: Fortbildungsschule.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Unter Hinweis auf Artikel 17, Absatz 1 des Dolksschulgesehes und der zugehörigen Ausführungsbestimmung des Landesamts für das Bildungswesen, ersuchen wir Sie, uns binnen 8 Tagen zu berichten, welche Maßnahmen von Ihnen zur Durchführung des ganzjährigen Unterrichts in der Fortbildungsschule getroffen

worden sind. Zugleich werden Sie aufgefordert, uns die Stunden­pläne für diesen Unterricht eiirzusenden, soweit es noch nicht geschehen ist.

Gießen, den 20. Mai 1922.

________Kreisschulamt Gießen, U. B.: H e m m erbe._________

Bekanntmachung.

Betr.: Walzarbeiten.

Wegen Vornahme Von ,W alzar beiten wird die Kreis­straße Gießen Reiskirchen von der Abfahrt Oppenrod bis zum Bahnübergang vom 19. ds. Mts. ab bis auf weiteres für jeden Auto- und Fuhrwerksverkehr gesperrt.

Der Verkehr wird über OppenrodBurkhardsfelden oder BeuernBersrod und umgekehrt geleitet.

Die Sperrung vom Bahnübergang im Gießener Wald bis zum Abzweig der Kreisstraße nach Annerod wird aufgehoben.

Gießen, den 17. Mai 1922.

____________Kreisamt Gießen. I. V.: Weicker.____________

Bekanntmachung.

. Mit Rücksicht auf die sich wiederholenden Eisenbahnunsälle durch Ueberfahren von Fuhrwerken auf unbewachten -UeBertoegen Meisen wir erneut die Fuhrwerksführer darauf hin, beim Be­fahren von Ueberwegen die Warnungstafeln zu beachten, sowie nach rechts und links Amschau zu halten, ob kein Zug in Sicht ist.

Gießen, den 22. Mai 1922

Kreisamt Gießen. I. B.: Weicker.___________

Dicnstnachrichten des Zrreisamtes.

Na ch wei s u

Ng

über den

Stand

der Mauk- u n

Klauenseuche

Kreis

Darmstadt Bensheim . . . Dieburg ...

i n

Hessen am 30., April 1922.

Gemeinden Gehöfte

(Gutsbezirke) ins- davon ins- davon

gesamt (Sp. 1) gesamt (Sp. 3) neu neu

Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4

3 14 2

3 - 3 -

4 3 6 5

Groß-Gerau . .

1

1

2 2

Heppenheim . .

3

1

3 1

Ossenbach

2

_

5

Alsfeld ....

7

6

18 17

Büdingen . . .

6

z

16 9

Friedberg . . .

3

2

3 1

Lauterbach . . .

4

4

Mainz . . .

2

2

4 4

Alzey.....

5

_

5

Dingen ....

2

4 1

Oppenheim. . . Worms ....

3

5

2

5

5 2

3n der Gemeinde Düdelsheim (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die erforderlichen Sperr- maßnahmen sind angeordnet.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Stadt Lauter­bach erloschen ist, wurde nach Ablauf einer Schutzfrist die Sperr» über den Händlerstall des Michael Jakob aufgehoben. Ebenso wurde der Sperrbezirk Steinweg in Lauterbach aufgehoben. Das Deobachtungsgebiet Lauterbach-Stadt wurde mit sofortiger Wir­kung aufgehoben. >

Die Maul- und Klauenseuche in den Gemeinden Buchenau Obe reisen Hausen und R 0 d h e i m a. d. Bieber (Kreis Bie­denkopf) ist erloschen. Die Schuh- und Sperrmaßnahmea sind aufgehoben.

Die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Krofdorf (Kreis Wetzlar) ist erloschen. Die Sperrmahnahmen sind auf­gehoben.

Heinrich Ahbach aus Steinbach wurde zum Feldschühen der Gemeinde Steinbach ernannt und verpflichtet.

Bckntttttmachung.

Betr.: Feldbereinigung Ullendorf an der Lahn; hier die Besihstandsaufnahine.

On der Zeit vom 26. Mai bis einschließlich 9. Juni 1922 liegen auf der Bürgermeisterei Ullendorf die Arbeiten der Besitzstan'ds- aufnahme zur Einsicht der Beteiligten offen.

Es sind dies:

51 Aufnahmeblätter

2 Bände Besihstandsverzeichnisse

Dagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst

Samstag, den 10. Juni 1922, vormittags 910 Ahr statt, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen vorzubringen.

Friedberg, den 16. Mai 1922.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär:

S chnittspahn, Regierungsrat.

Druck der Brühlsschen Universitäts-Buch- und Steindruckerei R Lauge. Gießen