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Betr.: Einkommensteueranteile der Gemeinden für 1921.
An denHerrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Laut Verfügung des Ministeriums des Innern vom 11. ds. Mts. zu Rr. M. d. 3. 3690 ist die Hauptstaatskasse angeiviesen worden, den nachstehenden Gemeinden alsbald die beigesetzten Beträge abschläglich auf die diesen für 1921 zukommenden Einkommensteueranteile zu überweisen. ,
Den Rechnern ist entsprechende Einnahme-Anweisung zu erteilen. "
Gießen, den 20. Februar 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemmerde. ---- ä
Albach 200 Mk Mendorf a. d. Lahn 1800 Mk., Allendorf a d. Lumda 500 Mk., Allertshausen 400 Mk., Alten-Duseck 1500 Mk. Annerod 700 Mk., Bellersheim 900 Mk„ Beltershain 600 Mk.' Bersrod 200 Mk., Dettenhausen 500 Mk., Beuern 300 Mk. Birklar 1000 Mk., Burkhardsfelden 900 Mk., Climbach 200 Mk'.' Dau- bringen 1700 Mk., Dorf-Güll 900 Mk., Eberstadt 800 Mk., Garbenteich 1700 Mk., Geilshausen 400 Mk., Gießen 273 400 Mk.' Göbelnrod 600 Mk., Großen-Duseck 1300 Mk., Großen-Linden 10 400 Mk Grünberg 5300 Mk., Gröningen 1200 Mk, Harbach 300 Mk' Hattenrod 200 Mk., Hausen 900 Mk., Heuchelheim 14 200 Mk' Holzheim 1500 Mk., Hungen 3100 Mk., 3nheiden 500 Mk. Kesselbach 800 Mk., Klein-Linden 6700 Mk„ Langd 600 Mk., Lang-Göns 2500 Mk., Langsdorf 700 Mk., Lauter 500 Mk., Leihgestern 3200 Mark, Lich 5400 Mk., Lindenstruth 700 Mk, Lollar 13 700 Mk Londorf 1800 Mk., Lumda 500 Mk., Mainzlar 3700 Mk., Münster 600 Mk., Muschenheim 1000 Mk., Rieder-Dessingen 300 Mk. Ron- nenrvth 200 Mk., Obbornhofen 1000 Mk., Ober-Bessingen 400 Mk Ober-Hörgern 900 Mk., Odenhausen 300 Mk., Oppenrod 200 Mk ’ Queckborn 900 Mk., Rabertshausen 300 Mk., Reinhardshain 400 Mk., Reiskirchen 700 Mk., Rodheim a. d. Horloff 500 Mk Rödgen 1200 Mk., Röthges 200 Mk., Rüddingshausen 600 MH Ruttershausen 500 Mk., Saasen 1000 Mk., Stangenrod 500 Mk. Staufenberg 200 Mk., Steinbach 1300 Mk., Steinheim 800 Mk.' Stockhausen 1100 Mk., Trais-Horloff 1500 Mk, Treis a. d Lumda 1100 Mk., Trohe 300 Mk., Lltphe 800 Mk., Villingen 300 Mk., Watzenborn-Steinberg 4800 Mk., Weickartshain 1200 Mk Wei- tershain 600 Mk., Wieseck 6700 .Mk., Winnerod 100 Mk. "
Betr.: Reichsgeseh vom 25. Oktober 1921, betreffend die Verpflichtung zur Auskunft über militärfiskalische Gelder und zu deren Herausgabe.
An die Schulvorstände des Kttises? ' ■
Das 3hnen mit nächster Post zugehende Ausschreiben des Gesamtministeriums vom 7. Februar 1922 ist allen in Betracht kommenden Lehrern und Schulverwaltern zugängig zu machen.
Gießen, den 21. Februar 1922.
Kreisschulkommission Gießen. 3. D.: Hemm erde.
Bet r.: Das Feuerlöschwesen; hier: Anleitungen gemäß § 17 der Kreisfeuerlöschordnung.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf Artikel 5, Absatz 4 der Landesfeuerlöschordnung vom 29. März 1890 beauftragen wir Sie, die in § 17 der Kreisfeuerlöschordnung vorgesehenen Anordnungen, insbesondere auch bezüglich des Wasserfahrens > bei Bränden, alsbald zu treffen, und das hierfür anzulegende oder schon früher angelegte Verzeichnis alljährlich weiterzuführen.
Gießen, den 20. Februar 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß.
Betr.: Den Ausschlag der einmaligen Umlage zur Deckung der nachträglich zu leistenden Entschädigungen für Vieh- verlufle.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern an die Erledigung' unserer Verfügung vom 6. I. Mts. — Amtsverkündigungsblatt Ar. 17 — mit Frist von 3 Tagen, soweit noch nicht geschehen.
Gießen den 22. Februar 1922.
Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
Betr.: Lieferung des Restes der Getreide-Umlage aus der Ernte 1921.
Mit Rücksicht auf die durch den Verkehrs streik hervorgerufene Verkehrsbehinderung hat das Direktorium der Reichsgetreidestelle mit Rundschreiben — R. M. 513 vom 13. ds. Mts. — den Ablieferungstermin des Restes der Umlage für die Kommunalverbände auf den 15. März 1922 festgesetzt.
Auf Grund des § 14 Absatz 2 des Gesetzes über die Rege- - . > i
lung des Verkehrs mit Getreide vom 21. Juni 1921 (Reichs- Gesetzbl. S. 737 ff.) ordnen wir daher an:
1. Der Rest «der Umlage ist von den Gemeinden bis spätestens zum 8. März ö s. Js. an den Kommunalverband zu liefern.
2. Für bis zu diesein Termin nicht abgeliefertes Getreide ist gemäß §§ 7 und 8 der Ausführungsverordnung zu dem Gesetz vom 21. Juni 1921 des Landesernährungsamtes in Darmstadt vom 4. Juli 1921 (Amtsverkündigungsblatt Rr. 98) Ersatz nach Maßgabe der §§ 17—19, 25 des Reichsgesetzes zu leisten.
Gießen, den 20. Februar 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun.
Betr.: Wie oben.
Der Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen.
Gießen, den 20. Februar 1922.
Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Brau n.
Bekanntmachung.
Betr.: Landespolizeiliche Prüfung des Entwurfs zur Erweiterung des Bahnhofs Villingen.
Auf dem Bürgermeistereibureau zu Villingen liegt vom 27. Februar bis 7. März 1922 einschließlich der Entwurf zur teilweisen Erweiterung des Bahnhofs zu Villingen nebst Dau- werksverzeichnis ofsen.
Einwendungen sind bei Meidung des Ausschlusses, mit denselben in der Ossenlegungsfrist dorten vorzubringen.
Gießen, den 18. Februar 1922
Kreisamt Gießen. 3. V.: Weicker.
Dienstnachrichten des Krcisamtes.
Das Ministerium des 3nnern hat dem Katholischen Jugendfürsorgeverein der Erzdiöse München-Freising, e. V. in München, die Erlaubnis erteilt, 5000 Losbriefe einer zur Förderung seiner Vereinszwecke zu veranstaltenden Geldlotterie innerhalb des Dolks- staates Hessen zu vertreiben. Rach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Derlosungsplan dürfen 111 000 Losbriefe zu je 2 Mark ausschließlich Reichsstempelabgabe ausgegeben werden. Ium Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsflempel versehene Losbriefe gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Losbriefe in Hessen nicht gestattet.
Das Riinisterium des Innern hat der Bayerischen Landes- hauptfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene in München die Erlaubnis erteilt, 10 000 Losbriefe der 2. Reihe der ihr zugunsten der Kriegsbeschädigtenfürsorge genehmigten Geldlotterie innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Rach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungs- plan dürfen 111 000 Losbriefe zu je 2 Mark ausschließlich Reichsflempelabgabe ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen ^tur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Losbriese gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Pleußisch-Süddeutsa-en Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Losbriefe in Hessen nicht gestattet.
Das Ministerium des Innern hat dem Landesverband für Säuglings- und Kleinkinderfürsorge in Bayern, E. D. in München, die Erlaubnis erteilt, 5000 Losbriefe der 5. Reihe 'der ihm genehmigten Geldlotterie innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Rach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfen 111 000 Losbriefe zu je 2 Mark ausschließlich Reichsflempelabgabe ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Losbriefe gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Losbriefe in Hessen nicht gestattet.__________________________________________________________
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Birklar: hier: Auflösung der Dollzugskommission.
3ch bringe hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß nach Beendigung sämtlicher Feldbereinigungsarbeiten durch Entschließung Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, zu Rr. M. A. W./L. 2440 vom 3. Februar 1922 die Dvllzugskommission für die obige Feldbereinigung aufgelöst worden ist.
Friedberg, den 11. Februar 1922.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei R Lange, Bietzen.


