Ausgabe 
20.6.1922
 
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wurde, und ob Verluste durch, Todesfall oder Notschlachtung ein- getreten sind.

G i e st e n, den 16. Juni 1922.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcher.

Dienstnachrichten des Krcisamtes.

Die Maul- und Klauenseuche in Amönau, Cölbe und Wetter (Kreis Marburg) ist erloschen. Die angeordneten Schutz­mahregeln sind aufgehoben.

In Eckarts Hausen, Lind heim und Hainchen (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Ort und Gemarkung Eckartshausen, Lindheim und Hainchen wurden als Beobachtungsgebiet erklärt. Die seither zum Deobachtungsgebiet gehörigen Gemeinden A l t e n st a d t, N o de n b a ch und H e e g- heim wurden als freies Gebiet erklärt. In Langenberg- h e i m (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Ort und Gemarkung Langenbergheim wurden als Beobachtungs­gebiet erklärt.

Das Ministerium des Innern hat den. Bayerischen Landes­verein tiont. Roten Kreuz in München die Erlaubnis erteilt, 8000 Lose einer am 17. August ds. Hs. zu veranstaltenden Geld­lotterie innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Derlosungsplan dürfen 111000 Lose zu je 2,25 Mk. ausschließlich Reichsstempel­abgabe ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehens Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet. Die Lose dürfen in Hessen durch. Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe hessischer Bezugsquellen an­geboten werden. Für den Losevertrieb ist ein in Hessen ansässiger Beauftragter zu bestellen.

DaS Ministerium des Innern hat dem Kindererhohungsheim Neustadt WN. in München und deni KinderheimMaxienruhe" im ehemaligen Lager Hammelburg in Würzburg die Erlaubnis erteilt, 8000 Losbriefe der 1. Reihe der ihnen genehmigten Geld­lotterie (Bayerische Kinderheim-Geldlotterie) innerhalb des Volks­staates Hessen zu vertreiben. Nach dem von der zuständigen 'Behörde genehmigten Derlosungsplan dürfen 111 000 Losbriefe

zu je 2,50 Mk. ausschließlich Reichsstempelabgabe ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Losbriefe gelangen. Die Losbriefe dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe hessischer Bezugsquellen «»geboten werden. Für den Losbriefevertrieb ist ein in Hessen ansässiger Beauftragter zu bestellen.

Karl Röhm III. von Grünberg wurde zum Flur- schützcn für die Gemeinde Grünberg ernannt und verpflichtet.

Georg Metzgerin, von Nonnenroth wurde zuni Rechner für die Gemeinde Nonnenroth ernannt und verpflichtet.

Bekanutmachuttg.

Betr,: Feldbereinigung Röthges; hier: das topographische Güterverzeichnis.

In der Zeit vom 10. bis einschließlich 24. puni 1922 liegt aus dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Röthges

das topographische Güterverzeichnis nebst alphabetischem Namensverzeichnis

zur Einsicht der Beteiligten osfen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Ofsenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Röthges schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 2. Juni 1922.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär:

S ch n i t 1 s p a h n, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Detr.: Feldbereinigung Heuchelheim; hier: die Wiesen.

Soweit beteiligte Grundeigentümer nachträglich Wünsche für die Bildung der neuen Grundstücke in den Wiesen geltend machen oder früher eingereichte Wünsche ergänzen oder berichtigen wollen, muß dies in der Zeit vom 21. bis einschließlich 24. Juni lfd. Hs. geschehen. Die Wunschzettel sind innerhalb obiger Frist während der Geschäftsstunden auf der Bürgermeisterei Heuchelheim ein­zureichen.

Friedberg, den 12. Juni 1922.

Der Hessische Felübereinigungskommissär:

S ch n i t t s P a h n, Regierungsrat.

Druck der Brühl'schen Unwersitäts-Vuch. und Strindcuckerei. 9t Lange. Liehen.