AmtZverkiilldigungMM
für die Proviiizialdirektion Gberhefsen und für das Kreisamf Giehen.
(Srfdfctnt nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 6.- vierteljährlich.
38 ■ 20. März *1922
SSto ~ Statistik der Streiks und Aussperrungen. - Gesuch der Firma „Bereinigung
pvElf»K ^n m. b H in Munster um Genehmigung zur Anlage einer neuen Wauritaufbereitunasanlaae im Steinbruck Munster - Aenderung der Polizeiverordnung über den Schuh der städtischen Wasserwerksanlagen zu Grünbergvom 1 August 1895
-Die landespolizeiliche Prüfung des Entwurfs für die Herstellung einer Ladera.npe auf demBahnhofM- SchwZL!r« in __Hungen. Dienstnachrichten. — Gefunden, verloren.
Bekanntmachung.
Samstag, den 2 5. März 1922, vorm. 10 51 hr fmdet im Sihungssaal des Regierungsgebäudes zu Giehen eine auherordentliche Sitzung des Provinzialtags der Provinz Oberhessen mit folgender Tagesordnung statt:
1. Rachtragsvoranschlag zum Voranschlag der Provinzialkasse der Provinz Oberhessen für das Rechnungsjahr 1921;
2. Antrag des Provinzialausschusses betreffend die Tagegelder der Mitglieder des Provinzialtags, sowie der Mitglieder und Ersahmitglieder des Provinzialausschusses;
3. Antrag des Provinzialausschusses auf Krediterweiterung für den Ausbau der elektrischen Aeberlandanlagen in der Provinz Oberhessen;
4. Errichtung von Wohnungen für das Personal der Heber- landanlage in Friedberg; hier: Antrag des Provinzialausschusses auf Bewilligung eines Kredits.
Giehen, den 18. März 1922.
Der Vorsitzende des Provinzialtags. Matthias.
Detr.: Statistik der Streiks und Aussperrungen.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Anter Hinweis auf unser Ausschreiben vom 6. Juli 1920 (Amtsverkündigungsblatt Ar. 95) empfehlen wir Ihnen, uns gegebenenfalls bis zum 5. April d.I. Bericht zu erstatten. Formulare hierzu können bei uns angefordert werden.
Gießen, den 18. März 1922.
_________Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde. _______
Bekanntmachung.
Betr.: Gesuch der Firma „Vereinigung Hessischer Dauxitgruben G. m. b. H." in Münster um Genehmigung zur Anlage einer neuen Bauxitaufbereitungsanlage im Steinbruch bei M ü n st e r. >
Die Firma „Vereinigung Hessischer Bauxitgruben, G. m. b. H." in Münster, beabsichtigt, in der Gemarkung Münster eine neue Wäscherei undTauxitaufbereitungsanlage zu errichten. Pläne und Beschreibungen liegen 14 Tage, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, auf der Bürgermeisterei Münster zur Einsicht offen. Binnen dieser Frist sind etwaige Einwendungen schriftlich bei der genannten Stelle anzubringen und zu begründen bei Meidung des Ausschlusses. ■
G ieh en, den 15. März 1922.
____________Kreisamt Giehen. I. V.: Dr, Heß.____________
Bekanntmachung.
Detr.: Aenderung der Polizeiverordnung über den Schutz der städtischen Wasserwerksanlagen zu Grünberg vom 1. Au- gust 1895.
Mit Genehmigung des Ministeriums des Innern vom 3. März 1922 zu Ar. M. d. I. 3126 wird unter Zustimmung des Kreisausschusses des Kreises Giehen nach Vernehmung der Lokalpolizeibehörde und der Gemeindevertretung zu Grünberg auf Grund des Artikels 64 des Gesetzes die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen betreffend vom 8. Juli 1911 die Polizeiverordnung betreffend den Schutz der städtischen Wasserwerksanlagen zu Grünberg vom 1. August 1895 abgeändert, wie folgt:
1-82 der Polizeiverordnung vom 1. August 1895 wird aufgehoben.
2. An seine Stelle tritt folgende Bestimmung:
Jede satzungswidrige Benutzung der städtischen Wasserleitung, ebenso die Aeberschreitung der für die Wasserentnahme in 814 der Rachtragssahung über die Entnahme von Wasser aus der städtischen Wasserleitung der Stadt Grünberg vom 9. Dezember 1921 enthaltenen Gebrauchsbestimmungen ist verboten.
3. Vorstehende Aenderungen treten mit dem Tuge der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Giehen, den 16. März 1922.
____________Kreisamt Giehen. L>. V.: H e m m e r d e.____________
Bekanntmachung.
Detr.: Die landespolizeiliche Prüfung des Entwurfs für die Herstellung eine Laderampe auf dem Bahnhof Lich.
Der Verhandlungstermin ist auf Mittwoch, den 29. l. M., nachmittags 2 Ahr 8 Minuten verlegt worden.
Giehen, den 18. März 1922.
Kreisamt Giehen. I. D.: Welcker.
Bckanntmachnttg.
Detr.: Schweinemarkt in Hungen.
Wir genehmigen hiermit für Montag, den 27. l. Mts die Abhaltung eines Marktes für Schweine zu Hungen unter folgenden Bedingungen. Es dürfen nur aufgetrieben werden:
1. Tiere aus Beständen des Kreises Giehen. Durch Arsprungs- zeugnisse, auf denen die Ortspolizeibehörden ausdrücklich bestätigen, dah die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen stammen der die Tiere zum Markt bringt, ist die Herkunft der Tiere nach- zuweisen.
2. Die Tiere der Händler sind auf einem, Don dem Teile des Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material auftreiben getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen.
3. Der Auftrieb darf nur in der Zeit von 9—10 Ahr vormittags stattfinden. (8 47 der Bundes rats-Ausführungsbestim- mungen zum RVG.)
4. Die Antersuchung des Antriebes hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, dah bei allensallsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtranspvrtiert werden können, ohne den Markts latz zu berühren.
Giehen, den 17. März 1922.
________Kreisamt Giehen. I. V.: Welcker.
Dienstnachrichten des Kreisamtcs.
In L a u b a ch (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Beigeordneter Otto Carle von Stockhausen wurde^zum 1. Kommandanten und Karl T h e i h von Stockhausen 'zum 2. Kommandanten der Pflichtfeuerwehr dortselbst ernannt und verpflichtet..
Das Ministerium des Innern hat dem Landespferdezuchtverein für Hessen die Erlaubnis erteilt, anlählich der im Frühjahr und Herbst d. Js. stattfindenden Darmstädter Pferde- und Fohlenmärkte je eine Verlosung von Pferden, Fohlen, Pferdegeschirren, landwirtschaftlichen Geräten und sonstigen Gegenständen zu veranstalten, um die Mittel für Prämiierungszwecke zu erhalten. Rach dem von uns genehmigten Verlosungsplan dürfen jeweils 27 500 Lose zu 3 Mark das Stück (2,50 Mark reiner Lospreis und 0,50 Mark Reichsstempelabgabe) ausgegeben werden. Der Vertrieb der Lose ist in Hessen gestattet. Ziehungstermin: 17. Mai und 25. Oktober 1922.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 1—15. März 1922 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 Drille, 1 Stempel, Postscheckkonto 60626 Frankfurt a. M., 1 schmales silbernes Damenarmband, 1 eiserne Spannkette, gez. W. K. A., 1 braunes Portemonnaie mit Inhalt, 1 graue Mütze und 1 Weihes Vorhemd, 1 schwarzes Damenportemonnaie mit Inhalt, 1 goldener Trauring, gez. E. R. 21,1 schwarzes Handtäschchen mit Inhalt, 1 Paar braune Damenhandschuhe, 1 Baumsäge und eine Rosenschere, ein schwarzes ledernes Portemonnaie mit Inhalt, verschiedene Geldscheine; ' (
verloren: 1 goldenes Kettenarmband, 2 silberne schmale Armbänder, 1 blaue Damenstrickjacke, 1 schwarzseidener Damenregenschirm, 1 Double-Drosche, 1 silberne Herrenuhr, eine rote Mappe mit Inhalt, 1 schwarzes Seidentuch, 1 silberne Brosche (Zweimarkstück).
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Ahr vormittags und 4—5 Ahr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Ar. 1, erfolgen.
Giehen, den 16. März 1922.
Polizeiamt Giehen. Freih. v. Gemmingen.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei B Lange, Giehen.


