Ausgabe 
19.9.1922
 
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für die Provinzialdirektion Gberheffen und für das Kreisamt Gietzrii.

^sföeint Dienstag und Freitag. Dur durch die Post zn beziehen gegen Mk. 7.50 vierteljährlich.

00 19. September 1922

Verhältnis der Schulen in Hessen zum republikanischen Staat. Regelung des Verkehrs mit Ge- t'el^.em?o^Cn ^l ^em S^retarlat des Landesamtes für das Bildungswesen. Vorführung von Lehrfilmen. Errichtung einer. Mechanrker-Zwangsinnung. Viehmarkt in Grünberg. Rindvieh» und Schweinemarkt in Hungen. Beurlaubung des Äieiä» veterinaraiztes. Sonntagsruhe rm Handelsgewerbe. Ortssatzung für die Stadt Lich. Dienstnachrichten. Feldbereinigung Grüningen.

Berichtigung c

zur Bekanntmachung vom 26. August 1922, die Gebühren der Schornsteinfeger betreffend, (ö. Amtsverkündigungsblatt Lkr. 97 vom 12. September 1922.)

-Unter Ziffer 2 der vorgenannten Bekanntmachung muh es statt920 vom Hundert"950 vom Hundert" heißen.

Darmstadt, den 4. September 1922, Hess. Ministerium des Innern.

3. D_: E in merlin g.

Betr.: Das Verhältnis der Schulen in Hessen zum republikani­schen Staat.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Auf die Ihnen mit nächster Post im Sonderdruck zugehende Verordnung in obigem Betreff, Är. L. f. d. B. 22 706 vom 26. 8. 1922, weisen wir Sie besonders hin. Die Verordnung ist alsbald allen Lehrkräften an der dortigen Schule vorzulegen und die er­folgte Kenntnisnahme von ihnen bescheinigen zu lassen. Die in Ziffer 6 geforderte Prüfung der Schülerbüchereien ist alsbald in die Wege zu leiten. Wir sehen zum 15. 1 0. 1 92 2 Ihrer Mit­teilung darüber entgegen, daß diese Prüfung erfolgt ist, und daß alle Lehrpersonen von dem Inhalt der Verordnung Kenntnis genommen haben.

Gießen, den 10. September 1922.

Kreisschulamt Gießen. 3. D.: Hemmerde.

Bekanntmachung.

Betr.: Regelung des Verkehrs mit Getreide aus der Ernte 1922.

Auf Grund des § 7 der Ausführungsverordnung des Hess. Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft vom 21. August ds. Hs. wird bekanntgegeben, daß die Aufforderung der Ablieferung an die Erzeuger erst nach dem 15. ds. Mts. ergehen kann, da das Hess. Ministerium für Arbeit und Wirtschaft dem Kommunaloerband bisher die abzuliefernde Menge nicht bekanntgeben konnte.

Gießen, den 16. September 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemmerde.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises mit dem Ersuchen, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen.

Gießen, den 16. September 1922.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Hemmerde.

Bekanntmachung.

Betr.: Ausführung des Gesehes über die Regelung des Ver­kehrs mit Getreide für die Ernte 1922.

Auf Grund der §§ 16, 1330 des . Reichsgesehes vom 4. Huli (RGBl. S. 549 ff.) und der Ausführungsverordnung des Hess. Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft, vom 21. August ds. Hs. (Amtsverkündigungsblatt Ar. 96 und 97) wird ungeordnet: 1. Die Umlage ist von den Gemeinden zu einem Drittel bis zum 16. Oktober 1922, zu einem weiteren Drittel bis zum 31. Dezember 1922 und mit dem lehten Drittel bis zum 12. Februar 1923 an den Kommunalverband zu liefern.

Die Umlage kann durch Lieferung von Brotgetreide (Roggen, Weizen), Gerste oder Hafer erfüllt werden. Liefe­rungen von Hafer, soweit es sich um selbstgebauten Hafer aus Höhenlagen über 400 Meter handelt, werden nur zu drei Fünftel auf die Umlage angerechnet.

2. Als Selbstversorger gelten die Unternehmer solcher land­wirtschaftlicher Betriebe, deren Brotgetreide zur Ernährung der für eine Selbstversorgung in Betracht kommenden Per­sonen oder eines Teils desselben für mindestens jeweils einen Monat ausreicht.

Außer den vorstehend angeführten Unternehmern sind als Selbstversorger anzusehen die Angehörigen ihrer Wirt­schaft, sowie Aaturalberechtigte, soweit sie als Lohn oder Leibgedinge (Altenteil, Auszug, Ausgedinge, Leibzucht) Ge­treide, oder daraus hergestellte Erzeugnisse zu beanspruchen haben: ferner alle im landwirtschaftlichen Betriebe ganz oder überwiegend beschäftigte Personen während der Dauer der Beschäftigung, sowie deren Angehörige, soweit sie mit ihnen im gleichen Haushalt leben und nicht in anderen Betrieben beschäftigt sind.

3. Auf die Strasbestimmungen des §25 der Ausführungsver­ordnung des Hess. Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft vom 21. August ds. Hs. (Amtsverkündigungsblatt Ar. 97) wird ausdrücklich hingewiesen.

Gießen, den 5. September 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemmerde.

Betr.: Wie oben.

Der Oberbürger in ei st er zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Krei- s e s werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung sofort ortsüblich zu veröffentlichen.

Gießen, den 5. September 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemmerde.

Betr.: Sprechstunden bei dem Sekretariat des Landesamtes für das Dildungswesen..

An dir Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Das Landesamt für das Dildungswesen gibt bekannt: Die derzeitige ungeheure Geschäftsbelastung des Sekretariats des Landesamtes zwingt dazu, auch für es die Sprechstunden für Mittwoch, und jSamStag vormittag, wie für das Landesamt selbst, zu beschränken. Soweit irgend angängig, empfiehlt es sich überhaupt, mündliche Anfragen usw. möglichst zu vermeiden und den schriftlichen Weg zu wählen. '

Wir empfehlen Ihnen, die Bekanntmachung zur Kenntnis der Lehrkräfte zu bringen. i

Gieße n, den 13. September 1922.

Kreisschulamt Gießen. 3. V.: Hemmerd e.

Betr.: Vorführung von Lehrsilmen durch das Hessische Leh^-^ filmarchiv.

Au die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Der Leiter des Hessischen Lehrfilmarchivs wird in der nächsten Zeit den LehrfilmDer Fluß von der Quelle bis zur Mündung" den Schulen von Gießen und Umgegend vorführen. Aach den uns vorliegenden Unterlagen bietet der Film ebenso wertvolle unterrichtliche Möglichkeiten wie die früher von der gleichen Stelle gebrachten Filme (Sie Alpen" u. a.). Das Landesamt für das Dildungswesen hat gestattet, daß die Vorführung und die damit verbundenen Vorträge in die Unterrichtszeit fallen. Da die Unterstützung der für die Einführung des Lehrfilms in Hessen wertvollen Tätigkeit des Archivs erwünscht ist, tragen wir keine Dedenken, den Desuch des Films zu empfehlen.

Gießen, den 11. September 1922.

Kreisschulamt Gießen. Hemmerde.

Bekanntmachung.

Betr.: Errichtung einer Mechaniker-Zwangsinnung Gießen Stadt und Land.

Die Liste der Handwerker, die an der Abstiimnung über die Errichtung einer Zwangsinnung für das Mechanikerhandwerk für Fahrräder, Aäh- und Schreibmaschinen, Motorfahrzeuge und Sprechmaschinen im Bezirk der Stadt und der Landgemeinden des Kreises Gießen teilgenommen Haben, liegt während zweier Wochen vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung auf der Regi­stratur des Kreisamts Gießen in den üblichen Dienststunden zur Einsicht und Erhebung etwaiger Einsprüche der Beteiligten offen. Aach Ablauf der Frist angebrachte Einsprüche bleiben unberück­sichtigt.

Gießen, den 14. September 1922.

Der Kommissar: Dr. Engelba ch, Referendar.

Betr.: Wie oben.

Das Kreisamt an die Bürgermeistereien des Kreises.

Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie in ortsüblicher Weife zur Kenntnis der Beteiligten bringen.

Gießen, den 14. September 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß.

Bekanntmachung.

Betr.: Viehmarkt in Grünberg.

Wir genehmigen hiermit für Donnerstag, den 21. September 1922 die Abhaltung eines Schweinemarktes zu Grünberg unter folgenden Bedingungen. Es dürfen nur aufgetrieben werden: