Ausgabe 
19.5.1922
 
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Preise:

Sn Fässern ca. 180 Liter einschließlich Faß ZZO Alk.

Sn Kannen zu 50 Liter ausschließlich Kanne ZZO OKI.

Sn Kannen zu 25 Liter ausschließlich Kanne Z80 Ml.

Sn Leihsässern zu 200 Liter Z20 Mk.

pro 100 kg.

Der Bezug in eisernen Leihfässern ist der sicherste und billigste. Für die ersten 2 Monate wird keine Miete, für jeden folgenden Monat 4 Mk. berechnet. Bei der Bestellung wolle man sich aus die Mitgliedschaft des Kreises berufen.

Gießen, den 11. Mai 1922.

Kreisamt Gießen. S. B.: Weicker.

Bekanntmachung.

B e t r.: Diehhandelserlaubniskartenl

Diejenigen Viehhändler, die bereits im Besitz einer Bieh- handelserlaubniskarte sind, werden'in den nächsten Lagen von den Bürgermeistereien ausgefordert werden, die Höhe des Be­triebskapitals anzugeben, mit welchem sie .den Viehhandel im laufenden Jahre betreiben wollen.

Wir weisen zur Vermeidung von Mißverständnissen ausdrück­lich darauf hin, daß durch diese Anordnung die den einzelnen Viehhändlern obliegende Antragspflicht auf Erneuerung ihrer Viehhandelserlaubniskarte gemäß §§ 2 und 3 des Gesetzes über die Fleischversorgung vom 18.'Stottl 1922 nicht berührt wird.

Gießen, den 1Z. Mai 1922.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

DerTiergarten" wird aus dem Sperrgebiet der Gemarkung Hungen ausgeschieden.

1. Vieh aus Sperr- und Beobachtungsgebieten darf auf die JungviehweideTiergarten" nicht aufgetrieben werden.

2. Am Bahnhof Hungen darf kein für die Jungviehweide Tiergarten" bestimmtes Vieh ausgeladen werden.

3. Die zu Fuß zur JungviehweideTiergarten" zugetriebenen Tiere dürfen nicht Lurch Sperr- und Deobachtungsgebiete ge­trieben werden.

Gießen, den 15. Mai 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Weicker.

Tienstnachrichten des Krcisamtes.

Da die Maul- und Klauenseuche bis jetzt auf den Händlerstall des Michael Jakob zu Lauterbach (im Steinweg) beschränkt geblieben ist und nachdem die erkrankten und gefährdeten Rinder abgeschlachtet worden sind, wurde der Sperrbezirk auf den Stein­weg von der Ecke der KanalstraheWörth bis zur Ecke des alten Steinweg beschränkt. Die übrigen Teile der Stadt Lauter­bach werden aus dem Sperrbezirk entlassen und zum Beobach- tungsgebiet erklärt. Die Gemeinden Angersbach, Maar, Heblos, Sickendorf und Rimlos wurden aus dem Deobachiungsgebiet entlassen. Die Gemeinde Blitzenrod bleibt vorläufig noch Deobachtungsgebiet. Sn Wernges (Kreis Lauterbach) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Ortsgemarkung Wernges wurde zum Sperrbezirk erklärt. Die Gemarkungen Willofs, Maar mit der I u n g v i e h w e i d e und Lauterbach wurden zum Beobachtungsgebiet erklärt. Das gefährdete Gebiet umfaßt eine . Zone von 15 Kilometer im ihn» kreis von Wernges.

Sn den Gemeinden Lindheim und Hain chen (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die erforderlichen Sperrmaßnahmen sind angeordnet.

Sn der Gemeinde Greifenstein (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Sperrmaßnahmen sind angeordnet.

Die Maul- und Klauenseuche in Elnhausen (Kreis Mar­burg) ist erloschen. Die angeordneten Schuhmahregeln sind auf­gehoben.

Bckauntmachnng.

3n der Zeit vom 1.15. Mai 1922 wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 Regenschirm, 1 Rucksack, 1 Schere, 1 Korbdeck­chen, 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Brosche, 1 Damen­handtasche, 1 Griff von einem Fahrrad, 1 weißes Hemd und i/2 Pfund Margarine, 1 Aickelbrille, mehrere Geld­scheine;

verloren: 1 braunes Herrenportemonnaie mit etwa 200 Mk., 1 Portemonnaie mit 105 Mk., 1 Füllfederhalter, 1 Zentner Kartoffeln, 1 goldenes Kettenarmband, 1 schwarzes Porte­monnaie mit 30 Mk., 1 Portemonnaie mit etwa 30 Mk.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände be­lieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.

Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 1112 ülhr vormittags und 45 älhr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Rr. 1, erfolgen.

Gießen, den 15. Mai 1922.

Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.

im Sinne des Art. kl § 2 Ziffer 5 der Bestimmungen des Reichs­rats über die Vergnügungssteuer vom 9.6.1921 (Amtsverk.-Bl. Rr. 129/130) widerruflich anerkannt. Solche Veranstaltungen unter­liegen sonach nicht der Vergnügungssteuer.

Bezüglich des Art. II § 18 der erwähnten Bestimmungen wird bemerkt, daß bei der Auslegung desselben von der Anterscheidung zwischen einer und mehreren selbständigen Veranstaltungen aus­zugehen ist.

Liegt nur eine einheitliche Veranstaltung vor, und dauert diese nicht länger als einen Tag, so wird die Vergnügungssteuer, ohne Rücksicht aus die Stundendauer nur in einfachem Betrag erhoben. Erstreckt sich dagegen eine Veranstaltung über mehrere Tage, z. D. ein Sechstagerennen, so wird die Steuer für jeden Tag im einfachen Betrage erhoben, und zwar ebenfalls ohne Rücksicht auf die Stundendauer (Satz 3 a. O.).

Mehrere selbständige Veranstaltungen bedingen grundsätzlich eine mehrfache Erhebung der Vergnügungssteuer. Rur bei einer fortlaufenden Aufeinanderfolge mehrerer Veranstaltungen, die zusammen nicht länger als 3 Stunden dauern, wird nicht das der Zahl der Veranstaltungen entsprechende Vielfache der Steuer, sondern nur der einfache Steuerbetrug erhoben, weil eine der­artige Aufeinanderfolge bis zu der genannten Zeitdauer als eine Vorstellung gilt. Bei längerer Dauer solcher Veranstaltungen wird für jeden angefangenen Zeitraum von drei Stunden die Steuer nochmals fällig. (Sah 2 a. O.)

Gießen, den 15. Mai 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemmerde.

Betr.: Die Pflegekosten für die Pfleglinge in der Provinzial­pflegeanstalt.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Seit der letzten Erhöhung der Pflegegeldfähe im März d. I. sind die Preise für Lebensrnittel, Brennstoffe, Licht nsw. wiederum außerordentlich gestiegen; ebenso haben sich die Löhne des Per­sonals und dte Unterhaltungskosten der Anstalt weiter wesentlich erhöht. Snfolgedessen mutz eine weitere Erhöhung der Pflege- geldsähe eintreten. Die Pslegegeldsätze werden seitens der Pro­vinz mit Wirkung vom 1. Juni 1922 an, soweit sie von den Orts- und Landarmenverbänden und der Plock'schen Stiftung getragen werden, auf 2 0 Mark pro Kopf und Tag erhöht. Bezüglich der Kleiderbeschaffung bleibt die seit 1. Januar 1920 eingeführte Regelung bestehen.

Ferner machen wir darauf aufmerksam, daß das Pflegegeld für jedes abgelaufene Vierteljahr nach der Zahl der wirk­lichen Kalendertage zu leisten ist, und zwar bis zum 10. der Monate Januar, April, Juli und Oktober. Aach Ablauf dieser Frist wird in Zukunft die Provinzialkasse das Pflegegeld auf Kosten der Gemeinde mahnen, wobei auch die hohen Portokosten der Gemeinde zur Last fallen. Außerdem bleibt es der Provinzialkafse Vorbehalten, den säumigen Gemeinden vom 11. jeden Quartalsmonats ab 5 Prozent Verzugszinsen in An­rechnung zu bringen.

Gießen, den 16. Akai 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Weicker.

Bekanntmachung.

Betr.: Errichtung einer Mechaniker-Zwangsinnung.

Von Handwerkern, die das Mechanikergewerbe für Fahrräder, Räh- und Schreibmaschinen und Motorfahrzeuge betreiben, ist Antrag auf Errichtung einer Zwangsinnung für den Bezirk der Stadt und des Kreises Gießen gestellt worden.

Ahn festzustellen, ob die Mehrheit der beteiligten Handwerker in der Stadt Gießen und in den Landgemeinden des Kreises Gießen dem Antrag zustimmt, wird zur Herbeiführung einer Ab­stimmung Referendar Dr. Lotz als Kommissar bestellt.

Gießen, den 16. Mai 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Weicker.

Bekanntmachung.

Betr.: Bekämpfung der Schnakenplage.

Es ist der Vereinigung zur Bekämpfung der Schnakenplage gelungen, der Chemischen Fabrik Flörsheim, Dr. H. Roerdlinger in Flörsheim am Main, zur Herstellung von Schnakensaprol für die Sommerbekänchfung ein Rohprodukt zur Verfügung zu stellen, wodurch der Preis trotz der andauernden Preissteigerungen ganz wesentlich niederer ist als bisher. Gleichzeitig wurde die Ver­einbarung getroffen, daß die Mitglieder auf die nachfolgenden Preise 5 Prozent Rabatt erhalten.

Als Anhaltspunkte für die zu bestellende Menge dienen den Landgemeinden folgende Angaben: Von April bis September verlangt jede Pfuhlgrube monatlich Vt Liter Schnakensaprol, also iy2 Liter während des Sommers. Für etwaige Abwassergruben oder -grüben sind für je 10 Quadratmeter s/4 Liter 12 mal monatlich von April bis September in Aussicht zu nehmen.

Druck der Brühl'schen Universitätr-Buch. und Steindruckerei. R. Lange. Bietzen.