Amtsverkiind'lgullgzblatt
für die provinjialdireltion Gberhessen und für das Ureisamt Eichen.
Erscheint Dienstag und Freitag. Hur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 6.— vierteljährlich.
Nr. 64 19. Mai 1922
Jnhalts-Aebersicht: Verteilung der Ferien an den Bolls-- und höheren Schulen. — Amtsverkündigungsblatt. — Dienstbezüge der Beamten, Mehrer usw. — Walsenbüchsengelder. Arbeitsmarkt und Erwerbslosensürsvrge. —^Vergnügungssteuer."— Pflegekosten für die Pfleglinge in der Provinzialpflegeanstalt. Errichtung einer Mechaniker-Zwangsinnung. —. Bekämpfung^der^Schnakenplage. — Diehhandels- erlaubniskarten. — Viehseuchen. — Dienstnachrichten. — Gefunden, verloren.
Zu Ar. L. f. d. D. 6746. Darmstadt, 2. Mai 1922.
Betr.: Die Verteilung der Ferien an den Bolls- und höheren Schulen.
Das Hessische Landesamt für das Bildungswesen an die Direktionen der höheren Lehranstalten, die Leiter der höheren Bürgerschulen und die Kreisschulämter.
Auf Grund einer Vereinbarung der Länder sollen im Schuljahr 85 Ferientage gegeben werden. Dementsprechend bestimmen wir in teilweiser Abänderung früherer Verfügungen folgende Verteilung:
Pfingstferien: 1 Woche vom Pfingstsonntag an.
Sommerferien: 29 Lage, beginnend mit einem Samstag für gewöhnlich dem ersten Samstag im Juli — und endend mit einem Samstag.
Herbst ferien: 2 Wochen, beginnend mit einem Sonntag, etwa Ende September.
Weihnachtsferien:2 Wochen, und zwar wenn der 25. Dezember auf Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag fällt, von dem diesen Tagen vorhergehenden Sonntag an. Füllt jedoch der 25. Dezember auf Freitag, Samstag oder Sonntag, so beginnen die Ferien mit dem diesen Tagen vorhergehenden Donnerstag.
Osterferien: 3 Wochen, beginnend mit einem Sonntag, der alljährlich, je nach der Lage des Oslertermins, vo,n uns, und zwar so festgelegt wird, das) die Dauer der einzelnen Schuljahre trotz der verschiedenen Lage des Osterfestes möglichst gleich ist. Zu Ostern 1923 ist Sonntag, 25. Mürz 1923, der erste Ferientag. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 16. April 1923, mit der Aufnahmeprüfung und am Dienstag, den 17. April 1923, mit dem vollen lehrplan- mästigen Llnterricht.
Der letzte Schultag vor den Ferien ist an allen Schulen ohne jegliche Kürzung des .Unterrichts zu halten, jedoch können auswärtige Schüler nach der 3. Stunde entlassen werden, wenn der erste Ferientag ein Sonntag ist und wenn sie ohne diese Vergünstigung nicht mehr an demselben Tage ihre Heimat erreichen können.
Für die Verteilung der Sommer- und Herbstferien können von den einzelnen Schulen die seither üblichen Zeiten und die etwa besonders genehmigten Ausnahmen auch weiterhin beibehalten werden. An den Volksschulen ist Artikel 14, Absatz 3 des neuen Volksschulgesetzes anzuwenden.
3. V.: Urstadt.
Detr.: Das Amtsverkündigungsblatt.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir haben uns damit einverstanden erklärt, das; im Interesse der Kostenersparnis das Amtsverkündigungsblatt vom 1. ds. Mts. an — zunächst versuchsweise — nur zweimal in der Woche erscheint und zwar Dienstags und Freitags.
G testen, den 6. Mai 1922.
Kreisamt Gießen. 3. D.: l)r. He st.
An die Schulvorstände des Kreises.
Aachstehendes Ausschreiben des Gesamtministeriums vom 27. April 1922 teilen wir Ihnen zur Bekanntgabe an Interessenten mit.
G i e st e n, den 10. Mai 1922.
Kreisschulamt Gießen. I. V.: Hemm erde.
Zu Ar. St. M. 8097. Darmstadt, den 27. April 1922. Betr.: Die Dienstbezüge der Beamten, Lehrer usw.
Das Gefamtministerium an sämtliche unterstellte Behörden. ' "3n"Ergänzung unseres Nusschreibens vom 4. April ös. Js., zu Ar. St. M. 5733, bestimmen wir das Nachstehende:
1. Für verheiratete weibliche Beamte, die im eigenen Hausstande für den Unterhalt von Kindern aufkommen, für die nach Artikel 17 des Besoldungsgesetzes und nach den Bestimmungen des vorerwähnten Ausschreibens ein Kinderzuschlag zu zahlen ist, kommt die Gewährung des Frauenzuschlags selbstverständlrch nicht in Frage.
2. Der Frauenzuschlag wird nicht gewährt, wenn die Ehefrau als Beamtin, Dertragsangestellte oder Arbeiterin im Dienste
des Deiches, eines Landes oder einer sonstigen öffentlichen Körperschaft Gehalt (Lohn) bezieht.
3. Einem geschiedenen Beamten steht der Frauenzuschlag auch dann nicht zu, wenn er verpflichtet ist, für den Unterhalt seiner geschiedenen Frau zu sorgen.
4. Stirbt die unterhaltsberechtrgte Ehefrau, so erhält der Beamte den Frauenzuschlag, auch sofern er nicht bereits nach den hierfür bestehenden Bestimmungen als Witwer Anspruch darauf hat, noch für den ganzen Sterbemonat sowie für die darauf folgenden 2 Monate.
5. Ueber die Auszählung des Frauenzuschlages an Beamtenanwärter im Vorbereitungsdienst, soweit ihneii nach, den bestehen- den Bestimmungen überhaupt eine Vergütuiig gewährt werden kann, ergeht demnächst besondere Bestimmung.
Dieses Ausschreiben geht nur den Behörden zu. Den Beamten usw. ist es von diesen alsbald zur Einsicht vorzulegen.
Die Ruhegehaltsempfänger usw. sind von den Kassestellen entsprechend zu unterrichten.
_______________________________ äklrich.____________________________________
Bekamitmachllttg.
Betr.: Waisenbüchsengelder.
In den Gemeinden des Kreises sind in der Zeit vom 1. Februar 1921 bis dahin 1922 die nachverzeichneten Beträge für die Landeswaisenkasse eingegangen:
Albach 14,20 Mk., Allendorf a. d. Lahn 152 Mk., Allendorf a. d. Lda. 4,27 Mk., Allertshausen 28,60 Mk., Alten-Duseck 13 Mk., Annerod 30,15 Mk., Bellersheim 25 Mk., Beltershain 23 Mk., Bersrod 92,60 Mk., Dettenhausen 52 Mk., Beuern 66,90 Mk. Birklar 4 Mk., Burkhardsfelden 26,25 Mk., Climbach 20 Mk.' Daubringen 3,20 Mk., Dorf-Güll 10 Mk., Eberstadt mit Arnsburg 34,55 Mk., Ettingshausen 18,20 Mk., Garbentcich 2 Mk. Geilshausen 20 Mk., Gießen 2337,52 Mk., Göbelnrod 62,80 Mk., Großen-Buseck 80,25 Mk., Grosten-Linden 77 Mk., Grünberg 204,10 Mk., Grüningen 64,50 Mk., Harbach 35 Mk., Hattenrod 19 Mk., Hausen 1,55 Mk., Heuchelheim 174,20 Mk., Holzheim 6,60 Mk., Hungen 324,62 Mk., Inheiden 39,05 Mk., Kesselbach 87,15 Mk., Klein-Linden 92,76 Mk., Langd 70 Mk., Langsdorf 60 Mk., Leihgestern 65,10 Mk., Lich mit Hof Albach, Colnhansen und Mühlsachsen 97,70 Mk., Lollar 5,70 Mk., Londorf 0,57 Mk., Mainzlar 10,15 Mk., Münster 7,50 Mk., Muschenheim mit Hof- Güll 71,25 Mk., Aieder-Dessingen 5 Mk., Aonnenroth 21 Mk., Oler-Desängen 5 Mk., Ober-Hörgern 47,50 Mk., Oppenrod 20 Mk.' Queckborn 10 Mk., Rabertshausen mit Ringelshaufen 21 QIlE.’ Reinhardshain 25,50 Mk., Reiskirchen 22 Mk., Rodheim mit Hof Grast 17,35 Mk., Rödgen 73,90 Mk., Rüddingshansen 5 Mk., Ruttershausen mit Kirchberg 14,20 Mk., Saasen mit Bollnbach, Beitsberg und Wirberg 31,60 Mk., Staufenberg mit Friedelhausen 11,95 Mk., Steinbach 39,65 Mk., Steinheim 87,70 2HE, Trais- Horloff 138,70 Mk., Treis a. d. Lda. 22,72 Mk., Trohe 12 Mk., Atphe 103,25 Mk., Billingen 3,75 Alk., Watzenborn mit Steinberg 119,95 Mk.. Weickartshain 64 Mk., Weitershain 37,90 Mk., Wieseck 10,30 Mk. Zusammen 5614,91 Mk.
Giesten, den 10. Mai 1922.
Kreisamt Gießen. 3. 33.: Hemmerde.
Detr.: Arbeitsmarkt und Erwerbslosenfürsorge.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
älnter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 7. März 1922, abgedruckt im Amtsverkündigungsblatt Ar. 32 vom 9. März 1922, teilen wir 3hnen mit, dast nach dem Erlaß des Herrn Reichsarbeitsministers vom 21. April 1922 X 3101/22, Mahnahmen, mit deren Ausführung vor dem 1. Juli 1921 begonnen worden ist, künftig Anerkennungen insoweit nicht mehr ausgesprochen werden dürfen, als die Ausführung vor dem 1. Oktober 19 2 1 liegt.
Gießen, den 12. Mai 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Schmidt.
Betr.: Vergnügungssteuer.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Das Ministerium des 3nnern hat Veranstaltungen, die vom Bühnenvolksbund (Zentralstelle Frankfurt a. M.) und seinen örtlichen Organen ohne die Absicht auf Gewinnerzielung ausschließlich zum Zwecke der Kunstpflege oder der Volksbildung in Hessen für eigene Rechnung unternommen werden, als gemeinnützig


