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Gültigkeit dec für das Kalenderjahr 1921 erteilten Biehhandels- erlaubniskarten bis zum 28. Februar 1922 verlängert wird.
Darmstadt, den 28. Dezember 1921.
Hessisches Arbeits- und Wirtschaftsminfflerium. 2. D.: .U e b e l.
Betr.: Waisenbüchsengelder.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Vach unserem Ausschreiben vom 10. Februar 1877 — Amtsblatt Vr. 3 — sind am 31. Januar jedes Jahres die unter Ihrem und eines Gemeinderatsmitgliedes Verschluß stehenden Waisenbüchsen zu öffnen und deren Inhalt durch eine Kosten nicht ver- /sirsachende Gelegenheit an unsere Kreiskasse abzuliefern.
'/ Dis spätestens 31. Januar dieses Jahres sehen wir Ihrem Bericht, der auch von dem betreffenden Gemeinderatsmitglied zu unterschreiben ist, därüber entgegen, wieviel an Waisenbüchsengelder in Ihrer Gemeinde eingegangen ist.
Gießen, den 18. Januai/1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Weicker.
Detr.: Cinfendung der Kreisabdeckereiverzeichnisse für den Monat Dezember 1921..
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und das Polizeiamt Gießen.
Wir erinnern Sie an die Cinfendung der Kreisabdeckereiver- 1 zeichnisse für den Monat Dezember 1921, soweit noch nicht ge- schehen. ./
Gießen, den 17. Januar 1922,
Kreisamt Gießen. 3. B.: vr. H e st.______________
Bekanntmachung.
Detr.:' Scheidekatarrh in Langd.
Vachdem die Seuche abgeheilt und die Desinfektion ordnungs
mäßig vollzogen, verfügen wir hiermit die Aufhebung der Sperrmahregeln.
Gießen, den 12. Januar 1922.
____________Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker._____________
Dienstnachrichten des Kreisamtcs.
3n der Gemeinde Du r g - G e m ü n d en (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Burg- Gemiinden wurde zum Sperrbezirk erklärt, und die Orte Vieder- Gemünden, Dernsfeld, Düßfeld, Bleidenrod, Vieder-Ohmen und Schadenbach wurden zum Deobachtungsgebiet erklärt.
Bekanntmachung.
3n der Zeit vom 1.—15. 3an. 1922 wurden in hiesiger Staot gefunden: 1 schwarze Damenhandtasche mit 3nhalt, 3 Portemonnaies mit 3nhalt, 1 Paar Lederhandschuhe, 1 Brieftasche mit. Ausweispapieren, 1 Borstecknadel, 1 Taschenmesser, 1 grüne lederne Handtasche mit 3nhalt, 1 kleiner goldener Ving, 1 Kinderpelzkragen, 1 Kinderhandschuh, ein vergoldeter Ving mit Stein, 1 Korbdeckchen:
verloren: 1 schwarzes Ledermäppchen mit 200 Mark, ein kleines Portemonnaie mit Inhalt, 1 silberne viereckige Brosche, 1 schwarze lederne Brieftasche mit Wanderge- werbeschein und 2 Fischereifcheinen, 1 Lohndüte mit 300 Mark, 1 schwarzer Lieberzieher, 1 schwarzes Lederportemonnaie mit drei Fünfzigmarkscheinen, 1 schwarze Geldtasche mit Perlmutterschloß und 40 Mark Inhalt.
Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Ahr vormittags und 4—5 Ahr nachmittags bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Vr. 1, erfolgen.
Gießen, den 17. Januar 1922.
Polizeiamt Gießen. Lauteschläger,
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