Ausgabe 
18.7.1922
 
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Bekanntmachung.

Betr.: Die Veranstaltung von Verlosungen innerhalb des Dolksflaates Hessen.

Das Ministerium des Innern Hat der städtischen Pferde- rnarktöeputation in Gießen die Erlaubnis erteilt, anläßlich des im Herbst Ls. Js. daselbst stattfindenden Pferdemarktes eine Verlosung von Pferden, Wagen, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten usw. zu veranstalten.

Ziehungstermin: 28. September 1922.

Es dürfen bis zu 25 000 Lose 'zu 3 Mk. das Stück (2.50 Mk. reiner Lospreis und 0.50 Mk. Reichsslernpelabgabe) ausgegeben werden. Der Mert der Gewinngegenstände muh mindestens 40 Prozent der Einnahme aus dem Verkauf der Lose (reiner Los- prcis, ohne Reichsslernpelabgabe) betragen. Der Vertrieb der Lose ist in Hessen gestattet.

Giehen, den 11. Juli 1922.

Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.

Das Ministerium des Innern hat folgenden Losbriefe- vertrieb im Volksflaat Hessen genehmigt:

1. Geldlotterie des St. Augustinusheims, Fürsorgeoerein für Knaben und Jünglinge, e. D. zu Gut Hellberg bei Ett­lingen, 8000 Losbriefe zu je 2.50 Mk.:

2. Sach- und Geldlotterie der Münchener Künstlergenossen- ' schäft und des Vereins bildender Künstler MünchensSe­zession", 8000 Lvsbriefe zu je 4.16 Mk.

Zu dem angegebenen Losbriefepreis tritt die entsprechende Reichsslernpelabgabe.

Die Losbriefe dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessi­schen Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe hessi­scher Bezugsquellen angeboten werden.

Der Ziehungstermin der Gegenstandslotterie des Geflügel­zuchtvereins Reichenbach und Umgegend ift auf den 26. August 1922 verlegt worden.

Bekanntmachung

Detr.: Lanöespolizeiliche Prüfung des Entwurfs der Verle­gung und Erweiterung des Anschlußgleises der Budecus- schen Eisenwerke auf dem Bahnhof Lollar.

Die Duderusschen Eisenwerke Wehlar, Abteilung Main- Weser-Hütte in Lollar, beabsichtigen ein Anschlußgleis zu ver­legen. . Der Plan liegt auf der Bürgermeisterei Lollar vom 20.27. ds. Mts. zur Einsicht der Interessenten offen. Einwen­dungen sind binnen dieser Frist bei Meldung des Ausschlusses dort zu erheben. i

Gießen, den 14. Juli 1922.

Kreisamt Gießen. I. D.: Welcker.

Betr.: Die Vergütung der Bürgermeister und die Besoldung der Beamten in den Landgemeinden.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern die Rückständigen an die sofortige Erledigung unserer Verfügung vom 15. Juni l. Js.

Gießen den 17. Juli 1922.

__________Kreisamt Gießen. 3, V.: Hemmerde.__________ Betr.: Uebernahme der persönlichen Volksschullasten auf den

Staat.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern an. die Erledigung unserer Verfügung vom 9. Juni I. Js. Amtsverkündigungsblatt Rr. 71 vom 13. Juni l. Js. mit Frist von 8 Tagen, soweit noch nicht geschehen.

Gießen, den 13. Juli 1922.

/ Kreisschulamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß.

Betr.: Die soziale Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterblie­benenfürsorge; hier: Einrichtung von Ortsausschüssen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern an die Erledigung unseres Agsschreibens vom 8. Juni 1922 (abgedruckt im AmtsverkündigUngsblatt Rr. 72 vom 16. Juni 1922). 1

Gießen, den 10. Juli 1922. '

Amtl. Kreisfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinter­bliebene. 3. D.: Dr. Heß.

Betr.: Die Versorgung der Schulen mit Brennstoff.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die Bezugscheine für den Kohlenbedarf der Schulen .find am 6. Juli l. Js. ausgestellt worden. Um Störungen des Schul­betriebs im nächsten Winter zu verhüten, ist auf eine recht­zeitige Beschaffung des erforderlichen Kohlenvorrats zu dringen.

Gießen, den 13. Juli 1922. -

Kreisschulamt. 3. V.: Dr. Alles.

Dieustnachrichten des Kreisnmtes.

Heinrich Gottmann zu Gießen wurde als Feldgeschworener für die Gemeinde Gießen verpflichtet.

Das Ministerium des Innern hat auf Grund der Bundes­ratsverordnung vom 15. Februar 1917 (Reichsgesehblatt S. 143) dem Landesverein für Innere Mission, dem Diakonissenhaus Elisabethenst ist und dem Verband der evangelisch-kirchlichen Frauenvereine in Hessen, Darinstadt, die Erlaubnis zur Vor- nahine einer öffentlichen Sammlung für dasnotleidende Alter" durch Aufrufe, Sammellisten und Zeitungsmitteilungen bis zum 30. September 1922 für das Gebiet des Volksstaats Hessen erteilt.

Die dem Dlindenbeschäftigungsverein für Darmstadt und Um­gebung E. V. bis zum 1. Juli 1922 für das Gebiet der Provinz Starkenburg verlängerte Erlaubnis zur Sammlung von Geld­spenden durch Haussammlungen (Bekanntmachung am 4. April 1922) wurde bis zum 1. Oktober 1922 weiter verlängert.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch-

Das Ministerium des 3nnern hat dem Verein Stuttgarter Säuglingsheim e. V. in Stuttgart und dem Landesverband für Jugendfürsorge in Württemberg in Stuttgart die Erlaubnis erteilt, 4000 Lose einer am 14. September 1922 zu veranstaltenden Geldlotterie (Stuttgarter Säuglingsheim-Geldlotterie) innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben.

Rach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Ver­losungsplan dürfen 57 600 Lose zu je 8,333 Mk. ausschl. Reichs- stempelabgabe ausgegeben werden.

Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zu­lassungsstempel versehene Lose gelangen.

Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet.

Die Lose dürfen in Hessen durch Ankündigung in hessischen Zeitungen und in anderer Weise nur unter Angabe hessischer Bezugsquellen angeboten werden. Für den Losevertrieb ist ein in Hessen ansässiger Beauftragter zu bestellen.

Bekanntmachung.

, Anhaltendes Musizieren, insbesondere Klavierspielen, Singen, Spielenlassen von mechanischen Musikapparaten (Grammophonen -und dergleichen) im Freien oder bei offenen Fenstern bildet meist eine erhebliche Belästigung der Rachbarschaft und erfüllt häufig den Tatbestand des § 360 Ziffer 11 des Reichsstraf­gesetzbuchs (ungebührliche Erregung ruhestörenden Lärms oder Verübung groben Unfugs).

Die Polizeibeamten sind angewiesen, gegebenenfalls einzu- schreiten.

Gießen, den 6. Juli 1922.

Polizeiamt Giehen. Frhr. v. Gemmingen.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Heuchelheim; hier: Regulierung des Dieberbachs zwischen der Eisenbahn LollarWetzlar und Heuchelheimer Mühle.

3it der Zeit vom 8. bis einschließlich 21. Juli 1922 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Heuchelheim

der Entwurf zur Regulierung des Bieberbachs zwischen der Eisenbahn LollarWetzlar und Heuchelheimer Mühle nebst Abschrift der Beschlüsse der Dollzugskommission vom 9. Fe­bruar und 1. Juni 1922

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen find bei Meidung des Ausschlusses während der Ofsenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Heuchel­heim schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 1. Juli 1922.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: S ch n i 11 s p a h n, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Felöbereinigung Wieseck; hier: Koflenausschlag.

3rt der Zeit vom 19. bis einschließlich 26. Juli 1922 liegt auf dent Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Wieseck

der Beschluß der Vollzugskommission vom 22. Mai 1922 über zu erhebende Feldbereinigungskoflen nebst Kosten­ausschlag

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Öffenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Wieseck schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 8. Juli 1922.

Der Hessische Felöbereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat.

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