Ausgabe 
18.7.1922
 
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ie Provinzialdireltioi! Oberhessen und für das Kreisamt

Nr. 81

18. Juli

1922

brxS Öeutfc&.öolttj^en Schutz- und Truhbundes.Wahlen zuni Kreistag.Schulzahnpflege.Preise für

toen bh8e^er ^ad-Aauheun.-Beranstaltung von Verlosungen.-Erweiterung des Anschlußgleises der tauberu^

fürinrnTbcr persönlichenDolksschullasten.-Kriegsbeschädigten- und Äricg^intetblicbenen- fursorge. Dienstnachrichten des Kreisamtes.Bekanntmachung des Polizeiamts.Feldbereinigung Heuchelheim und Wieseck

für die Provinzialdireition Oberhessen und für das Kreisamt Giessen

Dienstag und Freitag. Aur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 7.50 vierteljährlich.

Bekanntmachung

Detr.: Auflösung Les deutsch-völkischenSchuh- undTrutzbundes. - - ?a8 Ministerium des Innern hat laut Bekanntmachung vom 11. Ls. Mts. Darmstädter Zeitung Ar. 159 vom gleichen Sage Die im-ßolföflaat Hessen bestehende Organisation des dentfch-völkischen Schutz- und Trutzbundes (Sih Hamburg) mit allen Bezirks- und Ortsgruppen auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung zum Schuhe der Aepublik vom 26. Juni 1922 verboten und aufgelöst.

Wir bringen Lies zur öffentlichen Kenntnis und weisen be­sonders darauf hin. Latz damit der Bund in Hessen aufgehört hat, zu bestehen.

Weiter weisen wir darauf hin, daß fernere Teilnahme an der Hiernach gesetzlich aufgelösten Verbindung nach den Straf­bestimmungen der erwähnten Verordnung vom 26. Juni 1922 mit Gefängnis von 3 Monaten bis zu 5 Jähren^ neben dem auf Geldstrafe bis zu 500 000 Mk. erkannt werden kann, bestraft wird.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und das Polizeiamt Gießen.

Sie wollen vorstehende Bekanntmachung alsbald ortsüblich bekanntgeben. Im übrigen wird Ihnen noch besondere Ver­fügung zugehen.

Gießen, den 14. Juli 1922.

Kreisamt Gießen. Matthias.

Bekanntmachung

D e t r.: Wahlen zum Kreistag.

Aachdem der Kaufmann Karl Seibel aus Gießen sein Amt als Kreistagsmitglied niedergelegt hat, tritt an seine Stelle der demselben Wahlvorschlag angehörige, gern. Art. 29a, 29b der Kreis- unL Provinzialvrdnung, näch st berufene Landwirt Richard Schäfer aus Hungen, der die Berufung angenommen hat.

Gießen, den 14. Juli 1922.

Der Kreiswahlkommissar: Welcher, Ober-Regierungsrat.

Bekanntmachung.

B e t r.: Schulzahnpflege.

Die Schulzahnpflege der Schulkinder in den Gemeinden Allenöorf (Lahn), Großen-Linden, Lang-Göns, Leihgestern hat Herr Zahnarzt Dr. Adam, Großen-Linden, übernommen. Die Sprechstunden hält Herr Dr. Adam nach Vereinbarung mit den Herren Lehrern. * 1 2 3 4

Gießen, den 13. Juli 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Weicker.

5. Bei Lieferung ab Lagerplatz des Kohlenhändlers bis vor das Haus für Köhlen per Ztr. Mk. 4.50

für Koks und Briketts per Ztr. Alk' 5.50

6. Bei Lieferung in Säcken oder Körben bis zu Höchstmengen von 15 Zentnern ab Lagerplatz des Kohlenhändlers bis in den Keller für Köhlen per Ztr. Q2£f. 8.80

für Koks und Briketts per Ztr. Mk. 10..

Die Preise der Brennstoffe, die streckenweise mit dem Schiss und-der Bahn geleitet werden, erhöhen sich um die Mehrfrachten, die aus Grund von Frachtbriefen usw. von Fall zu Fall durch uns festgesetzt werden. Da in den vorstehenden Sätzen die Fracht bis Gießen zugrunde gelegt ist, tritt bei weiter entlegenen Sta­tionen eine Erhöhung entsprechend der Mehrfracht ein.

Gießen, den 12. Juli 1922.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Dr. Drau n.

Bekanntmachung.

Betr.: Erhöhung der Preise für Brennstoffe.

Infolge Erhöhung der Zechenpreise und Frachtsätze für Köhlen und Koks ab 1. Juli 1922 werden die Höchstpreise mit Wirkung vom 12. Juli 1922 wie folgt festgesetzt:

Fettstückköhlen per Ztr. , Mk. 122.

Fettnutzköhlen per Ztr. Mk. 124

Fettkohlen (meliert) per Ztr/ Eßnußhalbmager per Ztr.

Anthrazit II per Ztr.

Eiform-Steinkohlen-Briketts per Ztr.

Mk. 107.-

Mk 134.-

Mk. 147.-

Mk 137

Braunkohlen-Vriketts (rheinische) per Ztr. Mk. 65.50

Zechenkoks (grob) per Ztr. Mk. 138.50

Zechenkoks (fein) per Ztr. Mk. 154.50

Vorstehende Preise verstehen sich in vollen Fuhren ab Eisen­bahnwagen bis vor das Haus des Käufers oder frei Lagerplatz des Kohlenhändlers einschl. Warenumsatzsleuer.

Zuschläge dürfen erhoben werden:

1. Für das Einwerfen des Brennstoffes von der Straße in den Keller per Ztr. Akk. 1.50

2. Für das Einträgen des Brennstoffes von der Straße in den Keller per Ztr. Mk. 3.

3. Bei Lieferung in Säcken oder Körben bei Höchstmengen von

15 Zentnern ab Eisenbahnwagen bis in den Keller per Ztr. - Mk. 5.80

4. Bei Abholung von dem Lagerplatz des Kohlenhändlers bis zu Höchstmengen von 15 Zentnern per Ztr. Mk. 2.

Betr.: Die Erhebung der Kurtaxe und der Dadegelder zu Bad- Aauheim.'

An ben Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Kurverwaltung Bad-Aauheim hat die Wahrnehmung ge­macht, daß in den benachbarten Städten und Orten Fremde Woh­nung nehmen, von da aus die Kurmittel in Bad-Aauheim ge­brauchen, die Konzerte und das Kurhaus besuchen und die Zahlung der Kurtaxe auf Liese Weise zu umgehen suchen. Daher ist an­geordnet worden, daß die Abgabe von Bädern in den Badehäusern zu Bad-Aauheim an die Ortsansässigen von Bad-Aauheim und der benachbarten Städte und Orte zukünftig nur dann noch er­folgen soll, wenn von denselben Ausweiskarten nach dem unten abgedruckten Mutzer dem Aussichtspersonal in Len Dade- häusern vorgezeigt werden. Diese Ausweiskarten sollen durch Sie auf Ansuchen der Ortsansässigen ausgestellt werden.

Die Abgabe der Au s w e i s ka r t e n darf also nicht an solche Personen erfolgen, welche zufäl­lig nur zu Besuch anwesend sind. Aur für die Ortsansässigen, die mindestens drei Monate in dem betr. Orte wohnen und auch Steuer bezahlt haben, dürfen derartige Karten ausgestellt wer­den, diese Ausstellung hat jedoch zu unterbleiben, insofern diese Ortsansässigen in Bad-Aauheim Wohnung genommen haben und nicht nach genommenem Bade an demselben Tage in ihren Wohn­ort zurückkehren.

Hefter die ausgestellten Ausweiskarten haften Sie namentliche Verzeichnisse zu führen.

Die jeweils ausgestellten Karten sind nur für das Kalender­jahr, in dem sie ausgefertigt sind, gültig.

Sie wollen Vorstehendes mehrmals ortsüblich veröffentlichen. Die Formulare zu Ausweiskarten sind bei der Kurverwaltung Bad-Aauheim gratis und franko zu haben.

Die Ausweiskarten wollen Sie bei der Dadeverwaltung Bad- Aauheim anfvrdern.

Die Litzen sind am Schluffe der jeweiligen Saison im Oktober jeden Jahres direkt bei der Kurverwaltung Dad-Aau- heim portofrei von 3hnen einzureichen.

Die nichtgebrauchten Karten sind von 3hnen zwecks Ver­wendung in nachfolgenden Jahren zurückzubehalten.

Bon denjenigen Personen, die die Kurmittel gebrauchen wollen, aber nicht im Besitze einer Ausweiskarte sind, werden jedesmal die doppelten Kurmittelpreise (und nicht mehr, wie seither, ein Aufschlag von 5 Mark) erhoben.

G ieß en, den 2. Mai 1922.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Welcker.

Wortlaut der Ausweiskarte.

De...............

wird hiermit bescheinigt, daß . . selbe hier ansässig ist und die Bäder in DaL-Aauheim gebrauchen will.

........ den . .ten . . . 19 . .

Bürgermeisterei......

(Siegel.)

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