Ausgabe 
17.11.1922
 
Einzelbild herunterladen

2

liche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz, in Ermange­lung eines Wohnsitzes nach dem Aufenthaltsort des Optanten.

Nähere Auskunft wird den Interessenten von den Kreis- Ämtern erteilt.

Darmstadt, den 13. Oktober 1922.

Hessisches Ministerium des Innern. 3.V.: Dr. Reih.

B e t r.: Einkommensteueranteile der Gemeinden für 1922 Rj.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Hauptstaatskasse ist angewiesen worden, den nachstehenden Gemeinden alsbald die beigesetzten Beträge abschlüglich aus die diesen für Rj. 1922 zukommenden Einkommensteueranteile zu überweisen.

Den Rechnern ist entsprechende Einnahme-Anweisung zu erteilen.

Gießen, den 14. November 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemmerde.

Albach 1600, Allendors a. d. Lahn 14 800, Allendorf a. d. Lumda 3700, Allertshausen 3000, Alten-Buseck 8700, Annerod 6500, Bellersheim 14 700, Beltershain 6600, Bersrod 1000, Detten­hausen 4900, Beuern 2800, Birklar 11 800, Burkhardsfelden 9900, Elimbach 1800, Daubringen 13 300, Dorf-Güll 12 400, Eberstadt 17 600, Garbenteich 17 600, Geilshausen 4900, Göbelnrod 5200, Grotzen-Duseck 10 600, Grotzen-Linden 84 500, Grünberg 56 600, Grüningen 15 200, Harbach 3000, Hattenrod 1800, Hausen 9500, Heuchelheim 128 600, Holzheim 25 500, Hungen 67 700. Inheiden 5900, Kcsselbach 5600, Klein-Linden 44 400, Langd 6600, Lang- Göns 31 200, Langsdorf 7900, Lauter 4400, Leihgestern 28 700, Lich 56 200, Lindenstruth 4000, Lollar 78 700, Londorf 13 900, Lumda 4800, Mainzlar 14 800, Münster 6300, Muschenheim 10 000, Rieder-Bessingen 4000, Ronnenrvth 2000, Obbornhofen 14 600, Ober-Bessingen 3700, Ober-Hörgern 15 700, Odenhausen 2800, Oppenrod 2200, Queckborn 9700, Rabertshausen 3700, Reinhards- Hain 3600, Reiskirchen 6800' Rvdheim a. d. Horloff 3800, Rödgen 9000, Röthges 1900, Rüddingshausen 4900, Ruttershausen 4900, Saasen 11500, Stangenrod 4200, Staufenberg 1700, Steinbach 12 400, Steinheim 6000, Stockhausen 10 200, Trais-Horloff 10 700, Treis a. d. Lumda 9400, Trohe 3200, Ätphe 10 000, Dillingen 3000, Watzenborn-Steinberg 54 600, Weickartshain 8600, Weiters- hain 8400, Wieseck 53 500, Winnerod 1700 Mark.

Betr.: Schulverwalter-Konferenzen.

An die Schulvorstände des Kreises.

Konferenzen für Schulverwalter und Schulverwalterinnen (ausgenommen aus dem Bezirk Gießen-Land I) finden statt:

1. .für den Bezirk G r ü n b e r g: Mittwoch, den 22. November, 9 Ähr, im Schulhause zu Grünberg:

2. für den Bezirk Lich-Hungen: Samstag, den 25. No­vember, 9V4 Ähr, im Schulhause zu Hungen:

3. für den Bezirk Gießen-Land II: Mittwoch/ den 29. No­vember, 3/^9 Ähr, im Schulhaufe zu Großen-Buseck.

Gegenstand bei allen Konferenzen: Rechenunterricht.

Wir empfehlen Ihnen, die in Frage kommenden Lehrkräfte alsbald zu verständigen.

Gießen, den 13. November 1922.

Kreisschulamt Gießen. 3. B.: Hemmerde.

Betr.: Berordnung, das Derhältnis der Schulen in Hessen zum republikanischen Staat betreffend, vom 26. August 1922.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die auszugstreise nachstehende Verfügung des Landesamts für das Dildungswesen vom 16. ds. Mts. Nr. 29 065 bringen wir zu Ihrer Kenntnis mit dem Empfehlen,, darüber zu wachen, daß das Verbot genau befolgt wird. Das 'Verbot erstreckt sich auch auf etwaige Neu- oder Ersatzgründangen.

Gießen, den 21. Oktober 1922.

Kreisschulamt Gießen. 3. V.: Hemm erde.

3n Ausführung der Ziffer 5 obengenannter Verordnung machen wir daraus aufmerksam, daß Schüler und Schülerinnen den nachbezeichneten Vereinigungen mit Rücksicht auf ihre Be­strebungen nicht angehören dürfen:

1. dem durch Anordnung des Ministeriums des 3nnern vom 11. Juli 1922 in Hessen aufgelöstenD eu t s chvö lki f che n Schutz- und T r u h b a n b, keinerlei außerhessifchen Organi­sationen oder irgendwelchen Ersatzgründungen dieses Bundes, seiner Führer oder seitherigen Mitglieder:

2. demHessischen Jugend bund i m Deutsch- Rationalen-Jugendbund" (früher auchDcutsch-Natio- naler-Jugendbund"): der Bund führt als Abzeichen eine schwarz- weiß-rote Kokarde mit der ZuschriftD. R. I.": *

3. derDeutschen Jugend", Führer der ehemalige Re­gierungsbaumeister Rudolf Schäfer in München; Abzeichen: flie­gender Adler mit ÄmschriftDeutsche Jugend";

Druck der Lrühl'schen Uüwersitäts-Buch-

4. derDeutschen I ug en d g em e i n s ch as t"; Abzei­chen: die Sonneurune;

5. demI u n g d e u t s ch en Orden"; Abzeichen ist uns unbekannt;

6. der JugendvereinigungDeutsche Adler und Fal­ken", Führer Wilhelm Kotzde; sie ist in Horste eingeteilt; Ab­zeichen ist uns unbekannt.

Detr.: Die Tagegelder und Reisekosten der Volksschullehrer (-le'hrerinnen) und Schulamtsanwärter (-anwärterinnen). An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Das Landesamt für das Dildungswesen hat zu der Verfügung Nr. 23 975 vom 25. September 1922, die 3hnen am 29. September 1922 im Sonderdruck zugegangen ist, ergänzen^ OSatiinunungen erlassen, die wir z, T. nachstehend folgen lassen.

Die Kostenverzeichnisse sind künftig nicht vierteljährlich, son­dern monatlich einzureichen. Der letzte Satz in unserer Ver­fügung vom 29. September 1922 ist also zu ändern.

3n den Verzeichnissen ist in der SpalteBemerkungen" die Besoldungsgruppe anzugeben, in die der Lehrer zur Zeit der Vor­nahme des Dienstgeschäsles eingestust war oder nach der sich bei Schulamtsanwärtern die Grundvergütung zur Zeit der Vornähme des Dienstgeschäftes bemessen hat. Es hat dies in der Weise zu geschehen, daß die Besoldungsgruppe in der Spalte" Bemerkungen" durch die entsprechende römische Zahl angegeben wird (z.D. VIII).

Die SpalteReisekosten" ist in den Verzeichnissen in zwei Spalten zu teilen, wovon die eine Spalte die BezeichnungKosten für Bahnfahrten" und die andere Spalte die BezeichnungWeg­vergütungen" zu tragen hat. Die Kosten für die Bahnfahrten und die Wegvergütungen müssen getrennt nachgewiesen werden.

Erscheinen in den Tagegeldverzeichnissen Wegvergütungen (s. § 9, Abs. 4 6er Deisekostenverordnung vom 24. Mai 1922 Deg.-Bl. S. 120) dann ist in der SpalteBemerkungen" die Wegstrecke dem Anfangs- und Endorte nach zu bezeichnen, und es ist in ihr weiter die zu Fuß zurückgelegte Kilometerzahl an­zugeben. Dabei ist die Kilometerzahl für den Hin- and Rückweg zusammengerechnet und nach oben auf volle Kilometer abgerundet in einer Zahl einzutragen. Für die Berechnung der Landweg­strecken ist die Entfernung von Ortsmitte zu Ortsmitte maß­gebend. An die Stelle der Ortsmitte tritt, wenn der Ansangs­oder Endpunkt der Landwegstrecke außerhalb eines Ortes liegt, dieser Anfangs- oder Endpunkt.

Die von den Lehrern usw. einzureichenden Verzeichnisse haben die unterschriebene pflichtmäßige Versicherung des Lehrers usw. zu enthalten, dqst ihm die berechneten Auslagen in der angesetzten Höhe entstanden sind.

Gießen, den 12. Oktober 1922.

Kreisschulamt Gießen. 3. D.: H e m m e r d e.

Dienstnachrichtcn des Krcisamtes.

3n dem Hofgut Hohensolms (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Die Sperr­maßnahmen sind angeordnet.

Bekanntmachung.

Detr.: Warnung vor unlauteren Darlehnvermittlern.

Wir haben schon wiederholt vor dem unlauteren Ge­schäftsgebahr en gewisser Darlehnsvermittler gewarnt, die in Zeitungen sich zur Deschasfang oder Vermittlung von Darlehen unter anscheinend günstigen Bedingungen erbieten, denen es aber vielfach weniger um die Beschaffung der Darlehen zu tun ist, als am die Erzielung von Gewinn dadurch, daß sie entweder die Behandlung der Darlehnsgesuche von der'Boraas- zählung eines die wirklichen Auslagen übersteigenden Kosten- Vorschusses für Einholung einer Auskunft über die Kreditwürdigkeit des Nachsuchenden usw. abhängig machen, oder auf Grund von zur Irreführung geeigneten Zeitungsannoncen und Prospekten den Darlehnssuchenden eine sogenannte Geld- Offerten liste, d. i. umfangreiches Verzeichnis von Darlehns- vermittlern und Darlehnsgebern, gegen Bezahlung einer Gebühr, die meist durch Nachnahme erhoben wird, übersenden Wie be­rechtigt diese Warnung ist, beweist die Tatsache, daß fortwäh­rend Verurteilungen derartiger Personen wegen Betrugs zu empfindlichen Strafen bekannt werden.

Da auch hiesige Einwohner durch das unlautere Geschäfts- gebähren derartiger Personen zu Schaden gekommen sind, können' wir unsere Mahnung zur Vorsicht gegenüber unbekannten Dar- lehensvermittlern nur wiederholen.

Gießen, den 30. September 1922.

Polizeiamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß.

Bekanntmachung.

Die unternt 28. August 1922 angeordnete Sperre der Gnauth- straße, von der Lessing- bis zur Goethestraße, wird hiermit aufgehoben.

Gießen, den 10. November 1922.

________Pvlizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen._______ und Steinöruckerei. N. Lange, Gießen.