AmtsveMMgUMblatt
für die provinzialdirektion Oberhessen und für da; Kreisnmt Eietzen. Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 6.— vierteljährlich. Nr. 36 16. März 1922
Jnhalts-Acbersicht: Die deutschen Konsulate in Amerika. — Aufstellung des Hauptvoranschlages über die Staatseinnahmen und »Ausgaben 1922..— Schulzahnpflege. — Versammlung der verpflichteten Fleischbefchauer des Kreises Gießen. — Die Bekämpfung der Schafräude. — Dienstuachrichten. — Feldbereinigung Treis an der Lumda. — Aenderung der Ortssatzung über die Benutzung der Gemeinde- viehwage zu Allendorf an der Lahn.
Die deutschen Konsulate in Amerika.
Der Amtsbezirk der kürzlich in den Vereinigten Skaalen eröffneten deutschen Generalkonsulate und Konsulate erstreckt sich über folgende Gebiete:
Generalkonsulat Chikago: Die Staaten Illinois (mit Ausnahme der dem Amtsbezirk des Konsulats in St. Louis zugewiesenen Grafschaften St. Clair, Madifon, Monroe), Iowa, Michigan, Aebraska, Wisconsin, Indiana, Montana, Wyoming, Minnesota, Aord- und Süd-Dakota.
Generalkonsulat San Franzisko: Die Staaten Kalifornia, Aevada, Utah, Arizona, Idaho, Oregon, Washington und Alaska.
Konsulat St. Louis: Die Staaten Missouri, Arkansas, Kansas, Oklahoma, die Grafschaften St. Clair, Madison und Monroe des Staates Illinois, Kentucky, Kolorado und Reu-Mexiko.
Konsulat Aew Orleans: Die Staaten Louisiana, Mississippi, Texas, Alabama, Florida, Georgia, Tennessee, Aord- und Süd-Karolina.
Generalkonsulat Aew-tZork: Die Staaten Connecticut, Aew-Jersey, Aew-Pvrk, Vermont, Maryland und der Distrikt Kolumbia, Maine, Massachusetts, Aew-Hampshire, Virginia Rhode-Island, Pennsylvanien und Delaware.
Konsulat Rew-Bvrk: Den Hafen von Aew-Pork.
De tr.: Die Aufstellung des Hauptvoranschlags über die Staatseinnahmen und -Ausgaben für 1922.
An die Schulvorstände des Kreises.
Wir erinnern die Rückständigen an die Erledigung unserer Verfügung vom 24. Februar 1922 (Amtsverkündigungsblatt Ar. 27 vom 27. Februar 1922.) mit Frist von 3 Tagen.
Gießen, den 13. März 1922.
Kreisschulkommission Gießen. 3. V.: Hemmerde.
Bekanntmachung.
Detr.: Schulzahnpflege.. ’•
Die Schulzahnpflege der Schulkinder in den Gemeinden Allendorf a. d. Lda., Allertshausen, Climbach, Geilshausen, Kesselbach, Londorf, Oberhausen, Ruddingshausen, Treis a. d. Lda., Weiters- hain hat nunmehr Herr Zahnarzt Henkel zu Londorf übernommen. Die Sprechstunden hält Herr Henkel nach Vereinbarung mit den Herrn Lehrern.
Gießen, den 13. März 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.
Bekanntmachung.
Versammlung der verpflichteten Fleisch- beschäuev des Kreises Gießen.
Am Samstag, dem 19. März, vormittags 10 Uhr, findet in Gießen, Hessischer Hof, eine dienstliche Versammlung der Fleischbeschauer des Kreises Gießen statt.
Z a g e s v r dnu n g:
1. Referat über die Versammlung im Januar 1922 und definitive Beschlußfassung über die vorbereiteten Beschlüsse.
2. Rechnungsablage.
3. Verbandstag in Frankfurt a. M.
4. Referat des Herrn Schlachthvfdirektpr Dr. Modde. (Thema Vorbehalten.)
5. Referat des Herrn Amtsveterinärarzt Dr. Stein. (Rotschlachtungen.)
6. Referat des Herrn Fleischbeschauer Dausch-Grünberg.
(Thema Vorbehalten.)
7. Ehrung von Fleischbeschauern, die mehr als 25 Jahre im Dienst sind.
8. Verschiedenes.
Die Kosten der Reise zu und von der Versammlung (3. Klasse) werden von der Kreiskasse getragen. Sie sind bei der nächsten Abrechnung über Fleischbeschaugebühren zu verrechnen. Die Gemeinderechner werden angewiesen, die aufgerechneten Beträge mit den Bcschaugebühren auszuzahlen.
Die Bürgermeistereien werden angewiesen, den Fleischbeschauern diese Verfügung bekanntzugeben.
Gießen, den 12. März 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Bekämpfung der Schasräude.
Aachstehend bringen wir ein Ausschreiben des Ministeriums des Innern zur Kenntnis der Beteiligten. '
Gießen, den 13. März 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.
Zur Verhütung und Bekämpfung der Schafräude ordnen wir hiermit auf Grund der §§ 18 und 27 des Reichsviehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 und des § 247 der dazu erlassenen Aussüh- rungsvorschriften an:
1.
Die amtstierärztliche Untersuchung aller Schafherden aus Räude ist in der Zeit vom 1. Januar bis spätestens 1. Juni jeden Jahres Lurchzuführen. Die Kosten fallen der Staatskasse zur Last.
Heber das Ergebnis der Untersuchungen ist uns Bericht bis zum 1. Juli jeden Jahres einzusenden, aus dem hervorgeht, welche Herden vor dieser Untersuchung verseucht waren und in welchen Fällen durch die .Untersuchung die Räude festgestellt wurde.
Dis zum 31. Dezember jeden Jahres ist weiter zu berichten, in welchen Fällen Räudeausbrüche nach Abschluß der .Untersuchung zur Beobachtung kamen, ob und welches Heilverfahren angewandt wurde und mit welchem Erfolg, und in welchen Fällen die Tilgung der Schafräude durch Abschlachtung erfolgte.
2.
1. Die Kleider der beim Scheren von räudekranken Schafen beschäftigten Personen sind nach Beendigung der Schur l-'t Stunde lang in kochendes oder 2>/.,prozentiges Kresolwasser einzulegen.
2. Das Schuhwerk ist durch Abbürsten von anhaftendem Schmutz zu befreien und danach sorgfältig und wiederholt mit 2h/zprvzentigem Kresolwasscr durchzubürsten.
3. Hände und andere Körperteile, die mit der Wolle von räudekranken Schafen in Berührung gekommen sind, sind mit 2'/,.prozentigem Kresvlwasser gründlich abzubürsten und nach etwa 5 Minuten mit warmem Wasser abzuspülen.
4. Die Scheren und die mit dem Schafkörper in Berührung gekommenen Teile der Schermaschinen sind eine Viertelstunde lang in Petroleum einzulegen und darnach gründlich zu reinigen.
5. Die nach Ziffer 1 und 2 vorgeschriebene Reinigung und Desinfektion der von dem Scherpersonal bei der Schur räudekranker Schafe getragenen Kleider und Schuhe ist in jedem Fall durch- zuführen, auch wenn die Kleider und Schuhe vor dem Verlassen des Scuchengehöftes gewechselt werden.
6. Die Durchführung der vorstehenden Maßnahmen ist polizeilich zu überwachen. Zu diesem Zweck ist der Beginn der Schur durch den Besitzer der Schafe rechtzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vorher, der Ortspolizeibehörde mitzuteilen. Diese hat den zuständigen beamteten Tierarzt alsbald in Kenntnis zu setzen.
3.
Die Ausschreiben vom 7. Mai 1890 zu Ar. M. d. 3.11 792, vom 4. April 1894 zu Ar. M. d. 3. 7063 und vom 11. September 1894 zu Ar. M. d. 3.16 997 sind hiermit erledigt.
von Brentano.
Betr.: Wie oben.
An die Ortspolizeibehörden des Kreises.
Wir beauftragen Sir, vorstehendes Ministerialausschreiben in ortsüblicher Weise zur allgemeinen Kenntnis zu bringen und die Befolgung zu überwachen.
Gießen, den 13. März 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Auf dem S i e g m u n d s h ä u s e r h o f (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Das Ministerium des 3nnern hat dem Vogelsberger Höhen- club c. V. Schotten die Erlaubnis erteilt, zum Zweck der Instandsetzung der Klubhäuser auf dem Hoherodskopf eine Geldlotterie zu veranstalten. Ziehungstermin: 15. Juli 1922. Es dürfen bis zu 20 000 Lose zu 2,40 Mark das Stück (2 Mark reiner Losepreis und 0,40 Mark Reichsstempelabgabe) ausgegeben werden. Der Reingewinn muh mindestens 50 Prozent der Einnahme aus dem


