Ausgabe 
15.12.1922
 
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AmWrWigmWlatt für die proviüziaidirektion Gberhesien und für dar Kreisamt Eietzen. __________________Erscheint Dienstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 75. vierteljährlich.

Wr. 124 18. Dezember 1822

Jnhalis-Aebersicht: Tilgung der 3'/»proz. Anleihe der Provinz Oberhessen. - Gebühren der Schornsteinfeger. Zeugnisabschriften Einkommensteuer tiuni Arbercslohn. Kampf gegen Alkohol und Nikotin. Reiselostenverordnnng. Beschädigungen an Obstbäumen. Flnlanölegitlmrerung ausländischer Arbeiter., Gebühren der Bauschätzer in Brandversicherungsangelegenheiten. llmlaqeit der Liess. Landwrrkschaftskammer. Erwerbslosenfürsorge für erwerbslose Bauarbeiter. Viehseuchen. - Dienstnachrichten. Feldbereinigunq Treis a. d. Lda. und Grüningen. Ausstellung von Wandergewerbescheinen. Beschmieren von Gebäuden usw.

Bekatttttmachtlilg.

Betr.:. Tilgung der 3>chprozentigen Anleihe der Provinz Ober- Hessen vom 12. Mai 1902.

Zur Rückzahlung für den 1. April 1923 sind folgende Schuldverschreibungen auSgelost worden:

- Lit. A N§. 9, 23, 94 und 104 --- 4 Stück ü 2000 Mk.-- 8000 Mk. Hit. B Nr. 21, 52, 80 und 157 ----- 4 Stück ä 1000 2111. --- 4000 Qlif

Lit. C Nr. 36, 74, 110 und 137 ----- 4 Stück ä 500 Mk. --- 2000 Mk.

Lit. D Nr. 27, 55, 73 und 159 4 Stück ä 200 Mk. ----- 800 Mk

Lit. E Nr. 30 und 33 -----2 Stück ä 100 Mk. -- 200 Mk.

zusammen 15 000 21it

Die Verzinsung der vorgenannten Schuldverschreibungen hört Ende März 1923 auf.

Die zum 1. April 1921 ausgelosten Schuldverschreibungen: Lit. A Nr. 49 ----- 1 Stück a 2000 Mk.

Lit. C Nr. 44 = 1 Stück a 500 Mk.

und die zum 1. April 1 922 ausgelosten Schuldverschreibungen Lit. A Nr. 5 --- 1 Stück L 2000 Mk.

Lit. C Nr. 104 ----- 1 Stück a 500 Mk.

Lit. C Nr. 144 ----- 1 Stück ä 500 Mk.

Lit. D Nr. 40 ----- 1 Stück a 200 'Mk.

Lit. D Nr. 113 ----- 1 Stück ä 200 Mk.

Lit. E Nr. 53 ---- 1 Stück ä 100 Mk.

sind noch nicht zur Einlösung borgelegt worden.

(Sieben, den 11. Dezember 1922.

Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen.

_____Matt hias.___

BetaittrLmachung,

die Gebühren der Schornsteinfeger betreffend. Vom 21.Nov. 1922.

Auf Grund des § 43 der Schvrnsteinfegerordnnng vom 4. März 1921 (Reg.-Bl. S. 41) haben wir unter Aufhebung der in unserer Bekanntmachung vom 7. 'November 1922 zugebilligten Teuerungs­zuschläge jnit Wirkung vom 20. November lsd. Zs. ab bis auf weiteres die Teuerungszuschlüge auf die unter I unserer Bekannt­machung, die Gebühren der Schornsteinfeger betreffend, vom 8. Mai 1922 (Reg.-Bl. S. 111), bestimmten Grundgebühren wie folgt festgesetzt:

1. für die Kehrbezirke der Städte Darmstadt, Mainz, Offenbach und Gießen auf 3700 v. H.

2. für Die übrigen Kehrbezirke des Landes auf 4800 v. H.

Im übrigen behält es bei den Bestimmungen unter II Abs. 2 und 3 unserer vorgenannten Bekanntmachung vom 8. Mai 1922 sein Bewenden. ,

Darmstadt, den 21. November 1922.

Hessisches Ministerium des Innern. I. B.: G m m e r l i n g.

Hessisches Landesamt für das Bildungswese».

Zu Ar. L. B. 33 201. Darmstadt, den 20. November 1922. Be t r.: Zeugnisabschriften.

Für Zeugnisabschriften ist künftig, abgesehen Von dem Stempel, eine Gebühr von 25 Mk. zu erheben. Der hieraus sich ergebende Betrag soll zu Anschaffungen für die Bücherei verwendet werden.

________________________I. B: U rst ad t.___ Betr.: Einkommensteuer vom Arbeitslohn; hier: Entschädigung der Gemeindebehörden für die Ausstellung der Steuer­bücher für das Kalenderjahr 1923.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Im Nachgang zu unserem Ausschreiben in obiger Sache vom 16. Oktober d. 3- (Apcksvertündigungsblatt Nr. 108) setzen wir Sie davon in Kenntnis, das) der Herr Reichsminister der Finanzen die den Gemeindebehörden und Gutsvorstehern für jedes von ihnen ausgestellte und ausgehändigte Steuerbuch zugebilligte Entschä­digung von 3 Mk. auf 5 Mk. erhöht hat. 3m übrigen behält es bei dem obengenannten Ausschreiben sein Bewenden.

Gießen, den 6. Dezember 1922. .»

y Kreisamt Gießen. 3. B.: H e m m e r d e.___________

Betr.: Kampf gegen Alkohol und Nikotin.

.\ An die Schulvorstände der Lcmdgsmeindsn des Kreises.

.v" \ Die nachstehende Verfügung des Landesamts für das Bil- dungswesen bringen wir Ihnen zur Kenntnis mit öeni Empfehlen, sie alsbald allen Lehrkräften vorzulegcn. .Unsere täglichen Wahr- nehmungen zeigen uns, daß in den Kreisen der fortbildungsschul­

pflichtigen Jugend im Kampfe gegen Alkohol und Nikotin noch sehr viel zu tun ist. Wir erwarten, daß alle Lehrkräfte dieser wichligen Aufgabe fortgesetzt ihre besondere Eorgsalt zuwenden.

Auf den letzten Absatz der nachstehenden Verfügung weisen wir besonders hin.

Gießen, den 9. Dezember 1922.

Kreisschulamt Gießen. 3. V: Hemmerde.

Hessisches Landesamt für das Bildungswesen.

Zu Ar. L. D. 32856. Darmstadt, den 27. November 1922. Betr.: Kampf gegen Alkohol und" Nikotin.

Unsere wiederholten Mahnungen an die Jugend, den Atkohot- uud Aikotingenuß einzuschränken, haben die Wirkung nicht ge­habt, die wir gerne erzielt Hütten. Das darf uns aber nicht ab­halten, immer wieder den Versuch zu erneuern und das Ziel im Auge zu haben, durch einen freiwilligen Verzicht der Jugend von heute eine Besserung dieser Zustände für Oie Zukunft herbei­zuführen.

Wir glauben, daß es durch gelegentlich immer wieder ein- setzenbe Belehrung und durch eindringliche, warmherzige Vor- st'ellungen von selten der Lehrer doch schließlich gelingen muß, den Kreis Der Schuler zu vergrößern, der es als feine sittliche Pilicht ansieht, auf solche gesundheitsschädliche und Volkswirt- schafklich unzulässige Genüsse zu verzichten.

In einer Zeit, in der zahlreiche Volksgenossen tatsächlich in ernstester Sorge um das tägliche Brot leben, in der wir unsere Arbeit in Werte umsetzen müssen, die es uns ermöglichen sollen, unentbehrliche Nahrungsmittel und dringend notwendige Roh­stoffe, die uns im Inlands fehlen, aus dem Ausland zu beschaf­fen, in einer solchen Zeit geht es nicht an, daß Hunderte von Niillionen für entbehrliche Genußmittel auSgegeben werden, und daß sich sogar die Zagend gedankenlos, oder aus ungerechtfertigter Nachäffung an dieser Verschwendung in früher nie geahntem Um­fang beteiligt.

Wir empfehlen Ihnen, immer wieder auf die gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Folgen dieser überhandnehmenden Un* liiteit, mahnend und belehrend in allen dazu geeigneten -linier* richtsfachern hinzuweisen und insbesondere auch gerade jetzt, wo wir die Jugend zur Mithilfe am Werk der Nächstenliebe, das von der hessischen Nolhilse ausgeht, ausrufen, ihr zu Gemüte zu füh­ren, daß doppelt wertvoll die Gabe ist, die durch Entsagung ver­meintlicher Genüsse zustande gekommen ist.

Den älteren Schülern der höheren Lehranstalten muß das Verständnis dafür beizubringen sein, daß sie hierin Der gleich­alterigen Jugend des Landes mit gutem Beispiel durch frei­willigen Verzicht vorangehen müssen'und daß jeder einzelne von ihnen seinen Einfluß auf noch schwankende und unentschlossene Mitschüler im Sinne Der Enthaltsamkeit ausüben sollte.

Zedenfalls aber wird es angezeigt sein, den Schülern aller Schulgattungen erneut in Erinnerung zu bringen, daß ihnen Der Wirtshausbesuch ohne Begleitung der Eltern und das Rauchen in Der Oeffentlichieit unter Strafe verboten ist, und daß mit Rück­sicht auf die Zeitlage und die immer weiter um sich greifende Zigarettenseuche Verstöße gegen dieses Verbot mit aller Strenge geahndet werden müssen.

__________3. V: Rrst adtz____ Betr.: Reisekostenverordnung.

An die Schniborftänds Der Landgemeinden des Kreises.

Die in unserer Verfügung vom 23. 11. 1922 Amksverkün- digungsblatt Np. 11.9 vom 28. 11.1922 bekanntgegebenen Sätze für Tagegeld und Reisekosten sind durch Verfügung des GesanU- minifleriums vom 22. 11. 1922 geändert worden und betragen a b 1 6. N o v e m b e r 1 9 2 2: =

Volles Tagegeld für Die Beamten der Stufe I! 625 Mk Hl 750 Mk.

Die im Artikel I 8 9 der Verordnung vom 24.5.1922 (Re­gierungsblatt 1922 S. 120) vorgesehene Vergütung für Wegstrecken, die nicht ans Eisenbahnen usw. zurückgelegt werden können, wird für das Kilometer auf 10 Mk. festgesetzt.

Gießen, den 9. Dezember 1922.

Kreisschulamt Gießen. I. V.: He in m erde.

Bekatlntnrachttttg.

An der Kreisstraße GießenRodheim sind in den letzten Nächten wiederholt Beschädigungen an neugepflanzten Obst-