Ausgabe 
15.9.1922
 
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Bett.: Fortbildungsschule.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises

Wir ersuchen Sie, die Verzeichnisse der Fortbildungsschüler alsbald in zweiAusfertigungen aufzustellen. Eine Ausfertigung bleibt bei Ihren Akten, die andere ist uns bis spätestens 1 10 1922 zur Prüfung einzusenden. Wir werden dieses Verzeichnis nur zurückgeben, wenn sich Beanstandungen ergeben sollten. Erfolgt keine Rückgabe, so ist das Verzeichnis als genehmigt anzusehen.

In die Liste sind alle Schulpflichtigen aufzunehmen. Schüler, die aus 3hrer Gemeinde in die Schule einer anderen Gemeinde übertreten, sind gesondert anzugeben, und es ist zu bescheinigen, das) dem zuständigen Schulvorstand entsprechende Mitteilung ge­macht worden ist. Es empfiehlt sich!, bei Heberweisungen den Arbeitgeber und bei größeren Plätzen auch! die Wohnung an­zugeben. Trifft ein nach einem anderen Ort überwiesener Schüler dort nicht alsbald ein, so ist dem überweisenden Schul- vorstand umgehend Mitteilung zu machen. Wir empfehlen Ihnen, dafür Sorge zu tragen, daß der Schulbesuch überwiesener und solcher Schüler, die außerhalb ihres Wohnorts beschäftigt sind, genau überwacht wird. <

In der von Ihnen einzureichenden Liste ist bei den von aus­wärts eintretenden Schülern anzugeben, aus welcher^ Gemeinde sie überwiesen worden sind.

Gießen, den 12. September 1922.

Kreisschulkommissivn Gießen. 3. D.: Hemm erde._____

Vermut

wird seit 26. Juni 1922 der am 4. Juni 1907 in Stockheim geborene Georg Fuß mann aus Dudenhosen (Kreis Offenbach). Rachi- richten über seinen Verbleib werden an die Bürgermeisterei Duden­hofen (Kreis Osfenbach) erbeten.

Personalbeschreibung:

Schmales Gesicht, hellblondes Haar, graue Augen. Beklei­dung: Rormalhemd, graugestreifte Tuchjacke, blaue Hose (Lappen auf dem Knie). i

Gießen, den 8. September 1922.

__________Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemmerde.__________ Betr.: Einkommensteueranteile der Gemeinden sür das Rj. 1922. An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­

meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Hauptstaatskasse ist angewiesen worden, den nachstehen­den Gemeinden alsbald die beigesehten Beträge abschläglich auf die diesen für 1922 zukommenden Einkommensteueranteile zu über­weisen.

Den Lechnern ist -entsprechende Einnahme-Anweisung zu erteilen.

Gießen, den 29. August 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemmerde.

Albach 800, Allenöorf a. d. La'hU 7200, Allendvrf a. d. Lumda 1800, Allertshausen 1600, Alten-Buseck 4200. Annerod 3200, Bel­lersheim 7200, Beltershain 3200, Bersrod 500/ Bettenhausen 2400, Beuern 1400, Birklar 5800, Burkhardsfelden 4800, Elim­bach 1000, Daubringen 6400, Dorf-Güll 4600, Eberstadt 8600, Garbenteich 8600, Geilshausen 2400, Gießen 1 732 800, Göbelnrod 2600, Cr.-Vuseck 5200 Großen-Lmden 40 600, Grünberg 27 200, Crüningen 7400, Harbach 1600, Hattenrod 1000, Hausen 4600, Heuchelheim 61 800, Holzheim 12 400, Hungen 32 600, 3nheiden 3000, Kesselbach 2800, Klein-Linden 21 400, Langd 3200, Lang- Göns 15 000, Langsdorf 4000, Lauter 2200, Leihgestern 13 800, Lich 27 000, Lindenstruth 2000, Lollar 37 800, Londorf 6800, Lumda 2400, Mainzlar 7200, Münster 3200, Muschenheim 4800, Rieder-Dessingen 2000, Aonnenroth 1000, Obbornhofen 7200, Ober-Bessingen 1800, Ober-Hörgern 7600, Odenhausen 1400, Oppenrod 1200, Queckborn 4800, Rabertshausen 1800, Reinhards- Hain 1800, Reiskirchen 3400, Rodheim a. d. Horloff 2000, Rödgen 4400, Röthges 1000, Düddingshausen 2400, Ruttershausen 2400, Saasen 5600, Stangenrod 2200, Staufenberg 900, Steinbach 6000, Steinheim 3000, Stockhausen 5000, Trais-Horloff 5200, Treis a. d. Lumda 4600, Trohe 1600, Utphe 4800, Villingen 1600, Watzenborn-Steinberg 26 400, Weickartshain 4200, Weitershain 4200, Wieseck 25 800, Winnerod 900 Mark.___________________

Betr.: Die der Erfassungsabteilungen des Reichs-

schahministWMls.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie die Gendarmerie-Stationen des Kreises.

Wir weisen darauf hin, daß die Erfassungsabteilungen des Reichsschatzministeriums in Dad-Raüheim und Frankfurt a. Olt. aus ge löst sind. Damit sind auch! die Funktionen der Außenbeamten erloschen, und die ihnen vom Ministerium des 3nnern aus­gestellten Ausweise haben ihre Gültigkeit verloren.

Gießen, den 8. September 1922.

, ________Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr, H e ß._____________

Betr.: Ursprungszeugnisse.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Auf Ersuchen des Kreisveterinäramts weisen wir Sie aus­drücklich darauf hin, daß Sie Ursprungszeugnisse für Vieh nur

dann ausstellen dürfen, wenn, das betreffende Tier aus dem Orte stammt oder sich in den letzten 2 Monaten dauernd darin befunden hat. Insbesondere ist es gesetzlich unzulässig, Händlern Ursprungszeugnisse über eingeführtes Vieh auszustellen. Für letztere sind amtstierärztliche Gesundheitsscheine nötig.

Gießen, den 8. September 1922.

____________Kreisamt Gießen. 3. B.: Dr. Heß.____________

Bekanntmachung.

Betr.: Sprechtage der amtlichen Kreis-Fürsorgestelle für Kriegs­beschädigte und. Kriegshinterbliebene.

Unsere sich täglichmchrende Geschäftsbelastung macht es notwendig, den Verkehr mit dem Publikum nur auf bestimmte Tage der Woche zu beschränken, um so wenigstens während der übrigen Tage die notwendige Zeit zur Bewältigung und glatten Abwicklung unserer Geschäfte, die bisher durch den täglichen Personenverkehr sehr notgelitten hat, zu gewinnen. Wir haben deshalb von nun an als Sprechtage für den Verkehr mit dem Publikum Dienstag (vor- und nachmittag), Don­nerstag vormittag und Samstag vormittag jeder Woche bestimmt.

Gießen, den 7. September 1922.

Hess. Kreisamt Gießen.

Amtliche Kreisfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegs­hinterbliebene.

______________________3. V.: Dr. Heß. ____________________

Dlenstuachrichteu des Kreisamtes.

Die Beurlaubung des Herrn Meöizinalrat Dr. Walzer und dessen Vertretung durch Herrn Amtsarzt Dr. Schüppert ist bis zum 23. September verlängert.

Bürgermeister Müssig zu Rüddingshausen wurde zum Feldgeschworenen für die Gemeinde Rüddingshausen ernannt und verpflichtet.

JohannesDietzler und Johannes K r u g IV. zu Rüddings­hausen wurden zu'Mitgliedern des Wiesenvorstandes für die Ge­meinde Rüddingshausen ernannt und verpflichtet.

Gilbert Hetzer und Heinrich! Jakobi I. aus Birklar wur­den zu Ehrenseldschützen für die Gemeinde Birklar ernannt und verpflichtet.

Das Ministerium des 3nnern hüt auf Grund der Bundesrats- Verordnung vom 15. Februar 1917 (Reichsgesetzblatt S. 143) dem Caritasverband für die Diözese Mainz die Erlaubnis zur Vor­nahme einer öffentlichen Sammlung für das notleidende Alter durch Aufrufe, Sammellisten und Zeitungsmitteilungen für das Gebiet des Dolksstaates Hessen bis zum 1, Rovember 1922 erteilt.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Grüningen; hier: die Arbeiten des II. und III. Abschnitts vom Durggelände.

3n der Zeit vom 13. bis einschließlich 26. September 1922 liegen auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Grüningen die Arbeiten des II. und III. Abschnitts des Burggeländes zur Einsicht der Beteiligten offen.

Es sind dies:

1. eine Hauptkarte,

2. das Desitzstanösverzeichnis,

3. die Gütergeschosse nebst Zusammenstellung,

4. das Zuteilungsverzeichnis,

5. das Obstbaumverzeichnis sowie

6. die Obstbaumgeschosse.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet im Rathaus zu Grüningen

Mittwoch!, den 2 7. September 1 9 2 2, vorm. 89 11Hr, statt, wozu ich die Beteiligten unter der Androhung einlade, daß die Richterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich! und mit Gründen versehen, einzureichen.

Die Vorzeigung der neuen Grundstücke, soweit noch erforder­lich, findet an Ort und Stelle

Mittwoch!, den 2 0. September 1 922, vorm. 9 Uhr, statt.

Friedberg, den 8. September 1922.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär.

____________Schnittspah n, Regierungsrat.________

Bekanntmachung.

Betr.: Felöbereinigung Stangenrod; hier: Berschleifung der Hohle nach Lumda.

3n der Zeit vom 15. bis einschließlich 28. September 1922 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Stangen­rod zur Einsicht der Beteiligten offen:

1. Entwurf zur Berschleifung des Lumdaer Hohlweges;

2. Kostenanschlag;

3. Abschrift des Kommissionsbeschlusses I vom 4. Sept. 1922.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeir schriftlich und mit Gründen ver­sehen bei der Bürgermeisterei zu Stangenrod einzureichen.

Friedberg, den 4.September 1922.

Der Hessische Feldbereinigungskvmmissär.

Dr. Jan n, Regierungsrat.

Druck der Lrühl'schen U»tv«rsttäts-Buch. und Stttabrudurtl R. Laugt, Bietzen.