Ausgabe 
14.3.1922
 
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AmtsverliiMgungsblatt

für die provinzialdirektion Gberhessen und für das Kreisamt Siehe«.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Bur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 6. vierteljährlich

Nr. 35 14.Härz Ti 1922

Jnhalts-Aebersicht: Bekanntmachung, ditz Beiträge der Hebammenfchülerinnen und Wochenpflegeschülerinnen in der Äniversitäts-Frauen- klinik zu Gießen und an der Hebammen-Lehranstalt Mainz betreffend. Feuerlöschwesen; hier: Abhaltung der Äebungen. Ansteckender Scheidekatarrh in Dorf-Güll. Dienstnachrichten. Feldbereinigungen Treis an der Lumda und Allendorf an der Lumda.

Bckattntmachttttg,

die Beiträge der Hebammenschülerinnen und Wochenpflege­schülerinnen in der Äniversitäts-Frauenklinik in Gießen und an der Hebammen-Lehranflalt Mainz betreffend.

Dom 24. Februar 1922.

Wir haben mit Wirkung vom 1. April 1922 an das Lehrgeld in der Hebammenlehranstalt Mainz und vom 1. August 1922 an das Lehrgeld in der -Universitäts-Frauenklinik in Gießen erhöht. Es beträgt:

a) für Hebammenschülerinnen (Lehrdauer 9 Monate):

1. für Schülerinnen, die auf Gemeindekosten lernen, 4000 Mk.

2. für Schülerinnen, die auf eigene Kosten lernen, . 4500 Mk.

3. für Schülerinnen, die nicht in dem allgemeinen Schl.r.s.al schla en........' . 5000 Mk.

4. für Privathebammenschülerinnen, die nicht die Hessische Staatsangehörigkeit besitzen, 500 Mark mehr, also......... . 5000 und 5500 Mk

Wenn die Schülerinnen außerhalb der Anstalt wohnen, er­mäßigen sich diP Sätze um 75 Mark monatlich.

Die Kosten für Lehrbuch und Dienstanweisung sind von der Schülerin zu ersehen.

b) bei W o ch e n p s l e g e schü l e r i n n e n (Lehrdouer fünf Monate):

1. für Schülerinnen mit Derpflegung III. Klasse 15, Mk.

2. für Schülerinnen mit Verpflegung II. Klaffe 20 Mk.

3. für Schülerinnen mit Derpflegung II. Klaffe. 17,50 Mk.

täglich, wenn diese Schülerinnen außerhalb der Anstalt zu wohnen

genötigt sind.

Das Lehrgeld ist für die ganze Lehrdauer im voraus zu ent­richten. Eine Rückzahlung findet nur in denjenigen Fällen statt, in denen der Lehrgang aus nicht selbstverschuldeten Ursachen vor der Prüfung abgebrochen werden muß.

D a r m st a d t, den 24. Februar 1922.

Ministerium des Innern: Landesamt für das Bildungswesen:

V o n B r e n t a n o. 3. D.: Löhlein.

Betr.: Feuerlöschwesen: hier: Abhaltung der Uebungen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kremes.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 20. Febr. 1922 im Amtsverkündigungsblatt Ar. 27 vom 27. Februar 1922 erinnern wir an die rechtzeitige Berichterstattung an den Herrn Kreisfeuerwehrinspektor bis zum 15. März 1922.

Gießen, den 11. März 1922.

_____________Kreisamt Gießen. I. D.: vr. He ß._____________

Bekanntmachung.

Betr.: Ansteckender Scheidekatarrh in Dorf-Güll.

Die Seuche ist erloschen.

Die mittels Bekanntmachung am 29. September 1921 angeord­neten Maßnahmen werden hiermit aufgehoben.

Gießen, den 13. März 1922.

___________Kreisamt Gießen. I. D.: Welcker.___________

Ticnstnachrichten des KreisaintcS.

3n der Gemeinde Friedberg ist die Maul- und Klauen­seuche amtlich festgestellt worden. Die Stadt und Gemarkung Friedberg werden zum Sperrgebiet erklärt.

Das Ministerium des Innern hat auf Grund der Bundes­ratsverordnung vom 15. Februar 1917 (Aeichs-Gesehbl. S. 143) der Aeichsgemeinschaft von Hauptverbänden der freien Wohl­fahrtspflege in Frankfurt a. M. zugunsten der Altershilfe des deutschen Dolles, Dolkssammlung für das notleidende.Alter, für die Zeit vom 1. März bis zum 30. Juni 1922 die Erlaubnis zur

Vornahme einer öffentlichen Sammlung durch Aufrufe, Sammel­listen und Zeitungsmitteilungen erteilt.

Ehr. Phil. Herm. A l b v h n wurde zum zweiten Komman- danten der Freiwilligen Feuerwehr zu L i ch ernannt.

Betair;r t m a ch u ngl

Betr.: Feldbereinigung Treis an der Lumda: hier: die Arbeiten des II!. Abschnitts. .

3n der Zeit vom 20. März bis einschließlich.3. April 1922 liegen auf der Bürgermeisterei Treis an der Lumda die Arbeiten des lii. Abschnitts obiger Gemarkung zur Einsicht der Beteiligten offen. Die Offenlegung erfolgt mit dem besonderen Vorbehalt nachträglicher Prüfung der Akten durch die'Landeskommission.

Die Offenlegungsakten sind:

24 Hauptkarten, aus denen auch die Bonitätserhöhungen und die Bewertung Von Zuschnitten aus Aachbargemarkungen zu ersehen sind,

4 Bände Zuteilungsverzeichnisse,

4 Bände Gütergeschvsse,

1 Band Zusammenstellung der Gütergeschvsse,

1 Band Obstbaumverzeichnis nebst Geschoßzusammenstellung, Protokoll über Aenderung des Weg- und Grabennehes, Abschrift der Beschlüsse vom 30. Juni 1921 über Zu­schlagswerte.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst

Dienstag, den 4. April l f d. I s., vormittags 10 bis 11 Ähr, statt, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlabe, daß die Aichterfcheinenden mit Ein­wendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen -sind schriftlich und mit Gründen ver­sehen einzureichen.

Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet an Ort und Stelle, soweit noch nicht früher geschehen, am Donnerstag, den 30. März 1 92 2, und soweit erforderlich, kir folgenden Tage statt.

Zusammenkunft hierzu am 30. März lfd. Js., vormittags 10 Ähr, beim Offenlegungslokal.

Friedberg, den 5. März 1922.

Der Hessische Felöbereinigungskommissär:

__________Schnittspahn, Acgierungsrat._________________

Bckamltmach ung.

Betr.: Feldbereinigung Allendorf a. d. Lumda: hier: dir durch Meliorationsarbeiten in Wegfall kommenden Obst­bäume.

3ii der Zeit vom 4. bis einschließlich 18. März 1922 liegen auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lumda die nachstehend bezeichneten Verzeichnisse zur Einficht der Be­teiligten offen.

Es sind dies:

1. ein Verzeichnis derjenigen Bäume, die bei der Hohl- verschleifunghinter Todenhausen",

2. ein Verzeichnis derjeingen Bäume, die bei dem Ausbau der Lindengasse, und

3. ein Verzeichnis derjenigen Bäume, die bei der Straßen­anlage nach dem neuen Friedhof in Wegfall kommen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung späteren Aus­schlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei zu Allendorf a. d. Lumda schriftlich und-mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 23. Februar 1922.

Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Dr. Iann, Aegierungsrat.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch, und Steindruckerei N Lange. Gießen