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für die Proviiijialöirdtion Oberhessen und für dar Kreisamt Eichen. Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Bur durch die Post zu beziehen gegen Bit. 6.- vierteljährlich. Nr. 21 14. Februar 1922
Jnhalts*Aebersicht; Verordnung betreffend die Verarbeitung von Brotgetreide, Berste und Hafer auf Branntwein. — Viehseuchen. — Dienst- nachrichten. — Feldbereinigung Langd.
Verordnung betreffend die Verarbeitung von Brotgetreide, Gerste und Hafer auf Branntwein. Vom 6. Februar 1922.
Auf Grund des § 44 des Gesetzes über die Regelung .des Verkehrs mit Getreide vom 21. Juni 1921 (Reichs-Gesetzbl. Seite 737) wird mit Genehmigung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 6. Januar 1922 zu Ar. I. 15 544 die Abteilung f ü r Ernährung und Landwirtschaft unseres Ministeriums ermächtigt, Ausnahmen von den Vorschriften des § 44 a. a. O. und der auf Grund des § 44 erlassenen Verordnung vom 17. August 1921 (Reichs-Gesetzblatt Seite 1243) für die Verarbeitung von Brotgetreide, Gerste und Hafer auf Branntwein zuzulassen.
D a r m st a d t, den 6. Februar 1922.
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Raab.
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B e t r.: Maul- und Klauenseuche in Laute r.
In Lauter ist die Maul- und Klauenseuche aintlich festgestellt worden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Lauter, und ein B e o b a cht u n g s g e b i e t, bestehend aus den Gemarkungen Grünberg, Queckborn, Münster, Ettingshausen, Weickartshain, Stockhausen.
Äusere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Ar. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 11. Februar 1922.
' Kreisamt Gießen. I. V.: W e lck e r.
Dieustttachrichtcii des Kreisamtes.
In Freien feen (Kreis Schotten) ist die Akaul- und Klauenseuche erloschen.
Das Ministerium des Innern hat dem Landwirtschaftlichen Bezirksverein Mannheim die Erlaubnis erteilt, 5000 Lose einer am 3. Mai ds. Is. gelegentlich des Mannheimer Maimarktes zu veranstaltenden Geldlotterie innerhalb des Volksstaates Hessen zu vertreiben. Aach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfen 50 000 Lose zu je 3 Mark ausschließlich Reichsstempelabgabe ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebes der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet.
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Betr.: Feldbereinigung Langd: hier: die Massegrundstücke.
Dir Versteigerung der Massegrundstücke findet an Ort und Stelle am
Mittwoch, dem 15. Februar 1 922, und soweit erforderlich, die folgenden Tage, statt.
Zusammenkunft hierzu am ersten Tage vormittags 8 ülhr beim Rathaus zu L a n g d,. woselbst auch die Versteigerungsbedingungen bekanntgegeben werden.
Friedberg, den 10. .Februar 1922.
Der Hessische Feldbereinigungskommifsär: Schnittspahn, Regierungsrat.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch. und Steindruckerei R Lange, Liehen


