AmtrvertundWNgrblM für die provinziaidireltion Gberheffen und für das Ureisamt Siehe». ■ Erscheint DienStag und Freitag. Hut durch die Post zu beziehen gegen Mk. 6.— vierteljährlich.
Nr. 71___________________________ 13. Juni________________ ___________1922
Jnhalts-Aebersicht: Ausführung des Einkommensteuergesetzes. — Aushändigung der Reichsverfassung an die zur Entlassung kommenden Schüler. — Uebernahme der persönlichen Volksschullasten auf den Staat. — Einlösung von Notgeld der Stadt Wetzlar. — Gebühren in Wildschadensangelegenheiten. — Straßensperre. — Viehseuchen. — Dienstnachrichten. — Feldbereinigungen Röthges und Treis an der Lumda. — Ortssatzung Über die Benutzung der Gemeinde-Fuhrwerkswage und der Gemeindeviehwage der Gemeinde Ober-Hörgern. — Polizei-Verordnung, die Badeanstalten zu Gießen betreffend. — Strahensperre-Aufhebung.
Betr.: Die Ausführung des Einkommensteuergesetzes.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Mir benachrichtigen Sie, daß nach Anordnung des Landes- finanzamtes Darinstadt die Anlegung von Verzeichnissen derjenigen natürlichen Personen, die im Gemeindebezirk Grundbesitz oder eine gewerbliche Detriebsstätte haben, aber an einem anderen Orte des Reichs wohnen oder, ohne einen Wohnsitz im Reiche zu haben, an einem anderen Orte im Reich bereits zur Einkommensteuer veranlagt sind, bis auf weiteres unterbleiben kann; damit entfällt auch in gleicher Weise die Verpflichtung der Gemeindebehörden zur Übersendung von Auszügen aus diesem Verzeichnis und von Veränderungsanzeigen an die Finanzämter.
.Unser Ausschreiben vom 12. September 1921 (Amtsver- kündigungsblatt Ar. 132) ist hierdurch erledigt.
Gießen, den 8. Juni 1922.
_________Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemmerde.________ Betr.: Aushändigung der Reichsverfassung an die zur Entlassung kommenden Schüler.
An die Schulvorstände des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, den Bedarf an Abdrücken der Reichsverfassung für die dortigen Schulen für Ostern 1923 feflzuflellen und uns bis 2 0. Juni 1 9 2 2 anzumelden.
Gießen, den 9. Juni 1922.
________Kreisschulamt Gießen. 3, D.: Hemmerde.________ Betr.: Uebernahme der persönlichen Dolksschullasten auf den Staat.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Mit Bezug auf unser übergedrucktes Ausschreiben vom 6. Januar 1922 empfehlen wir 3hnen, unter Benutzung des 3hnen mit gleichem Ausschreiben zugegangenen Formulars, die im Rechnungsjahr 1921 entstandenen persönlichen Ausgaben für die Volksschulen alsbald zu berichten. v'--
Gießen, den 9. Juni 1922.
________Kreisfchulamt Gießen. 3, V.: Hemmerde.________
Bckanl'tmachttttst.
Detr.: Einlösung von Notgeld der Stadt Wetzlar.
Das von der Stadt Wetzlar am 1. Mai 1920 und 14. September 1920 ausgegebene Notgeld (Gutscheine) über 50 Pf., 25 Pf. und 10 Pf. ist zur Einlösung auf spätestens den 31. August 1922 auf gerufen. Die Einlösung erfolgt bei den öffentlichen Kassen und Banken in Wetzlar.
Gießen, den 8. Juni 1922.
__________Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemm er de.__________ D e t r.: Gebühren in Wildschadensangelegeiiheiten.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir machen auf die Bekanntmachung des Hessischen Ministeriums des 3nnern, die Gebühren in Wildschadensangelegenheiten Vetressend, vom 24. Mai 1922 aufmerksam und bemerken hierzu, daß für die Zeit vom 1. August 1921 bis 31. März 1922 zu den Sachverständigengebühren von 15 Mk. und 7,50 Mk. ein Teuerungszuschlag von 150 v. H. zu gewähren ist.
Gießen, den 8. Juni 1922.
__________Kreisamt Gießen. 3. V.; Or. Braun. ._________
Bekanntmachung.
Detr_: Walzarbeiten.
Die Kreisstrahe Grünberg — Röthges (Südausgang Grünberg — Km. 1,2) wird vom 10.—24. Juni lfd. Js. wegen Vornahme von Walzar beiten gesperrt. Der Verkehr wird während dieser Zeit über den sog. Alten, Steinweg geleitet.
Die Straßensperre in Göbelnrod wird am 12. Juni wieder aufgehoben.
Gießen, den 8. Juni 1922.
___________Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker. __________
Bekanntmachnng.
Betr.: Wasserversorgung Geilshausen.
Die Sperre der Kreisstraßenortsdurchfährt Geilshausen wird hiermit aufgehoben.
Gießen, den 8. Juni 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.
Bekanntmachung.
Detr.: Maul- und Klauenseuche in Hungen.
3n Hungen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich sest- geflellt worden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Hungen einschließlich Tiergarten. Das seitherige Beobachtungsgebiet bleibt bestehen.
Unsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Nr. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordiiungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 9. Juni 1922.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.
Dienstnachrichten des Krcisamtes.
Die Maul- und Klauenseuche in A i e d e r w e i m a r und Bei der Schafherde in Lohra (Kreis Marburg) ist erloschen. Die angeordneten Schuhmaßregeln sind aufgehoben.
Bekanntmachung.
Detr.: Feldbereinigung Röthges; hier: das topographische Güterverzeichnis.
3n der Zeit vom 10. bis einschließlich 24. Juni 1922 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Röthges
das topographische Güterverzeichnis nebst alphabetischem Namensverzeichnis
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Röthges schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 2. Juni 1922.
Der Hessische Feldbereinigungskömmissär:
S ch n i t t s p a h n, Regierungsrat.
Bekanntmachnng.
Detr.: Feldbereinigung Treis a. d. Lda.
3n der Zeit vom 10. bis einschließlich 17. Juni 1922 liegt auf der Bürgermeisterei Treis a. d. Lda.
das Projekt über Herstellung eines Zementrohrkanals und Grabens auf dem Weiher nebst Abschrift des Beschlusses vom 30. März 1922
zur Einsicht der Interessenten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Ofsenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Treis a. d. Lda. schriftlich einzureichen.
Friedberg, den 4. Juni 1922.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Detr.: Die Ortssatzung über die Benutzung der Gemeinde-Fuhr- werkswage und der Gemeindeviehwage der Gemeinde Ober-Hörgern.
Auf Grund Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Ober-Hörgern wird nach Anhörung des Bürgermeisters dort- selbfl und des Kreisausschusses des Kreises Gießen mit Genehmigung Hessischen Ministeriums 6c81 3nnern verordnet, wie folgt:
I. § 5 der Ortssatzung vom 28. Januar 1890 wird aufgehoben.
II. An seine Stelle tritt folgende Bestimmung:
Di. Gebühren für die Benutzung der Gemeindeviehwage werden durch einen gemäß Artikel 187 der LGO. zu erlassenden Tarif geregelt.
III. § 6 der Satzung erhält folgende Fassung:
Die nach dem Gebührentarif verfallenen Wiegegebühren sind nach der Verwiegung. an den Wiegemeister abzuführen.
IV. § 5 der Ortssahung über die Benutzung der Gemeinde- fuhrwerkswage vom 16. Juni 1905 wird aufgehoben.
V. An seine Stelle tritt folgende Bestimmung:
Die Gebühren für die Benutzung der Gemeindesuhr- merkswage werden durch einen gemäß Artikel 187 der LGO. zu erlassenden Tarif geregelt.


