Ausgabe 
13.4.1922
 
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AmtsverkündigungMalt

für die provinzialdirettion Gberheffen und für das Kreisamt Giehen.

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. 'Hur durch die Post zu beziehen gegen MH d. - oierleljährlich.

Nr. 51 13. April 1922

Znhalts-Aebersicht: Gesetz über die Verlängerung der Geltungsdauer des Wohnungsmangelgesetzes und der Sammelheizungsverord- nung. Erfassung von Heeresgut. Höchstpreise für Kohlen. Staatsmittel für die Versorgung der Hebammen. Ausschlag der einmaligen Umlage und der laufenden Veilräge der Viehbesitzer zur Deckung der Entschädigungen für Viehverluste. Strahen- sperre. Dienstnachrichten.

Gesetz über Verlängerung der Geltungsdauer des Wohnungsmangel- gesetzes und der Sammelheizungsverordnung.

Vom 20. März 1922.

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Aeichsrats hiermit verkündet wird:

Artikel!. Die Geltungsdauer des Gesetzes über Mah­nahmen gegen Wohnungsmangel vom 11. Mai 1920 (Reichs- gesetzblatt S. 949), sowie der Verordnung über Sammelheizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen in Mieträumen vom 22. Juni 1919 (Reichsgesetzblatt S. 595) bzw. vom 29. Oktober 1920 (Reichsgesetzbl. S. 1846) wird bis zum 30. Juni 1922 ver­längert.

Artikel II. Dieses Gesetz tritt am 1. April 1922 in Kraft.

Berlin, den 20. März 1922.

Der Reichspräsident: Ebert.

Der Reichsarbeitsminister: Dr. Brauns.

Der Reichsminister der Justiz: Dr. Raddruck).

Bekanntmachung.

Be t r.: Die Erfassung von Heeresgut.

Die Erfassungsabteilung Dad-Rauheim des Reichsschatz- Ministeriums ist mit den: 31. März 1922 aufgelöst worden, die Bearbeitung der noch anhängigen Sachen und die weitere Er­fassung von Heeresgut ist auf das Landesfinanzamt Darmstadt übergegangen.

Giehen, den 4. April 1922^

Kreisamt Giehen. 3. V.: Dr. Heh.

Bekanntmachung.

Detr.: Höchstpreise für Kohlen.

Infolge der am 1. April ds. Js. eingetretenen Erhöhungen der Zechenpreise und Frachtsätze für Kohlen und Koks werden

mit Wirkung vom 5. April 1922 ab für den Landkreis Giehen

nachstehende Höchstpreise festgesetzt:

Fettflückkohlen . . . . . . . Fettnuhkohlen ... . . . . Fettkohlen meliert ..... Ehnuh (halbmager) Anthrazit . . .

Ei ormsteinkohlenbri'etts . . . D au rkohlenbri etts (rheinische)

per Zentner Mk. 70, Per Zentner Mk. 71,30 per Zentner Mk. 61,80 per Zentner Mk. 77,10 per Zentner Mk. 87 per Zentner Mk. 78 40 per Zentner Mk. 39,70

Zechenkoks (grob) per Zentner Mk. 79,90

Zechenkoks (Ruh) per Zentner Mk. 88,40

Vorstehende Preise verstehen sich ab Lagerplatz des Kohlen­händlers oder in vollen Fuhren ab Eisenbahnwagen bis vor

das Haus des Käufers einschliehlich Umsatzsteuer.

Erfolgt eine Verteilung ab Waggon, so dah Abfuhr nicht in Frage kommt, ermäßigt sich obiger Verkaufspreis für Stein­kohlen um 1,35 Mk. und für Briketts und Koks um 1,70 Mk. Per Zentner.

Die Preise für Brennstoffe, die streckenweise mit dem Schiff und per Bahn geleitet werden, erhöhen sich um die Mehrfrachten, die auf Grund von Frachtbriefen usw. von Fall zu Fall durch uns festgestellt werden. Da in den vorstehenden Sätzen die Fracht bis Giehen zugrunde gelegt ist, tritt Bei weiter ent­legenen Stationen eine Erhöhung entsprechend der Mehr­fracht ein.

Giehen, den 10. April 1922.

Kreisamt Giehen. 3. D.: Dr. Brau n.

Betr.: Staatsmittel für die Versorgung der Hebammen.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Mit Bezug auf unsere Verfügungen vom 31. Mai und 29. Juli 1920 empfehlen wir 3hnen, bis zum 1. k. Mts. unter Benutzung des mitgeteilten Musterformulars zu berichten, welche Ruhegehalte und Llnterstützungen im Rj. 1921 an Hebammen gezahlt wurden.

Giehen, den 10. April 1922.

Kreisamt Giehen. 3. D.: Weicker.

Betr.: Den Ausschlag der einmaligen Umlage und der laufenden Beiträge der Viehbesiher zur Deckung der Entschädigun­gen für Viehverluste.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern an die sofortige Erledigung unserer Ver­fügung vom 30. v. Mts. Amtsverkündigungsblatt Rr. 45 soweit noch nicht geschehen. ,

® ießen, den 12. April 1922.

Kreisamt Giehen. 3. V.: Weicker.

Bekanttturachung.

Detr.: Walzarbeiten im Rj. 1921.

Die Kreisstrahenortsdurchfahrt Rödgen wird wegen Vor­nahme von .Walzarbeiten vom Dienstag, den 18. April l. Js. bis auf weiteres für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der Verkehr ist über Wieseck zu leiten.

Giehen, den 15. April 1922.

Kreisamt Giehen. 3. V.: Weicker.

Dicnstnachrichtcn des Kreisamtes.

3n der Gemeinde Klein-Karben (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Die Gemeinden Rendel, Groh-Karben und Kloppenheim werden zum Deobachtungsgebiet erklärt.

3n der Gemarkung Beinhardshof Bei Ober-Rosbach v. d. H. (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche er­loschen. Die angeordneten Sperrmahnahmen sind aufgehoben.

Die Maul- und Klauenseuche in Ronhausen (Kreis Mar­burg) ist erloschen. Die angevrdneten Schuhmahregeln sind auf­gehoben.

Karl Stark II. aus Ronnenroth wurde als Feldschüh für die Gemeinde Ronnenroth ernannt und verpflichtet.

Philipp Hofmann I. zu Bersrod wurde vor Hess. Kreis­amt Giehen als Jagdaufseher für die Gemeindejagd Bersrod eidlich verpflichtet.

Bürgermeister Ludwig Happel von Hausen wurde zum Feldgeschwvrenen für die Gemeinde Hausen ernannt und ver­pflichtet.

Georg Wilhelm Li n de nst ru th und Daniel Ludwig Som­me r l a d zu Beuern wurden als Mitglieder des Wiesenvor­standes für die Gemeinde Beuern ernannt und verpflichtet.

Philipp Hofmann I. von Bersrod wurde zum Feld- schützen für die Gemeinde Bersrod ernannt und verpflichtet.

August Gorr, Wilhelm Weck mann II. und Wilhelm Holler in Eberstadt wurden als Mitglieder des Wiefen- vorstandes dieser Gemeinde vor Hessischem Kreisamt Giehen eid­lich verpflichtet.

T)ru* öer Brühl'schen Unwersitäts-Buch. und Steinötudierei N Lange, Liehen