Ausgabe 
13.2.1922
 
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V /tige sowie das Gesamteinkommen der Lehreritt ersichtlich sind, Rachprüfung vorlegen.

7, Gießen, den 9. Februar 1922.

Kreisschulkommission Gießen. 3. 03.: s> e m m e r d e.

Hessisches Darmstadt, den 24. Januar 1922. i. Landesamt für das Dildungswesen.

? Zu Ohr. L. f. d. D. S. 1604.

Detr.: Vergütung für die stundenweise beschäftigten Hand- kV arbeits-, Haushaltungs- und technischen Lehrerinnen.

7- QHit Wirkung vom 1. Oktober 1921 treten nachstehende Be- stimmungen in Kraft:

: j 1. Geprüfte Lehrerinnen mit weniger als 15 Wochenstunden ' und die ungeprüften Lehrerinnen, soweit sie am 1. April 1920 noch nicht ruhegehaltsberechtigt waren, werden stundenweise ver­gütet.

Die Vergütung für die Jahresflunde beträgt

bei Klassen mit 110 Schule innen ..... 250 Alk.

bei Klassen mit 1120 Schü erinnert..... 300 Mk.

bei Klassen mit 2130 Schü.erinnert ..... 350 Mk. bei Klassen mit 31 und mehr Schülerinnen . . 400 Mk.

Erteilt die Lehrerin mindestens 10 Wochenstunden, so erhöhen sich nach fünfjähriger Lehrtätigkeit, wobei nur die Jahre mit mindestens 6 Stunden wöchentlicher Beschäftigung gezählt wer­den, die vorstehenden Sätze um 100 Mk.

Maßgebend ist die Schülerzahl vom 15. Mai jeden Jahres.

2. Die bisher an stundenweise beschäftigte Lehrerinnen ge­zahlten örtlichen oder staatlichen Teuerungszulagen fallen weg.

3. Erteilt eine Lehrerin auch in Gemeinden außerhalb ihres Wohnsitzes Unterricht, so wird ihr bei Entfernungen über 2/2 Kilometer eine Wegvergütung gewährt. Bis auf weiteres wird das Fahrgeld 3. Klasse oder 50 Pf. für jeden angebrochenen Kilometer zurückgelegten Schulweges hin und zurück vergütet.

Sie wollen für alsbaldige Durchführung dieser Be­stimmungen Sorge tragen.

3. B.: Block.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Errichtung des Schiedsgerichts für gemeindliche Beamte.

3in Aachgang zu unserer Bekanntmachung vom 20. Dezember 1921 Amtsverkündigungsblatt Ar. 9 vom 16. Januar 1922

- geben wir bekannt, daß der Dorstand des Polizeiamts Gießen, ! Regierungsrat Lauteschläger, als Stellvertreter des Vorsitzenden des Schiedsgerichts für gemeindliche Beamt? vcslellt worden ist.

Gießen, den 10. Februar 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß.

Mn die Bürgermeistereien der Gemeinden Bellersheim' Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf' Nonnenrvth/ Obbornhofen, Rabertshausen, Rvdheim, Steinheirn, Trais-Horloff, Atphe, Villingen.

Am Sonntag, die m 19. F e b r u a r d s. I s., nachmittags 3 Uhr, hält der Kreis-Obst- und Gartenbauverein Gießen in Hungen imSvlmser Hof" eine Versammlung ab. 3n der­selben wird Herr Eartertbauinspertor Rentsch aus Friedberg über das ThemaDüngungsfragen im Obst- und Gemüsebau" sprechen. Gleichzeitig findet eine Sämereiverlosung statt.

Der Kreis-Obst- und Gartenbauverein Gießen lädt auch Obst- baufreunde, welche nicht Mitglied sind, hierzu freundlichst ein.

Wir empfehlen Ihnen, im Interesse der Obstzüchter, Vor­stehendes in ortsüblicher Weise jur öffentlichen Kenntnis zu bringen.

Gießen, den 11. Februar 1922.

Kreis amt Gießen. 3. V.: Weicker.

Dicustuachrlchten -es hrreisamtes.

Auf dem D a i n h a r d s h o f bei Ober-Aosbach (Kreis Fried­berg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Das Ministerium des Innern hat derVereinigung für Deutsche Siedlung und Wanderung" tu Berlin die Erlaubnis erteilt, 5000 Lose der in der Zeit vom 24. bis 29. April 1922 zur Ziehung gelangenden 2. Reihe derWohlfahrtslotterie für das Deutschtum im Ausland" innerhalb des Volksstaates Helfet zu vertreiben. Rach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfen 600 000 Lose zu je 5 Marl ausschließlich Reichsstempelabgabe ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hessischen Zulassungsstempel versehene Lose gelangen. Während der Zeit des Vertriebs der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet.

Dru.it der Lrühl'schen Universitäts-Buch' und Steindrucksrei. N. Lange, Gießen.