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§ 24 (z u § 4 7 des Reichs g es etz es).
Die den Kommunalverbänden oder den Gemeinden übertragenen Aufgaben sind durch deren Dorstand währzunehmen.
Vorstand Les Kommunalverbandes ist der Kreisdirektor bzw. von Kommunalverbänden, die aus mehreren Kreisen bestehen, die Kreisdirektoren der beteiligten- Kreise (siehe § 2 Absatz 2- Ziff. 1),
Gemeindevorstand in Städten, mit mehr als 20 000 Einwoh- nern ist der Oberbürgermeister, in Len übrigen Städten der Bür-' germeister und in den Landgemeinden die Bürgermeisterei.
§ 25 (z u § 4 9 des Reichsgesetzes).
Wer den Bestimmungen Lieser Verordnung, sowie einer auf Grund dieser Verordnung erlassenen Anordnung zuwiderhaudelt, und wer zur Mitwirkung bei einer Abschätzungs- oder einer ilm» legungskommission amtlich berufen seine Pflichten gröblich verletzt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 500 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft, soweit nicht nach anderen Vorschriften eine schwerere Strafe verwirkt ist.
stieben der Strafe kann auch auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne? ^Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
Die Vorschriften der Verordnung über die Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über wirtschaftliche Maßnahmen vom 18. Januar 1917 (RGBl. S. 58) und der Verordnung betreffend einige die Kriegsverordnungen ergänzende Vor- schristen über Einziehung rind über Veräußerung beschlagnahmter Gegenstände vom 22. März 1917 (RGBl. S. 255) sinden entsprechende Anwendung.
§ 26.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. • *
Mit dem gleichen Tage tritt die Ausführungsverordnung des Landesernährungsamtes zu dem Gesetze über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 4. Juli 1921 (Aegierungsbl. S. 164) außer Kraft.
Darmstadt, den 21. August 1922.
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Raab.
Hessisches Darmstadt, 29. August 1922.
Landesamt für das Bildungswesen.
Zu 2lr. L. f. d. B. 22 581.
Betr.: Die Hauptversammlung des Hessischen Lehrerturnvereins.
An die Direktionen der höheren Lehranstalten, die Leiter der höheren Bürgerschulen und die Stadt-- und Kreisschulämter.
Wir ermächtigen Sie, die Lehrer, die an der am 23. September 1922 in Friedberg stattfindenden Hauptversammlung des Hessischen Lehrerturnvereins teilnehmen wollen, zu beurlauben, soweit dies ohne wesentliche Storung des Unterrichts geschehen kann. I. V.: Block.
Bekanntmachung,
die Gebühren der Schornsteinfeger betreffend.
Vom 26. August 1922.
Infolge der weiter fortschreitenden Teuerung und der damit verbundenen erneuten Erhöhung der Gesellenlöhne im Schorn- steinsegergewerbe ist eine weitere Erhöhung der Teuerungszuschläge zu den Feggebühren der Schornsteinfeger erforderlich geworden. Unter Aufhebung der mit unserer Bekanntmachung vom 31. Juli 1922 (Reg.-Dl. S. 196) zugebilligten Teuerungszuschläge werden daher mit Wirkung vom 28. August 1922 ab bis auf weiteres die Teuerungszuschlüge auf die unter I unserer Bekanntmachung, die Gebühren der Schornsteinfeger betreffend, vom 8. Mai 1922 (Reg.-Bl. S. 111), bestimmten Grundgebühren wie folgt festgesetzt:
1. für die Kehrbezirke der Städte Darmstadt,
Mainz, Offenbach und Gießen auf . . . 820 v. H., • 2. für die übrigen Kehrbezirke des Landes auf 920 v. H.
3m übrigen behält es bei den Bestimmungen unter II, Abs. 2 und 3 unserer vorgenannten Bekanntmachung vom 8. Mai 1922 sein Bewenden. i -1 •' *
Darmstadt, den 26. August 1922.
Hessisches Ministerium des Innern. 3. D.: Emmerling,
Bekanntmachung.
Betr.: Sprechtage der amtlichen Kreis-Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene.
Unsere sich täglich mehrende Geschäftsbelastung macht es notwendig, den Verkehr mit dem Publikum nur auf bestimmte Tage der Woche zu beschränken, um so wenigstens während der übrigen Tage die notwendige Zeit zur Bewältigung und glatten Abwicklung unserer Geschäfte, die bisher durch den täglicyen Personenverkehr sehr notgelitten hat, zu gewinnen. Wir haben deshalb von nun an als Sprechtage für den Verkehr mit dem Publikum Dienstag (vor- und nachmittag), Don
nerstag vormittag und Samstag vormittag jeder Woche bestimmt.
Gießen, den 7. September 1922.
Hess. Kreisamt Gießen.
Amtliche Kreisfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene.
__________________ 3. V.: Dr, Heß,_____________________
Betr.: Die Bestellung eines Hilfsbauschätzers für den VII. und VIII. Bezirk des Kreises Gießen.
An die Bürgermeistereien Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Hungen, Inheiden, Langsdorf, Muschenheim, Obbornhofen, Trais-Horloff, Atphe, Langd, Aonnenroth, Rabertshausen, Rodheim a. d. Horloff, Röthges, Stein- Heim, Villingen.
Die Hess. B. V. K. hat den Oberbausekretär i. A. Heinrich Listmann zu Hungen zum Hilfsbauschätzer für den VII. und VIII. Bezirk des Kreises ernannt.
Gießen, den 1. September 1922.
____________Kreisamt Gießen. 3. V.: l)r. Heß.____________
Bekanntmachung.
Betr.: Verpflegungskosten für Wutschutzpatienten bei dem 3n- stiiut für Infektionskrankheiten „Robert Koch" in Berlin.
Mit Rücksicht auf die inzwischen eingetretene weitere Steigerung der Wohnungsmieten, Lebensmittelpreise usw. sind die Ver- pstegungskosten für Wutschuhpatienten bei dem preußischen Institut für Infektionskrankheiten „Robert Koch" in Berlin N 39, Föhrerstraße 2, vom 15. Juli d. I. ab für Kinder unter 12 Jahren von 630 Mk. auf 1260 Mk. für 21 Tage und für Erwachsene von 840 Wk. auf 1575 Mark für 21 Tage erhöht worden.
Gießen, den 8. September 1922.
_________Kreisamt Gießen. 3, V. Dr, Krüge r,__________
Bekanntmachung.
Betr.: Felöbereinigung Lumda: hier Kostenausschlag.
In der Zeit vom 12. bis einschließlich, 19. September 1922 liegt auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei zu Lumda
ein Ausschlag über vorläufige Feldbereinigungskosten nebst
■ dem zugehörigen Kommifsionsbeschluß Ziffer 1 vom 8. August 1922
zur Einsicht der Beteiligten offen,
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit schriftlich und mit Gründen versehen bei der Bürgermeisterei zu Lumda einzureichen.
Friedberg, den 2. September 1922.
Der Hessische Felöbereinigungskommissär:
______________Dr. Iann, Regierungsrat.__________________
Dienstuachrichtcn des Kreisamtes.
Aachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 15. August 1922.
Gemeinden Gehöfte (Gutsbezirke) ins- davon ins- davon gesamt (Sp. 1) gesamt (Sp. 3) Kreis neu neu
Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4
Bensheim .
1
—
27
—
Büdingen .
1
—
1
—-
Schotten
v . .
1
1
1
1
Hessen
3
1
29
1
Konrad Heß aus Münster wurde unterm 5. ds. Mts. vor Hess. Kreisamt Gießen als Feldschütze für die Gemeinde Münster eidlich verpflichtet.
Bekanntmachung.
Betr.: Walzarbetten.
Wegen Walzarbeiten wird die Kreisstraß? „Gießen- Lollar" vom 13. d. Mts. ab für den Führwerksverkehr bis auf weiteres gesperrt. Der Verkehr geht über Wißmar—Ruttershausen.
Gr eß en, den 11. September 1922.
__________Kreisamt Gießen. 3. V.: H e m m e r d e.__________
Bekanntmachung.
Die unterm 19. August 1922 angeordnete Sperre der Frankfurter Straße zwischen Klinikstraße und Straße „Am Steg" wird hiermit aufgehoben.
Gießen, den 2. September 1922.
_______Polizeiamt Gießen. Frhr, v, Gemmingen,________
Bekanntmachung.
Betr,: Schweinepest in Gießen.
3n dem Gehöfte Eder st raße Ar. 6 dahier ist Schweinepest festgestellt worden. Sperrmaßregeln sind angeordnet.
Gießen, den 7. September 1922.
Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.
Druck der Brühl'schen Unioersitäts-Buch. und Strindruckerei. R. Laug», Sich«"-


