Ausgabe 
12.5.1922
 
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für die Provinziaidireitisn Gberheßen und für da; Kreisamt iW>cint DienSlag unt> Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mk. S.- vierteljährlich. ^g- 62 "1273)101

1922

S-ZUMLMLLSsSL^^sL-LL _____________aur ^lch^rung der bleifchverforgung in der Aebergangszeft nach Aufhebung der Zwangswirtschaft.

Bekanntmachung

betreffend Erhöhung der Gebühr für die Benutzung des Bohr- zeuges der Geologischen Landesansialt. Dom 2. Mai 1922

Für Benutzung der Bohrgeräte der Geologischen Landesanstaft durch pichtstaatliche Institute, Städte, Gemeinden und Private ist vom 1. Mai 1922 ab an Stelle der bisherigen Gebühr, von 35 Mt eme solche von 120 Mk. für jeden Tag zu entrichten.

Außerdem haben die Interessenten die für die Bohrarbeiten erforderlichen Arbeiter auf ihre Kosten zu stellen und die Kosten des Transportes des Dohrapparates zu tragen.

Für Pleberlassung des Bvhrzeugs bis zum Ausbau eines Brunnens beträgt die Abnutzungsgebühr 20 Mk. täglich

Dem Ermessen der Geologischen Landesanstalt bleibt es über­lassen, zu bestimmen, ob sie in der Lage ist, Anträgen auf Vor­nahme von Bohrungen flattzugeben.

Darmstadt, den 2. Mai 1922.

Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. 3. B.: U e b e l. Landesamt für das Bildungswesen.

3u Ar. L. B. 4958. Darmstadt, den 28. April 1922.

Bet r. : Lichtbild und Schule.

Wir empfehlen Ihnen, bei der fortschreitenden Versorgung der Gemeinden mit elektrischem Strom darauf zu achten, daß gleichzeitig, um die Kosten zu verringern, soweit noch nicht ge­schehen, die Schulhäuser mit Lichtleitungen versehen und die ein­zelnen Schulräume außer mit Lichtflellen auch mit einem Steck­kontakt zum Anschluß eines Pildrverfers ausgestatlet werden.

Da für diese aus Gründen einfacher Bedienbarkeit als Licht­quellen nur hochkerzige Glühbirnenlampen (big 500 Watt) in Betracht kommen, ist als Zuleitung zu diesen Steckdosen keine stärkere (Kraft-)leitung, sondern die gewöhnlich gesicherte Licht­leitung nötig. 3. V.: .Urfladt.

An die Schulvorstände und Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Obige Verfügung des Landesamts für das Bildungswesen bringen wir zu Ihrer Kenntnis und Aachachtung.

Gießen, den 9. Mai 1922. ,

Kreisschulamt Gießen.' 3. V: Hemm erde.

Betr.: Personenflanösaufnahme der in Hessen ansässigen öster­reichischen Staatsangehörigen.

An die Ortspolizeibehörden der Landgemeinden des Kreises.

Wir sehen Ihrem Bericht darüber entgegen, wieviel Staats­angehörige, von Deutsch-Oesterreich zur Zeit in Ihren/ 'Dienstbezirk ansässig sind. Frist 20. Mai. - /

Gießen, den 5. Mai 1922. * V

Kreisamt Gießen. 3. V.: Hemmerde.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Vürger- ) meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Durch Verfügung des Aeichswirtschaftsministeriums vom 31. März 1920 wurde die jährliche Anbauflächenerhebung, wie sie durch Bundesratsbeschluß vom 1. Mai 1911 ergänzt durch den Beschluß vom 5. Februar 1914 angeordnet war, wieder in Kraft gesetzt.

Die Feststellung der Anbauflächen hat in der Zeit vom

2 8. Mai bis 4. Juni ds. Is.

zu erfolgen. Die Erhebungssormulare gehen Ihnen unmittelbar durch die Hessische Zentralstelle für Landesstatistik in Darm­stadt zu.

Das ausgefüllte Erhebungsformular ist unmittelbar bis spätestens 10. 0 u n t M 92 2 an dieHessische Zentral st ellefür Landes st ati stik in Darmstadt einzusenden.

Diejenigen Bürgermeistereien, welche bis zum 20. Mai nicht in den Besitz der Erhebungsformulare gelangt sind, wollen dieses telephonisch (Fernruf 2657) der vorgenannten Zentralstelle Mit­teilen.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit den übersandten Erhebungs­formularen genau vertraut zu machen und für die richtige Aus­füllung und pünktliche Einhaltung des Termins Sorge zu tragen.

Bei diesen Anbauflächen handelt es sich nicht um die Fest­stellung der Anbaufläche^ der einzelnen Landwirte, sondern nur um die Gesamtanbauflächen der ganzen Gemeinde.

Gießen, den 9. Mai 1922.

Kreisamt Gießen.. 3. V.: Dr. Braun.

Betr.: Einhaltung von Steuersicherheiten durch Polen.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und bis Dürger- meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Es ist bekannt, daß von der polnischen Regierung entgegen den Bestimmungen oes Friedensvertrages (Artikel 91 Absatz 81) den Optanten bei ihrer Auswanderung aus Polen sogenannte Steuersicherheiten" abverlangt worden sind und noch vorenthalten werden. Alm einen üieberblick über deren Höhe zu gewinnen, sind Angaben der aus Polen nach Deutschland ausgewanderten und noch auswaiidernden Optanten darüber erwünscht, welche Beträge sie als Steuersicherheiten in Polen haben zurücklaften müssen. Die Erhebung dient lediglich vorbereitenden Maßnahmen und eröffnet den Geschädigten keinen Anspruch auf Entschädigung.

Alle Personen, die aus Polen ausgewandert sind und denen von Polen sogenannte Steuersicherheiten abverlangt sind, werden daher aufgefordert, sich auf dem unterzeichneten Kreisamt oder dem Polizeiamt Gießen zu. melden.

Es sind folgende Angaben erforderlich:

1. des Hinterlegers a) Aame, b) jetziger Wohnort, c) früherer Wohnort.

2. Hinterlegter Betrag mit Angabe, ob chrVeutscher oder in polnischer Mark.

3. Behörde, welche die Hinterlegung^angeordnet hat.

4. Stelle, bei der hinterlegt wopden ist.

5. Falls Sicherungshypotheken^ eingetragen worden sind:

a) Höhe des Betrags,

b) Bezeichnung desichelasteten Grundstücks,

c) Aame des Eigentümers (deutscher oder polnischer Staatsangehöriger?).

Bis zum 12. Mai sind uns Berichte der Bürgermeistereien vorzulegen, ob sich in ihrer Gemeinde Auswanderer aus Polen aushalten. Die Bürgermeistereien haben die Betreffenden auf- zusordern, bis spätestens 12. Mai 1922 sich hierher zur Ver­nehmung einzufinden, oder, wo dies untunlich ist, die Ausgewan­derten selbst zu vernehmen entsprechend obiger Anweisung. Voll- zug ist gleichfalls bis zum 12. Mai hierher zu berichten. Fehl­anzeige ist erforderlich. Angaben von künftig aus Polen zuwan- bernten Personen sind laufend nachzureichen.

Gießen, den 5. Mai 1922.

Kreisamt Gießen. 3. V.: W elfter.

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B e t r.: Maul- und Klauenseuche in Langsdorf.

bn Langsdorf ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest­gestellt worden.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Langsdorf, und ein Deobachtungsgebiet, be­stehend aus den Gemarkungen Hungen, Bettenhausen, Birklar.

Unsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Ar. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich be­gangen sind, sogar aus Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis Gießen, den 8. Mai 1922.

____________Kreisamt Gießen. 3. V.: Welfter.

Ticnstttachrichten des Krcisttmtcs.

Beigeordneter Heller, die Landwirte und Gemeinderats­milglieder Fr. Menges VI., Heinrich K. L. Schäfer, Karl Adam Schöne, Vorarbeiter und Gemeinderatsmitglied Konrad Schöne, Bäftermeifler und Gemeinderatsmitglied Ludwig 3h- ring und Oberverwalter Büchsen schütz zu Lich wurden zu Mitgliedern des Wiesenvorstandes' bestellt und von dem Kreisamt verpflichtet. ----

3n den Gemeinden Bu r g g r ä fe n r o de, Aieder-Er- lenbach, Ober-Eschbach und Kleinkarben (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die cmgeord- nelen Sperrmaßnahmen sind aufgehoben. 3n den Gemeinden Gambach und W e ft e s h e i m (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Diese Gemeinden und Gemarkungen wurden zum Sperrgebiet erklärt.

3n der Gemeinde Ballersbach (Kreis Dillenburg) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Die Sperrmaßnahmen sind angeordnet.

Unter dem Viehbestände in Aiederweimar und in der Schafherde in Lohra (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgehrochen.

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