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QIn den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger- meistereien der Landgemeinden des Kreises.
Indem wir auf den abgeänderten § 44 des Statuts für die Handwerkskammer Darmstadt Hinweisen, geben wir Ihnen auf bte errechneten und Ihnen auferlegten 'Beträge innerhalb 8 Wochen an die Krerskasfe abzuführen.
Da die Gemeinden laut § 103 I, Absatz 1 RGO zur Kostentragung verpflichtet find, dürfen besondere Ausschlags-- und Er- hebungskosten nicht mit umgelegt werden.
.Gießen, den 5. August 1922.
.___________Kreisamt Gießen. I. V.: Welder.
Cöctr.: Vergehen gegen den § 2 Abs.3 des Reichsfleischbeschau- gesetzes.
An die Gendarmerie-Stationen des Kreises.
Droh wiederholter Hinweise auf die Vorschrift des oben angezogenen Paragraphen, lassen sehr viele Gastwirte des Kreises dre von ihnen geschlachteten Tiere nicht durch die zuständigen Slerschbeschauer untersuchen. Wir beauftragen Sie, Erhebungen anzustellen und Verstöße unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen
Gießen, den 2. August 1922.
_____________Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r.
Vetr.: Die Hoheitszeichen, die sich auf die frühere Regierungs- 4 form beziehen. - z
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Soweit Sie unsere Verfügung vom,21. Juli lfd. Is. noch micht erledigt haben, erwarten wir Ihre Berichterstattung bestimmt bis z u in 1 4. d s. M t s. / >
Gießen, den 8. August 1922.v
________ Kreisamt Gießen. I. D.: Welcker.____________
Bekanntmachung.
Aetr.: Quellfassung Bersrod,' Hier: Verlegung der Zuleitung
Wegen Vornähme von Wasserleitungsarbeiten in Bersrod wird die Kreisstraße am Ortsausgang Bersrod—Beuern für den Durchgangsverkehr von.Samstag, den. 12. August bis auf weiteres gesperrt..
Gießen, den 9. August 1922. .
' Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker.
Bekanntmachung.
Detw: Sthöhung der Preise für Brennstoffe.
Infolge Erhöhung der Zechenpreise sowie der allgemein gestiegenen Ulnkosten werden die Höchstpreise auf Grund der Vorschriften des § 117 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Regelung der Köhlenwirtschaft vom 23. März 1919 nach Anhörung der Preisprüfungsstelle für die Provinz Oberhessen mit Wirkung vom 7. August 1922 für den Landkreis Gießen tote folgt festgesetzt:
per Zentner Mk. 148,90
Zuschläge dürfen erhoben werden:
per Zentner Mk. per Zentner Mk. per Zentner Mk. per Zentner Mk. per Zentner Mk. per Zentner Mk.
151,60 128.50
164,20 181,70 166,50
81,60
Fettstückköhlen.......
Fettnußköhlen. . . . .
Fettkohlen (meliert) . ". ; ’
Ehnußkvhlen . . ... . .
Anthrazit , . . . ‘ " .
Steinköhlenbriketts . ' . .
Braunkohlenbriketts (rheinische) .
Torfbriketts .......
Zechenkoks (grob) ......
Zechenkoks (nutz) . . ’. . - . ,.
Vorstehende Preise verstehen sich
per Zentner Mk. . 82,30 per Zentner Mk. 175,40 per Zentner Mk. 196,— . . , . ab Eisenbahnwagen in
Fuhren bis vor das Haus des Käufers oder frei Lagerplatz des Kohlenhändlers für den Zentner einschließlich Warenumsatzsteuer.
Geschieht eine Verteilung ab Waggon, so daß Abfuhr nicht in Frage kommt, so ist der hierfür eingesetzte Betrag für Kohlen ■ 4 Mk. und für Briketts und Koks 6 Mk.. für den Zentner in Abzug zu bringen. , .
1. Für das Eintoerfen des Brennstoffes von der
Straße in den Keller per Zentner . . ... Mk. 1,80 2. Für das Einträgen des Brennstoffes von der
Straße in den Keller per Zentner.....Mk. 3,50
3. Bei Lieferung in Säcken oder Körben bei Höchst
mengen von 15 Zenter ab Eisenbahnwagen bis in den Keller per - Zentner .........' Mk. 6,50
4. Bei Abholung von dem Lagerplatz des Kohlen- händlers bis zu Höchstmengen von 15 Zentner
per Zentner . • ....... ......Mk. 2.25
5. Bei Lieferung ab Lagerplatz des Kohlenhändlers
bis vor das Haus
für Köhlen per Zentner ....... ^ Mk. 5,20 für Kols und Briketts per Zentner . . . Mk. 8,—
6, Bei Lieferung in Säcken öder Körben bis zu Höchstmengen von 15 Zentner ab Lagerplatz des Kohlenhändlers bis in den Keller
für Köhlen per Zentner . . ... . . Mk. 10,25
/ für Koks und Briketts per Zentner .- . . Mk. 1.1,30 . " Die Preise der Brennstoffe, die streckenweise mit dem Schiff und der Bahn geleitet werden, erhöhen sich um die Mehrfrachten, die auf Grund von Frachtbriefen usw. von Fall zu Fall durch uns festgesetzt werden. Da in den vorstehenden Sähen die Fracht
bis Gießen zugrunde gelegt ist, tritt bei weiter entlegenen Stalio- nen eine Erhöhung entsprechend der Mehrfracht ein.
Aeltere Bestände sind zu den seitherigen Höchstpreisen abzugeben. . .Uebertretung dieser Höchstpreise kann aus Grund des § 4 der Preistreiberei-Verordnung vom 8. Mai 1918 mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu 200 000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft werden, vorausgesetzt, daß das Besetz, betr. Verschärfung von Strafen vom 18. Dezember 1920, nicht Anwendung findet.
Gießen, den 7. August 1922.
___________Kreisanck. Gießen. 3. B.: Dr. Braun.___________
Bekanntmachung.
Detr.: Höchstpreise für Mehl und Brot.
Durch Beschluß des Kreisausschusses des Kreises Giehen vom 10. ds. ÄÄs. sind die Verkaufspreise für Mehl und Brot an dieVer brauch er der La ndge mein dendesKrei- I ses ab 16. August ds. Hs, wie folgt festgesetzt:
1».für Wehl:
. a) Weizenbrotmehl Mk. 8,40 das Pfund, -
b) Roggenmehl Mk. 8,— das Pfund:
2. für Brot:
a) für den 4-Psund-Laib Mk. 28,70,
b) für den 2-Psund-Laib Mk. 14,35.
Das Derkaufsgetoicht des Brotes muh noch 24 Stunden nach feiner Fertigstellung vorhanden sein.
Das vom Kommunalverband gelieferte Mehl darf nur gegen Brotmarken abgegeben werden.
Zuwiderhandlungen sind nach § 49 des Reichsgesetzes über die Regelung des Verkehrs mit' Getreide vom 17. Juli 1922 (RGBl. S. 549 ff.) strafbar.
Gießen, den 10. August 1922.
________ Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Betr.: Die an Volksschulen im Gebrauch befindlichen Lese- und Realienbücher.
An die Schulvorstände des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, uns binnen 3 Tagen mitzuteilen, welche Lese- und Aealienbücher an der dortigen Volksschule im Gebrauch sind. Der Verlag und die Ausgabe der betreffenden Bücher sind hierbei genau anzugeben.
Gießen, den 10. August 1922.
Kreisschulamt Gießen. I. V.: Dr. Alles.
Dicnstnachrichten des .Nreisamtcs.
Frau E m m a Rinn zu Heuchelheim ist als Gemeinde- Hebamme daselbst verpflichtet worden.
Minna Rachtigall von Allertshausen wurde als Gemeindehebamme zu Allertshausen verpflichtet.
Bcka n n tma chung.
Betr.: Feldbereinigung Lumda: hier: Wunschtermin.
Tagfährt zur Entgegennahme der Wünsche, welche die Beteiligten für die Bildung der neuen Grundstücke geltend machen wollen, findet Dienstag, den 8. August 1922, vormittags von 10 b is 11 Ülhr, auf der Bürgermeisterei zu Lumda statt.
Die Wünsche sind schriftlich einzureichen und müssen angeben, welche alten nach Flur und □lummer zu bezeichnenden Grundstücke zusammengelegt werden sollen und bei welcher alten Parzelle die Zusammenlegung erfolgen soll.
Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
Zur nochmaligen Ausklärung der Beteiligten über die künftige Gewamteinteilung und Grundstücksrichtung liegt in der Zeit vom 1. August, lfd. Is. ab der Meliorationsplan daselbst zur Einsicht offen.
Friedberg, den 26. Juli 1922.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär:
,__Dr. Iann, Regierungsrat.__________________
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Treis a. d. Lda.: hier: Drainagen.
3n der Zeit vom 10. bis einschließlich 23. August 1922 liegt auf dem Amtszimmer der' Hessischen Bürgermeisterei zu Treis a. d. Lda.
das Projekt über Ausführung von Drainagen in den Fluren 5, 14 und 18 nebst zugehörigem Beschluß vom 2. August 1922 Ziffer 7 zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidang des Ansschlusses während der Osfenlegungszeit schriftlich und mit Gründen versehen bei der Bürgermeisterei Treis a. d. Lda. einzureichen.
Friedberg, Den 2. August 1922.
Der Hessische Feldbereinigungskommissär: ____________Schnitispahn, Regierungsrat._____________
Bekanntmachung
Wegen Vornahme von Kanalifationsarbeiten wird d i e Schlvtzgasse vom 10. ds. Mts. an bis auf weiteres für jeglichen Radfähr- und Fuhrwerksverkehr gesperrt.
Gießen, den 8. August 1922.
Polizeiamt Gießen. Frhr. v. Gemmingen.
Druck der Brühl'schen Universitälr-Buch- und Strindruckerei R. Lauge, Eießen


